Pflegegradrechner

Ordne bereits gewichtete NBA-Modulpunkte aus einem offiziellen Gutachten nach § 15 SGB XI ein. Das Tool leitet keine Modulpunkte aus Symptomen ab.

Gewichtete Modulpunkte übertragen

Nutze ausschließlich die gewichteten Werte aus einem offiziellen Bewertungsbogen oder Gutachten.
Gewichtete Modulpunkte übertragen Eingabedaten

Keine Ableitung aus Symptomen

Dieser Rechner bewertet keine Symptome und leitet keine Modulpunkte ab. Übertrage nur die bereits gewichteten Punkte. Wenn dir diese Werte fehlen, kann der Rechner keine rechnerische Zuordnung ausgeben.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 2,5; 5; 7,5; 10.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 10; 20; 30; 40.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 5; 10; 15; 20.

Übertrage den Wert aus dem Gutachten. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Wähle Ja nur, wenn die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine im Gutachten ausdrücklich bestätigt ist.

Rechnerische Einordnung

Zuordnung der eingetragenen gewichteten Punkte nach § 15 SGB XI

Gib die gewichteten Punkte ein, um sie einzuordnen