Berechne die große Witwenrente mit wahlweise 55 oder 60 Prozent der Rente. Inklusive Sterbevierteljahr, dem Freibetrag und deinem monatlichen Zahlbetrag.
Anspruch und Höhe der großen Witwenrente
Berechne die große Witwen- oder Witwerrente. Der Rechner leitet Rechtsstand, Altersgrenze und Ehedauer aus den genauen Daten ab.
Große Witwenrente
Anspruch, Rechtsstand, Einkommensanrechnung und geschätzter Zahlbetrag
Gib die rechtlichen Daten, die Rentenbasis und dein eigenes Einkommen ein, um die große Witwenrente zu schätzen.
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Wie berechnet der Große-Witwenrente-Rechner den Zahlbetrag?
ƒGroße Witwenrente nach Einkommensanrechnung
Z=max(R⋅q+K−max(E−F,0)⋅0,40,0)⋅(1−b)
Variablen
Z
geschätzter Zahlbetrag-Monatlicher Betrag nach Einkommensanrechnung und dem eingestellten KV/PV-Abzug.
R
Rentenanspruch der verstorbenen Person-Monatliche Rente oder Rentenanwartschaft, auf die der Rentenartfaktor angewendet wird.
q
Rentenartfaktor-55 Prozent nach neuem Recht, 60 Prozent nach altem Recht oder 100 Prozent im Sterbevierteljahr.
F
Freibetrag-26,4-facher aktueller Rentenwert plus 5,6-facher Rentenwert je berücksichtigungsfähigem Kind.
E
eigenes anrechenbares Einkommen-Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen der hinterbliebenen Person. Nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird zu 40 Prozent angerechnet.
Altersgrenze für die große Witwenrente nach Todesjahr
Die große Witwenrente kann auch wegen Kindererziehung oder Erwerbsminderung erfüllt sein. Wenn nur das Alter zählt, richtet sich die Grenze nach dem Todesjahr.
Todesjahr
Mindestalter
Einordnung
2023
46 Jahre
Übergangswert nach Todesjahr
2024
46 Jahre und 2 Monate
Übergangswert nach Todesjahr
2025
46 Jahre und 4 Monate
Übergangswert nach Todesjahr
2026
46 Jahre und 6 Monate
Übergangswert nach Todesjahr
2027
46 Jahre und 8 Monate
Übergangswert nach Todesjahr
2028
46 Jahre und 10 Monate
Übergangswert nach Todesjahr
ab 2029
47 Jahre
Regelgrenze nach der Übergangsstaffel
Quelle: Deutsche Rentenversicherung zu Renten für Hinterbliebene und § 242a SGB VI. Stand der Prüfung: 10.07.2026.
Beispielrechnungen nach Einkommensanrechnung
Alle Beispiele nutzen 1.800 € Rentenanspruch der verstorbenen Person und 1.500 € bereits festgestelltes Vergleichsnettoeinkommen. Der Zahlbetrag ist eine Schätzung nach optionalem KV/PV-Abzug.
Fall
Faktor
Freibetrag
Anrechnung
nach Anrechnung
Zahlbetrag
Neues Recht, keine Kindererhöhung
55 %
1.122,53 €
150,99 €
839,01 €
735,39 €
Altes Recht mit 60 Prozent
60 %
1.122,53 €
150,99 €
929,01 €
814,28 €
Ein berücksichtigungsfähiges Kind
55 %
1.360,64 €
55,74 €
934,26 €
818,88 €
Sterbevierteljahr
100 %
1.122,53 €
0,00 €
1.800,00 €
1.577,70 €
Die Tabelle ist keine Rentenfeststellung. Maßgeblich bleiben Rentenbescheid, Einkommensprüfung und Krankenversicherungsstatus.
Rechenwerte der Einkommensanrechnung
Diese Werte erklären, warum der Zahlbetrag nicht nur vom Rentenanspruch der verstorbenen Person abhängt.
Wert
Betrag
Wirkung im Rechner
Aktueller Rentenwert
42,52 €
Gilt im Zeitraum 2026-07-01 bis 2027-06-30.
Freibetrag ohne Kindererhöhung
1.122,53 €
26,4 mal aktueller Rentenwert.
Erhöhung je berücksichtigungsfähigem Kind
238,11 €
5,6 mal aktueller Rentenwert je Kind.
Anrechnungsquote oberhalb Freibetrag
40 %
Nur der übersteigende Einkommensteil mindert die Witwenrente.
Große Witwenrente nach neuem Recht
55 %
Regelwert nach dem Sterbevierteljahr.
Große Witwenrente nach altem Recht
60 %
Nur bei erfüllten Übergangsvoraussetzungen.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon Freibetrag bei Einkommensanrechnung, GRA zu § 97 SGB VI und Renten für Hinterbliebene. Stand der Prüfung: 10.07.2026.
Häufig gestellte Fragen zum Große Witwenrente Rechner
Was berechnet der Große-Witwenrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die große Witwen- oder Witwerrente aus den genauen Rechtsdaten, dem Rentenanspruch der verstorbenen Person, der Einkommensart und einem einstellbaren KV/PV-Abzug. Er leitet altes oder neues Recht und die Ehevoraussetzung aus Todesdatum, Heiratsdatum und Geburtsdaten ab. Der Rentenbescheid bleibt verbindlich.
Wann besteht Anspruch auf große Witwenrente?
