Wie berechnet der Grenzbetrag-Rente-Rechner Hinzuverdienst und Kürzung?
ƒJahresverdienst, Grenzbetrag und Rentenkürzung
U=max(0,H−G),A=min(Rm,12U⋅0,40),R=Rm−A
Variablen
H
Jahres-Hinzuverdienst-Monatlicher Hinzuverdienst mal Verdienstmonate plus Einmalzahlungen.
G
Grenzbetrag-2026 bei voller EM-Rente 20.763,75 €, bei teilweiser EM-Rente mindestens 41.527,50 € und bei der Rente für Bergleute mindestens 45.624,88 €. Für die letzten beiden Rentenarten kann der Bescheid eine höhere Grenze nennen.
U
Überschreitung-Nur der Betrag oberhalb der maßgeblichen Grenze wird weitergerechnet.
A
Monatliche Anrechnung-Ein Zwölftel der Jahresüberschreitung wird zu 40 % von der Monatsrente abgezogen.
R
Rente nach Anrechnung-Monatliche Bruttorente abzüglich der monatlichen Anrechnung.
Renten-Grenzbeträge und Hinzuverdienst 2026
Die Tabelle trennt Altersrente, volle und teilweise Erwerbsminderungsrente sowie die Rente für Bergleute, weil jede Rentenart 2026 anders auf Hinzuverdienst reagiert.
Rentenart
Grenze 2026
Wirkung im Rechner
Altersrente
keine Hinzuverdienstgrenze
Der eingegebene Verdienst kürzt die Altersrente im Rechner nicht. Steuern und Sozialbeiträge bleiben getrennte Themen.
Volle Erwerbsminderungsrente
20.763,75 €
Ein Zwölftel des Betrags oberhalb der Jahresgrenze mindert die Monatsrente zu 40 %.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
mindestens 41.527,50 €
Der Rechner nutzt diese Mindestgrenze oder eine höhere persönliche Grenze aus dem Bescheid.
Rente für Bergleute
mindestens 45.624,88 €
Der Rechner nutzt diese Mindestgrenze oder eine höhere persönliche Grenze aus dem Bescheid.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 96a Abs. 1a und 1c SGB VI, Dokumentdaten Stand 01.01.2026.
Beispiele für Renten-Grenzbeträge
Die Beispiele zeigen, warum eine reine Monatsrechnung zu kurz greift. Maßgeblich ist die Summe im Kalenderjahr.
Fall
Jahresverdienst
Maßgebliche Grenze
Kürzung im Bezugszeitraum
Volle EM-Rente mit 1.800 € Monatsverdienst
21.600,00 €
20.763,75 €
334,56 €
Altersrente mit hohem Nebenverdienst
106.000,00 €
keine Grenze
0,00 €
Teil-EM-Rente mit höherer Bescheidgrenze
50.400,00 €
52.000,00 €
0,00 €
Rente für Bergleute mit Bescheidgrenze
48.000,00 €
46.800,00 €
480,00 €
Häufig gestellte Fragen zum Grenzbetrag-Rente-Rechner
Was berechnet der Grenzbetrag-Rente-Rechner?
Der Rechner prüft, ob dein Hinzuverdienst neben der Rente unter oder über der maßgeblichen Grenze liegt. Er unterscheidet Altersrente, volle und teilweise Erwerbsminderungsrente sowie die Rente für Bergleute. Bei den Renten mit Hinzuverdienstgrenze zeigt er, wie ein Zwölftel des überschreitenden Jahresbetrags zu 40 % von der Monatsrente abgezogen wird.
Gibt es bei Altersrente noch einen Grenzbetrag?
Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten. Der Rechner kürzt die Altersrente deshalb nicht wegen des eingegebenen Nebenverdienstes. Steuerliche Folgen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und arbeitsvertragliche Fragen können trotzdem relevant bleiben.
Welche Grenze gilt 2026 bei voller Erwerbsminderungsrente?
Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € im Kalenderjahr. Die Grenze bleibt auch bei einem unterjährigen Rentenbezug ungekürzt. Wird sie überschritten, wird ein Zwölftel des Jahresüberschusses ermittelt. Davon zieht die Rentenversicherung 40 % von der monatlichen Rente ab.
Welche Grenze gilt 2026 bei teilweiser Erwerbsminderungsrente?
