Berechne deinen Grundrentenzuschlag aus Grundrentenzeiten und Entgeltpunkten. Inklusive Rentenwert, Zugangsfaktor und Anrechnung deines eigenen Einkommens.
Grundrentenzeiten, Entgeltpunkte und Einkommen
Schätze den Grundrentenzuschlag aus Bewertungsjahren, Entgeltpunkte-Durchschnitt und Einkommensanrechnung.
Geschätzter Grundrentenzuschlag
Entgeltpunkt-Aufwertung, Rentenwert und Einkommensanrechnung als Monatswert
Gib Grundrentenzeiten, Entgeltpunkte und Einkommen ein.
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Wie berechnet der Grundrente-Rechner den Zuschlag?
ƒGrundrentenzuschlag als Entgeltpunkt-Aufwertung
Z=max(0,((min(2E,B)−E)⋅0,875⋅J⋅R)−A)
Variablen
E
durchschnittliche Entgeltpunkte-Durchschnittliche Entgeltpunkte pro Jahr aus den Grundrentenbewertungszeiten.
B
Begrenzungswert-0,4 Entgeltpunkte bei 33 Jahren, stufenweise steigend bis 0,8 Entgeltpunkte ab 35 Jahren.
J
Bewertungsjahre-Jahre, aus denen der Zuschlag berechnet wird. Im Rechner auf maximal 35 Jahre begrenzt.
A
Einkommensanrechnung-Anrechnung oberhalb der Freibeträge. Zunächst 60 Prozent, oberhalb der zweiten Grenze vollständig.
Einkommensgrenzen für die Grundrente 2026
Diese Grenzen bestimmen, ob und wie stark der rechnerische Grundrentenzuschlag gekürzt wird.
Einkommensprüfung
Keine Kürzung bis
60-%-Bereich bis
Darüber
Alleinstehend
1.492 €
1.909 €
vollständige Anrechnung des Mehrbetrags
Ehe- oder Lebenspartner
2.327 €
2.744 €
vollständige Anrechnung des Mehrbetrags
Quelle. BMAS und Deutsche Rentenversicherung, Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag, Stand 2026.
Wann Entgeltpunkte für die Grundrente aufgewertet werden
Der Zuschlag hängt nicht nur von Versicherungsjahren ab. Entscheidend sind Grundrentenzeiten, Bewertungszeiten und der Entgeltpunkte-Durchschnitt.
Prüfung
Wert im Rechner
Wirkung
Mindestzeit
mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten
darunter kein Zuschlag
Volle Staffel
ab 35 Jahren
Begrenzungswert 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Untere EP-Grenze
0,3 Entgeltpunkte pro Jahr
darunter keine Aufwertung dieser Zeiten
Obere EP-Grenze
0,8 Entgeltpunkte pro Jahr
höchster Begrenzungswert ab 35 Jahren
Pauschale Kürzung
12,5 %
wird auf den Entgeltpunkt-Zuschlag angewendet
Quelle. Deutsche Rentenversicherung, Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag.
Rentenwert für die Euro-Umrechnung
Der Rechner rechnet zusätzliche Entgeltpunkte mit dem ausgewählten aktuellen Rentenwert in einen Monatsbetrag um.
Zeitraum
Aktueller Rentenwert
Hinweis
01.07.2026 bis 30.06.2027
42,52 €
aktuell gültiger Rentenwert
Quelle. BMAS Rentenanpassung 2026 und Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 29.04.2026.
Häufig gestellte Fragen zum Grundrente-Rechner
Was berechnet der Grundrente-Rechner?
Der Rechner bildet die zentrale Rechenlogik des Grundrentenzuschlags nach. Er prüft die 33-Jahre-Grenze, die Staffelung bis 35 Jahre, den Durchschnitt der Entgeltpunkte, die pauschale Kürzung um 12,5 % und die Einkommensanrechnung. Das Ergebnis ist eine Vorprüfung und kein Rentenbescheid.
Warum braucht der Rechner Grundrentenzeiten und Bewertungsjahre getrennt?
Grundrentenzeiten entscheiden zunächst, ob die Mindestzeit erfüllt ist. Für die Höhe zählen aber nur die Grundrentenbewertungszeiten, also Zeiten mit ausreichender Beitragsleistung. Deshalb kann jemand 35 Grundrentenjahre haben, aber weniger Bewertungsjahre für die tatsächliche Zuschlagsrechnung.
Welche Entgeltpunkte soll ich eintragen?
Trage den Durchschnitt der Entgeltpunkte pro Jahr aus den Grundrentenbewertungszeiten ein. Ein Wert von 0,45 bedeutet grob, dass diese Zeiten im Durchschnitt 45 % des Durchschnittsverdienstes erreichten. Der genaue Wert steht nicht immer direkt im Rentenbescheid und kann eine Kontenklärung erfordern.
Warum entsteht bei sehr niedrigen Entgeltpunkten kein Zuschlag?
Die Grundrente wertet nur Zeiten auf, in denen mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Im Modell entspricht das 0,3 Entgeltpunkten pro Jahr. Liegt der Durchschnitt darunter, zeigt der Rechner keinen Zuschlag, auch wenn viele Jahre vorhanden sind.
Warum entsteht bei 0,8 Entgeltpunkten kein Zuschlag mehr?
Der Zuschlag soll niedrige, aber langjährige Beitragsleistungen aufwerten. Ab 35 Jahren liegt der höchste Begrenzungswert bei 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr. Wer diesen Durchschnitt bereits erreicht oder überschreitet, wird durch den Grundrentenzuschlag nicht zusätzlich aufgewertet.
Wie wirkt die Einkommensanrechnung?
Bis zum Freibetrag bleibt der Zuschlag ungekürzt. Danach werden 60 % des übersteigenden Einkommens angerechnet. Oberhalb der zweiten Grenze wird der zusätzliche Mehrbetrag vollständig abgezogen. Bei Paaren zählt das gemeinsame anzurechnende Einkommen.
Welches Einkommen gehört in den Rechner?
Gemeint ist das für die Grundrente relevante anzurechnende Monatseinkommen. In der Praxis nutzt die Rentenversicherung Steuerdaten, Rentenfreibeträge und weitere gemeldete Einkünfte. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags können zusätzlich abgefragt werden.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, die Deutsche Rentenversicherung prüft den Grundrentenzuschlag grundsätzlich automatisch. Trotzdem ist der Rechner nützlich, wenn du einen Bescheid plausibilisieren willst oder vor einer Kontenklärung wissen möchtest, welche Eingaben besonders wichtig sind.
Warum kann der echte Bescheid abweichen?
Der Bescheid nutzt den vollständigen Versicherungsverlauf, Entgeltpunkte je Kalendermonat, Rentenart, Zugangsfaktor, Steuerdaten und Sonderfälle. Der Rechner fasst diese Details in Durchschnittswerte zusammen. Das macht die Logik nachvollziehbar, ersetzt aber keine amtliche Berechnung.
Wann lohnt sich eine Kontenklärung?
Eine Kontenklärung lohnt sich besonders, wenn du zwischen 33 und 35 Jahren liegst oder wenn Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankheit, Reha, alte Beschäftigungen oder Zeiten im Ausland fehlen könnten. Schon zusätzliche Monate können in der Übergangszone relevant sein.