Der Anspruch kann über das maßgebliche Alter, Erwerbsminderung oder die Betreuung eines eigenen oder zum verstorbenen Ehegatten gehörenden Kindes unter 18 Jahren erfüllt sein. Auch die häusliche Betreuung eines behinderten Kindes, das sich nicht selbst unterhalten kann, kann genügen. Für Todesfälle 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahre und 6 Monate.
Warum unterscheidet der Rechner neues Recht und altes Recht?
Nach neuem Recht beträgt die große Witwenrente grundsätzlich 55 % der Rente der verstorbenen Person. Im alten Recht sind es 60 %. Der Rechner leitet den Rechtsstand automatisch ab. Altes Recht gilt bei einem Tod vor 2002 oder bei einer Ehe vor 2002, wenn mindestens eine der beiden Personen vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Der Faktor ist deshalb nicht frei auswählbar.
Was bedeutet das Sterbevierteljahr in der Berechnung?
Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat. Der Rentenartfaktor beträgt in dieser Zeit 1,0 und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet. Danach gelten wieder die große Witwenrente mit 55 % oder 60 % und die Einkommensanrechnung. Der Rechner zeigt das aus dem Todesdatum berechnete Ende der Sonderphase.
Warum wird eigenes Einkommen nur teilweise angerechnet?
Die Einkommensanrechnung arbeitet mit einem Freibetrag. Das eingegebene Bruttoeinkommen wird je nach Art zunächst pauschal bereinigt. Bis zum Freibetrag mindert das Vergleichsnettoeinkommen die Hinterbliebenenrente nicht. Nur 40 % des positiven Überhangs werden angerechnet. Der tatsächliche Kontozahlbetrag ist nicht automatisch dieses Vergleichsnetto. Die Ausnahme nach § 314 SGB VI darf nur nach Bestätigung im DRV-Bescheid gewählt werden. Für Fälle aus dem Beitrittsgebiet kann § 314a SGB VI abweichen.
Wie wird der Freibetrag bei der Witwenrente berechnet?
Der Freibetrag hängt am aktuellen Rentenwert. Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten beträgt er das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts. Für jedes nach § 97 SGB VI berücksichtigungsfähige Kind erhöht er sich um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts. Der Rechner bildet diese Formel direkt ab.
Welcher Betrag gehört in das Feld Rente der verstorbenen Person?
Gemeint ist die monatliche Rente oder der monatliche Rentenanspruch der verstorbenen Person vor der Hinterbliebenenquote. Wenn die verstorbene Person bereits eine Altersrente bezogen hat, nimmst du den Bruttorentenbetrag aus der Rentenmitteilung. Wenn noch keine Rente bezogen wurde, ist die Rentenauskunft oder spätere Rentenfeststellung maßgeblich. Ein frei geschätzter Betrag kann nur eine Plausibilitätsrechnung liefern.
Warum gibt es ein Feld für den Abschlag der verstorbenen Person?
Bei einem Tod vor bestimmten Altersgrenzen kann die zugrunde liegende Rente gemindert sein. Der Rechner kann diesen Abschlag vor der Witwenquote abziehen. Wenn der Rentenbescheid die geminderte Rente bereits enthält, solltest du den Abschlag im Rechner auf 0 setzen. Sonst würdest du denselben Effekt doppelt erfassen und der Modellbetrag wäre zu niedrig.
Wie sollte ich eigene Rente, Arbeitslohn oder Krankengeld eintragen?
Wähle die passende Einkommensart und trage bei Arbeitsentgelt oder eigener gesetzlicher Rente den monatlichen Bruttobetrag ein. Der Rechner nutzt dafür 40 %, 14 % oder 13 % Pauschalabzug. Ein bereits im DRV-Bescheid festgestelltes Vergleichsnettoeinkommen kannst du ohne weiteren Abzug eingeben. Krankengeld und andere Einkommensarten brauchen eine gesonderte Bescheidprüfung.
Welche Kinder erhöhen den Freibetrag?
Der Freibetrag steigt für jedes Kind der hinterbliebenen Person mit Waisenrentenanspruch. Er steigt auch, wenn der Anspruch allein deshalb fehlt, weil das Kind nicht von der verstorbenen Person abstammt. Das heißt nicht, dass die Witwenrente selbst um denselben Betrag steigt. Der Rechner trennt diese Erhöhung deshalb vom optionalen Kinderzuschlag zur Witwenrente.
Warum zieht der Rechner KV/PV nur als Schätzung ab?
Die Rentenversicherung und die Krankenkasse behandeln Kranken- und Pflegeversicherung nach Status, Kasse, Zusatzbeitrag und Pflegeprofil. Der Rechner nutzt deshalb einen frei einstellbaren Prozentsatz und nennt den Zahlbetrag ausdrücklich als Schätzung. Für die genaue Auszahlung zählen Rentenanpassungsmitteilung, Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung.
Welche Ehedauer ist für die große Witwenrente nötig?
Für Ehen ab dem 1. Januar 2002 gilt grundsätzlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Bei einer kürzeren Ehe vermutet das Gesetz eine Versorgungsehe. Besondere Umstände können diese Vermutung widerlegen, etwa ein unvorhersehbarer Unfalltod. Der Rechner berücksichtigt deine Angabe zu einer Ausnahme, entscheidet sie aber nicht. Für Ehen vor 2002 gilt diese Einjahresregel nicht.