Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 €/Monat. Bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es zusätzlich einen Leistungszuschlag von 15 % bis 75 % auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegradrechner
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad (1-5) beschreibt den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person. Er ersetzt seit 2017 die früheren Pflegestufen und ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Medizinische Dienst (MD) prüft 6 Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte. Die Summe (0-100) bestimmt den Pflegegrad: 12,5-27 Punkte = PG1, 27-47,5 = PG2, 47,5-70 = PG3, 70-90 = PG4, 90-100 = PG5.
Welche 6 Module werden bei der Begutachtung geprüft?
1. Mobilität (10 %), 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % – das höhere von Modul 2 oder 3), 3. Verhaltensweisen (15 %), 4. Selbstversorgung (40 %), 5. Krankheits-/Therapiebewältigung (20 %), 6. Alltagsgestaltung (15 %).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Pflegegeld erhält, wer von Angehörigen gepflegt wird – zur freien Verfügung. Sachleistungen werden direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt. Kombinationspflege ermöglicht beide: anteiliges Pflegegeld plus anteilige Sachleistungen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Antrag bei der Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) stellen – formlos oder mit Formular. Die Pflegekasse beauftragt den MD mit der Begutachtung (Hausbesuch). Nach ca. 25 Arbeitstagen erhältst du den Bescheid. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 4 Wochen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ermöglicht Urlaub oder Auszeit für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 € (2025) für Ersatzpflege durch andere Personen oder Dienste. Ab PG 2, Voraussetzung: 6 Monate Vorpflege. Kurzzeitpflege-Budget teilweise übertragbar.
Kann ich den Pflegegrad anfechten?
Ja, bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch binnen 4 Wochen. Begründe, welche Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden. Fordere das MD-Gutachten an. Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Sozialgericht (kostenfrei).
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag von 125 €/Monat (alle Pflegegrade) kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, haushaltnahe Dienstleistungen. Nicht genutztes Budget verfällt nach 6 Monaten.
Welche Pflegeleistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
PG 1 hat eingeschränkte Leistungen: Entlastungsbetrag 125 €/Monat, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel 40 €/Monat, Hausnotruf, Wohnraumanpassung bis 4.000 €. Kein Pflegegeld und keine Sachleistungen – diese gibt es erst ab PG 2.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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