Berechne GKV-Kosten mit Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Berechne Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit eigenen Beitragssätzen und getrennten Beitragsbemessungsgrenzen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommen, Beitragssätze und Beitragsgrenzen
Prüfe besonders Monatliches beitragspflichtiges Einkommen und Allgemeiner Krankenversicherungssatz. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Gesamtbeitrag ein.
Kinderlose zahlen den Zuschlag allein. Kinderabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind wirken ebenfalls nur im Arbeitnehmeranteil.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Monatlicher Gesamtbeitrag
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Berechnungsbasis
Krankenversicherung
612,50 €
Pflegeversicherung
147,00 €
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Rentenversicherung
651,00 €
Arbeitslosenversicherung
91,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV
3.500,00 €
Bemessungsgrundlage RV/AV
3.500,00 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Jahresbeitrag
18.018,00 €
Einordnung
Die Berechnung nutzt die hinterlegten Sozialversicherungswerte für 2026 als Startwerte. Kassenindividueller Zusatzbeitrag, Kinderstatus, Bundesland, Versicherungsstatus und Sonderfälle können abweichen.
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Vergleiche im GKV-Kosten-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Gesamtbeitrag sauber einschätzen möchtest.
GKV-Kosten-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Krankenversicherung
612,50 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Pflegeversicherung
147,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im GKV-Kosten-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
GKV-Kosten-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für GKV-Kosten und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum GKV-Kosten-Rechner
Welche Beitragssätze gelten 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % und einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 %. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der eigenen Krankenkasse ab.
Wann gilt der allgemeine und wann der ermäßigte Beitragssatz?
Der allgemeine Beitragssatz gilt typischerweise, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. Bei Selbstständigen hängt die Wahl oft davon ab, ob ein Krankengeldtarif abgesichert ist.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV?
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Einkommen, das für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Für 2026 liegt sie bei 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich. Einkommen darüber erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.
Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?
Der Zusatzbeitrag ist ein prozentualer Zuschlag auf die beitragspflichtigen Einnahmen. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Satz fest. Der durchschnittliche Wert hilft nur als Vergleichsgröße. Für die eigene Rechnung zählt der kassenindividuelle Satz.
Wer trägt die GKV-Kosten bei Arbeitnehmern?
Bei Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag sowie den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Die Berechnung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag und andere Sozialabgaben sind separat zu betrachten.
Was ist bei freiwillig gesetzlich Versicherten anders?
Freiwillig Versicherte können Beiträge aus weiteren Einnahmen zahlen, etwa aus selbstständiger Arbeit, Kapitalerträgen oder Vermietung. Außerdem gelten Mindestbemessungsgrundlagen und Höchstbeiträge. Deshalb reicht das Arbeitseinkommen allein nicht immer aus.
Kostet die Familienversicherung einen eigenen Beitrag?
Familienversicherte Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen eigenen Beitrag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Versicherungsstatus und familiäre Zuordnung.
Zählt die Pflegeversicherung zu den GKV-Kosten?
Die Pflegeversicherung läuft oft zusammen mit der Krankenversicherung, ist aber ein eigener Beitrag. Für eine vollständige monatliche Belastung müssen Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung getrennt berechnet und anschließend addiert werden.
Warum kann der Beitrag bei Selbstständigen trotz niedrigem Gewinn hoch wirken?
Bei freiwillig versicherten Selbstständigen gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Dadurch wird ein Mindestbeitrag fällig, auch wenn der tatsächliche Gewinn niedriger ist. Außerdem können weitere Einnahmen in die Beitragsberechnung einfließen.
Welche Angaben brauche ich für eine genaue GKV-Berechnung?
Nötig sind Status, beitragspflichtige Einnahmen, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Anspruch auf Krankengeld, Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeberanteil und Pflegeversicherungsdaten. Bei Rentnern und freiwillig Versicherten kommen weitere Einnahmearten hinzu.