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze 2026 mindestens 41.527,50 € im Kalenderjahr. Die persönliche Grenze kann höher sein. Die Berechnung nutzt den Faktor 9,72, die monatliche Bezugsgröße und die höchsten Entgeltpunkte eines Kalenderjahres in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Trage deshalb die höhere Grenze aus deinem Bescheid ein, wenn sie dort genannt ist.
Welche Grenze gilt 2026 bei einer Rente für Bergleute?
Bei der Rente für Bergleute beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 2026 45.624,88 € im Kalenderjahr. Die persönliche Grenze wird mit dem Faktor 10,68, der monatlichen Bezugsgröße und den höchsten Entgeltpunkten eines Kalenderjahres aus den letzten 15 Kalenderjahren berechnet. Deshalb ist die Bescheidgrenze genauer als der Mindestwert. Eine wirtschaftlich und qualitativ gleichwertige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus kann den Rentenanspruch zusätzlich berühren.
Warum fragt der Rechner nach Jahreswerten statt nur nach Monatslohn?
Die Hinzuverdienstprüfung läuft kalenderjährlich. Die Grenze gilt in voller Höhe, auch wenn die Rente oder Beschäftigung nur einige Monate besteht. Als Hinzuverdienst zählt aber nur Einkommen während des jeweiligen Rentenbezugs. Der Rechner multipliziert den Monatsverdienst mit diesen Verdienstmonaten und addiert anrechenbare Einmalzahlungen.
Was bedeutet die 40-%-Anrechnung?
Bei den Renten mit Hinzuverdienstgrenze wird nur der Betrag oberhalb der maßgeblichen Grenze betrachtet. Liegt der Jahresverdienst 1.200 € darüber, wird der Überschuss durch 12 geteilt. Das sind 100 € im Monat. Davon werden 40 %, also 40 €, von der monatlichen Rente abgezogen. Die Grenze selbst wird nicht auf Rentenmonate verteilt.
Warum ist die Arbeitszeit bei EM-Renten ein eigenes Risiko?
Bei Erwerbsminderungsrenten geht es nicht nur um Einkommen. Der Rentenanspruch beruht auch auf einem festgestellten Leistungsvermögen. Bei voller EM-Rente ist regelmäßig weniger als 3 Stunden tägliche Erwerbstätigkeit entscheidend, bei teilweiser EM-Rente der Bereich von 3 bis unter 6 Stunden. Der Rechner markiert diesen Punkt getrennt.
Wann trage ich eine persönliche Bescheidgrenze ein?
Das Feld gilt für die teilweise Erwerbsminderungsrente und die Rente für Bergleute. Wenn dein Rentenbescheid eine persönliche Hinzuverdienstgrenze nennt, die über dem jeweiligen Mindestwert liegt, verwendet der Rechner diesen höheren Wert. Bei voller EM-Rente bleibt die feste gesetzliche Grenze maßgeblich. Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine solche Grenze mehr.
Zählen Einmalzahlungen und schwankender Gewinn zum Hinzuverdienst?
Einmalzahlungen können zur Jahressumme gehören, wenn sie Arbeitsentgelt sind, ihr Anspruch nach Rentenbeginn entstanden ist und zu diesem Zeitpunkt noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Der Rechner addiert den eingegebenen Betrag, kann diese rechtliche Zuordnung aber nicht prüfen. Bei Selbstständigen ist grundsätzlich der steuerrechtliche Gewinn maßgeblich.
Welche Sozialleistungen zählen als Hinzuverdienst?
Das hängt von der Rentenart ab. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente und der Rente für Bergleute können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem Krankengeld, Übergangsgeld und weitere Sozialleistungen zählen. Bei voller Erwerbsminderungsrente nennt § 96a SGB VI zusätzlich Verletztengeld und Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei die beitragspflichtige Einnahme, nicht der Auszahlungsbetrag.
Wann reicht der Rechner nicht für eine Entscheidung aus?
Wenn du eine neue Tätigkeit aufnehmen willst, die Arbeitszeit erhöhst, selbstständig arbeitest, eine Teil-EM-Rente mit persönlicher Grenze hast oder schon eine Rentenkürzung im Bescheid steht, brauchst du die Prüfung durch die Rentenversicherung. Der Rechner ist eine transparente Vorprüfung, aber kein Bescheid und keine Rechtsberatung.