Berechne Freiwillig Gesetzlich Krankenversichert Beitrag mit Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Berechne Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit eigenen Beitragssätzen und getrennten Beitragsbemessungsgrenzen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommen, Beitragssätze und Beitragsgrenzen
Prüfe besonders Monatliches beitragspflichtiges Einkommen und Allgemeiner Krankenversicherungssatz. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Gesamtbeitrag ein.
Kinderlose zahlen den Zuschlag allein. Kinderabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind wirken ebenfalls nur im Arbeitnehmeranteil.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Monatlicher Gesamtbeitrag
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Berechnungsbasis
Krankenversicherung
612,50 €
Pflegeversicherung
147,00 €
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Rentenversicherung
651,00 €
Arbeitslosenversicherung
91,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV
3.500,00 €
Bemessungsgrundlage RV/AV
3.500,00 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Jahresbeitrag
18.018,00 €
Einordnung
Die Berechnung nutzt die hinterlegten Sozialversicherungswerte für 2026 als Startwerte. Kassenindividueller Zusatzbeitrag, Kinderstatus, Bundesland, Versicherungsstatus und Sonderfälle können abweichen.
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Vergleiche im Freiwillig-Gesetzlich-Krankenversichert-Beitrag-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Gesamtbeitrag sauber einschätzen möchtest.
Freiwillig-Gesetzlich-Krankenversichert-Beitrag-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Krankenversicherung
612,50 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Pflegeversicherung
147,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Freiwillig-Gesetzlich-Krankenversichert-Beitrag-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Freiwillig-Gesetzlich-Krankenversichert-Beitrag-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Freiwillig Gesetzlich Krankenversichert Beitrag und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Freiwillig-Gesetzlich-Krankenversichert-Beitrag-Rechner
Welche Statusgruppen landen im freiwilligen GKV-Beitrag?
Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber in der GKV bleiben oder ihr beitreten dürfen. Dazu gehören häufig Selbstständige, Beschäftigte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Rentner mit Sonderfällen und Personen nach Ende einer Pflichtversicherung.
Welche Einkommensarten prüft die Krankenkasse?
Die Krankenkasse berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Neben Arbeitseinkommen können Renten, Versorgungsbezüge, Mieten, Kapitalerträge und weitere Einnahmen zählen. Deshalb sollte der Rechner Einkommensarten getrennt erfassen.
Warum ist die Beitragsbemessungsgrenze wichtig?
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter. Für 2026 liegt diese monatliche Grenze bei 5.812,50 €, wenn keine spätere Änderung greift.
Wie unterscheiden sich Beitragssätze mit und ohne Krankengeldanspruch?
Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 % und gilt typischerweise mit Krankengeldanspruch. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 % und gilt ohne Krankengeldanspruch. Zusätzlich kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag dazu.
Wie wirkt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dadurch können freiwillig Versicherte bei gleichem Einkommen unterschiedliche Beiträge zahlen. Der Rechner sollte einen aktuellen Zusatzbeitrag als Eingabe zulassen und nicht fest verdrahten.
Warum muss die Pflegeversicherung separat gerechnet werden?
Die Pflegeversicherung hat eigene Beitragssätze und Zuschläge. Kinderlose zahlen ab einem bestimmten Alter mehr, Eltern können je nach Kinderzahl entlastet werden. Eine reine Krankenversicherungsrechnung bildet die Gesamtbelastung daher nicht ab.
Wie werden freiwillig versicherte Arbeitnehmer oberhalb der Grenze behandelt?
Beschäftigte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können freiwillig in der GKV bleiben. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich am Beitrag bis zu den gesetzlichen Grenzen. Für die Netto-Belastung muss der Arbeitgeberzuschuss mitgerechnet werden.
Warum kann ein Beitrag nachträglich korrigiert werden?
Bei Selbstständigen und schwankenden Einnahmen arbeitet die Krankenkasse oft mit vorläufigen Werten. Spätere Steuerbescheide können die Bemessung ändern. Der Rechner sollte deshalb Nachzahlungen und Erstattungen nicht ausblenden.
Welche Eingaben braucht ein vollständiger Beitragsrechner?
Nötig sind Versicherungsstatus, Arbeitseinkommen, weitere Einnahmen, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Krankengeldanspruch, Kinderzahl, Alter, Arbeitgeberzuschuss und Zeitraum. Nur so lassen sich Kranken- und Pflegeversicherung sauber trennen.
Wann ersetzt der Rechner keine Kassenprüfung?
Bei Auslandsbezug, mehreren Einkommensarten, Renten, Kapitalerträgen, Selbstständigkeit neben Beschäftigung, Familienversicherung oder Statuswechsel sollte die Krankenkasse prüfen. Dann entscheidet die genaue Beitragsverfahrensregel über den Beitrag.