Schätze ungedeckten Pflegebedarf als Sozialhilfe-Orientierung.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag, Anrechenbares Monatseinkommen, Freibetrag pro Monat und Anrechnungsquote ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Anspruch, Einkommen und Abzüge
Prüfe besonders Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag und Anrechenbares Monatseinkommen. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Nettowert ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung. Prüfe verbindliche Werte, rechtliche Folgen, technische Machbarkeit und individuelle Voraussetzungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Ungedeckter Bedarf
Monatlicher Nettowert
864,00 €
Jahreswert
10.368,00 €
Angerechnetes Einkommen
240,00 €
Berechnungsbasis
Monatlicher Anspruch
1.200,00 €
Anrechenbares Einkommen
800,00 €
Freibetrag
200,00 €
Anrechnungsquote
40 %
Abzüge
10 %
Einordnung
Einkommen, Vermögen, Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse müssen geprüft werden.
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Abzüge-Beitrags- oder Steuerquote als Dezimalwert.
Hilfe-zur-Pflege-Rechner: Beispielrechnungen
Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Monatlicher Nettowert
Einordnung
Ausgangswerte
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.200,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €; Anrechnungsquote: 40 %; 2 weitere Werte unverändert
864,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Monatlicher Nettowert.
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag niedriger
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 900,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €; Anrechnungsquote: 40 %; 2 weitere Werte unverändert
594,00 €
Zeigt den Einfluss von „Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag niedriger“ auf Monatlicher Nettowert.
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag höher
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.500,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €; Anrechnungsquote: 40 %; 2 weitere Werte unverändert
1.134,00 €
Zeigt den Einfluss von „Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag höher“ auf Monatlicher Nettowert.
Anrechenbares Monatseinkommen angepasst
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.200,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 1.000,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €; Anrechnungsquote: 40 %; 2 weitere Werte unverändert
792,00 €
Zeigt den Einfluss von „Anrechenbares Monatseinkommen angepasst“ auf Monatlicher Nettowert.
Beispielwerte für Hilfe zur Pflege. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Hilfe-zur-Pflege-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Monatlicher Nettowert
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
864,00 €
Ausgangswerte
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag niedriger
900,00 €
594,00 €
Ausgangswerte: 864,00 €
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag höher
1.500,00 €
1.134,00 €
Ausgangswerte: 864,00 €
Anrechenbares Monatseinkommen angepasst
1.000,00 €
792,00 €
Ausgangswerte: 864,00 €
Vergleiche im Hilfe-zur-Pflege-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Nettowert sauber einschätzen möchtest.
Hilfe-zur-Pflege-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Nettowert
864,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Jahreswert
10.368,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Angerechnetes Einkommen
240,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Monatlicher Anspruch
1.200,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Anrechenbares Einkommen
800,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
200,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Hilfe-zur-Pflege-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Hilfe-zur-Pflege-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Monatlicher Nettowert
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 900,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €
594,00 €
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Mittleres Ergebnis
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.200,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 1.000,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €
792,00 €
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Mittleres Ergebnis
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.200,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €
864,00 €
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Höheres Ergebnis
Monatlicher Anspruch oder Rentenbetrag: 1.500,00 €; Anrechenbares Monatseinkommen: 800,00 €; Freibetrag pro Monat: 200,00 €
1.134,00 €
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Hilfe zur Pflege und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Hilfe-zur-Pflege-Rechner
Was ist Hilfe zur Pflege?
Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem SGB XII. Die Leistung kommt infrage, wenn notwendige Pflegekosten nicht durch Pflegeversicherung, eigenes Einkommen, Vermögen oder andere Ansprüche gedeckt werden.
Wann kann Hilfe zur Pflege beantragt werden?
Ein Antrag ist sinnvoll, wenn ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Heimkosten nicht bezahlt werden können. Zuständig ist in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.
Welche Pflegekosten werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden nur notwendige und angemessene Kosten. Dazu können Pflegeleistungen, Unterkunftsanteile im Heim, Hilfen im Haushalt oder ergänzende ambulante Leistungen gehören, je nach Bedarf und Bescheid.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?
Der Pflegegrad zeigt den anerkannten Unterstützungsbedarf. Ohne passende Einstufung der Pflegekasse wird die Prüfung schwieriger, weil Umfang und Art der benötigten Pflege nicht sauber belegt sind.
Muss eigenes Einkommen eingesetzt werden?
Ja, Einkommen wird grundsätzlich geprüft. Dazu zählen zum Beispiel Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Unterhalt. Freibeträge und Abzüge hängen vom Einzelfall und der Leistungsart ab.
Wird Vermögen bei Hilfe zur Pflege berücksichtigt?
Ja, verwertbares Vermögen wird geprüft. Es gibt aber geschützte Beträge und geschütztes Vermögen. Welche Werte bleiben dürfen, hängt von Haushaltslage, Ehepartner und konkreter Situation ab.
Müssen Kinder für Pflegekosten der Eltern zahlen?
Elternunterhalt wird seit der Reform nur noch bei hohem Jahreseinkommen des Kindes relevant. Trotzdem kann der Sozialhilfeträger Einkommensangaben anfordern, wenn ein Regress geprüft wird.
Was ist bei Pflegeheimkosten besonders wichtig?
Im Heim zählen Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage, Pflegekassenleistung und Eigenanteil. Der Rechner kann nur den ungedeckten Bedarf grob schätzen.
Warum sollte der Antrag nicht zu spät gestellt werden?
Sozialhilfe wird regelmäßig erst ab Kenntnis des Sozialhilfeträgers geleistet. Wer hohe Pflegekosten erwartet, sollte früh Kontakt aufnehmen und fehlende Unterlagen nachreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe zur Pflege?
Wichtig sind Pflegegradbescheid, Heim- oder Pflegevertrag, Rechnungen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Vermögensnachweise, Mietkosten, Krankenversicherungsdaten und Nachweise über weitere Ansprüche.