Berechne euren Grundrentenzuschlag für Ehepaare aus Grundrentenzeiten und Entgeltpunkten. Inklusive Rentenwert, Einkommensgrenze und genauer Anrechnung.
Grundrente für Ehepaare vorprüfen
Berechne den möglichen Zuschlag mit persönlichen Grundrentenzeiten und gemeinsamer Einkommensanrechnung.
Geschätzter Grundrentenzuschlag
Aufwertung der persönlichen Entgeltpunkte nach gemeinsamer Paar-Einkommensprüfung
Gib Zeiten, Entgeltpunkte und gemeinsames Einkommen ein.
Ähnliche Rechner
Weitere Rechner aus der Kategorie "Lohn, Arbeit & Soziales"
nur diese Jahre gehen in die Höhe des Zuschlags ein
Rentenbescheid oder Auskunft der Rentenversicherung
Durchschnittliche Entgeltpunkte
0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr sind der relevante Korridor
Bescheidwerte oder Näherung aus Entgeltpunkten und Jahren
Gemeinsames anzurechnendes Einkommen
bis 2.327,00 € ohne Kürzung, danach teilweise oder vollständig angerechnet
Steuerdaten aus dem vorletzten Kalenderjahr
Rentenwert
aktuell 42,52 €
Rentenwertbestimmungsverordnung und DRV-Wertetabelle
Grundrentenzeiten und Entgeltpunkte sind individuell. Das Einkommen wird bei Ehe- oder Lebenspartnern gemeinsam geprüft.
Rentenwert für die Umrechnung in Euro
Der zusätzliche Entgeltpunktwert wird mit dem Rentenwert des ausgewählten Zeitraums multipliziert.
Zeitraum
Aktueller Rentenwert
Wirkung im Rechner
01.07.2026 bis 30.06.2027
42,52 €
aktuell gültiger Rentenwert
Quelle. BMAS Rentenanpassung 2026 und Deutsche Rentenversicherung, aktueller Rentenwert, Stand 29.04.2026.
Häufig gestellte Fragen zum Grundrente-Ehepaare-Rechner
Was berechnet der Grundrente-Ehepaare-Rechner anders als der normale Rechner?
Der Ehepaar-Rechner setzt die Einkommensprüfung fest auf die Paar-Grenzen. Dadurch wird nicht versehentlich mit dem niedrigeren Freibetrag für Alleinstehende gerechnet. Die rentenrechtlichen Eingaben bleiben individuell: Grundrentenzeiten, Bewertungszeiten und Entgeltpunkte gehören immer zu der Person, deren möglicher Zuschlag geprüft wird.
Zählt das Einkommen beider Partner für die Grundrente?
Ja. Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern wird das gemeinsame anzurechnende Einkommen betrachtet. Bis 2.327 € im Monat bleibt es in der Grundrentenprüfung ungekürzt. Der Bereich darüber bis 2.744 € wird zu 60 % angerechnet. Einkommen oberhalb von 2.744 € wird mit dem zusätzlichen Mehrbetrag vollständig angerechnet.
Welche Person trage ich bei den Grundrentenzeiten ein?
Trage die Zeiten der Person ein, deren Grundrentenzuschlag du prüfen möchtest. Wenn beide Partner eine eigene Rente mit möglichem Zuschlag haben, sollte die Rechnung zweimal gemacht werden. Das gemeinsame Einkommen bleibt in beiden Prüfungen gleich, aber Zeiten, Entgeltpunkte und Zugangsfaktor können unterschiedlich sein.
Warum kann das gemeinsame Einkommen den Zuschlag komplett aufzehren?
Der Zuschlag wird erst aus Entgeltpunkten und Rentenwert berechnet. Danach kommt die Einkommensanrechnung. Liegt das gemeinsame Einkommen deutlich über der zweiten Paar-Grenze, wird der Mehrbetrag oberhalb dieser Grenze vollständig abgezogen. Bei einem kleinen rechnerischen Zuschlag reicht dann schon ein moderater Mehrbetrag, um die Auszahlung auf 0 € zu drücken.
Welches Einkommen gehört in das Feld für Ehepaare?
Gemeint ist das monatliche anzurechnende Einkommen beider Partner zusammen. Die Rentenversicherung nutzt dafür vor allem Steuerdaten wie das zu versteuernde Einkommen, steuerfreie Rentenanteile und bestimmte Kapitalerträge. Der Rechner kann diese amtliche Datenübernahme nicht nachbauen, deshalb ist das Feld eine bewusste Näherung für die Bescheidprüfung.
Wird das aktuelle Einkommen aus diesem Monat verwendet?
In der amtlichen Prüfung wird regelmäßig Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr verwendet und jährlich zum 1. Januar neu geprüft. Ein aktueller Einkommensrückgang taucht deshalb nicht automatisch sofort im Zuschlag auf. Der Rechner arbeitet mit dem Betrag, den du einträgst, und zeigt damit eine Szenario-Rechnung, keinen Datenaustausch mit Finanzbehörden.
Warum braucht der Rechner trotzdem Entgeltpunkte?
Die Paar-Grenzen entscheiden nur über die Kürzung nach Einkommen. Ob überhaupt ein Zuschlag entsteht, hängt vorher von den persönlichen Entgeltpunkten ab. Im Modell werden Zeiten erst berücksichtigt, wenn sie mindestens 0,3 Entgeltpunkte pro Jahr erreichen. Ab 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr entsteht bei 35 Jahren kein zusätzlicher Aufwertungsbetrag mehr.
Muss die Grundrente für Ehepaare beantragt werden?
Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Grundrentenzuschlag grundsätzlich automatisch. Gerade bei Ehepaaren ist eine eigene Vorprüfung trotzdem hilfreich, weil der Bescheid nicht nur die eigenen Rentenwerte, sondern auch die Einkommensanrechnung aus dem gemeinsamen Steuerdatenbestand enthält.
Warum kann der Rentenwert das Ergebnis im Jahresverlauf verändern?
Zusätzliche Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert in Euro umgerechnet. Seit 01.07.2026 liegt der Wert bei 42,52 €. Wenn alle anderen Eingaben gleich bleiben, steigt dadurch der Zuschlag vor der Einkommensanrechnung.
Was ist bei Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zu beachten?
Monate aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zählen nicht zu den Grundrentenzeiten. Trotzdem können solche Vorgänge die Entgeltpunkte und damit die Rente beeinflussen. Wenn eine Scheidung, ein Versorgungsausgleich oder Rentensplitting im Versicherungsverlauf steht, ist der Bescheid der Rentenversicherung die bessere Datenquelle als eine grobe Durchschnittsschätzung.
Wann lohnt sich für Ehepaare eine Kontenklärung?
Eine Kontenklärung lohnt sich besonders, wenn die Person mit möglichem Zuschlag knapp unter 35 Jahren liegt, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten fehlen könnten oder alte Beschäftigungszeiten nicht vollständig gespeichert sind. Zusätzliche Monate können in der Staffel zwischen 33 und 35 Jahren den Begrenzungswert und damit den möglichen Zuschlag verändern.
Warum ersetzt der Rechner keinen Rentenbescheid?
Der Rechner arbeitet mit Durchschnittswerten und einer transparenten Formel. Der echte Bescheid nutzt den vollständigen Versicherungsverlauf, Monatswerte, Rentenart, Zugangsfaktor, gemeldete Steuerdaten, Kapitalerträge und Sonderfälle. Das Tool eignet sich deshalb zur Plausibilisierung und Vorbereitung, nicht als amtliche Anspruchsentscheidung.