Wie berechnet der Einkommensteuer-Vorauszahlung-Rechner die Zahlung?
ƒVorauszahlung nach Jahressteuer und Anrechnungen
VZ=max(0,ESt+SolZ+KiSt−A)
Variablen
ESt
Einkommensteuer-Tarifliche Einkommensteuer für das Steuerjahr 2026.
SolZ
Solidaritätszuschlag-Modellierter Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer.
KiSt
Kirchensteuer-Optionaler Kirchensteueranteil aus dem gewählten Prozentsatz.
A
Anrechnungen-Einbehaltene Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und weitere anrechenbare Steuerbeträge.
Rechenschritte im Standardfall
Die Tabelle zeigt, wie aus der geschätzten Jahressteuer eine mögliche Vorauszahlung entsteht.
Schritt
Wert
Wirkung
Geschätztes zu versteuerndes Einkommen
65.000,00 €
Tarifbasis für 2026
Einkommensteuer
16.205,00 €
nach Grundtarif oder Splittingtarif
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
0,00 €
Kirchensteuer im Beispiel 0 %
Einbehaltene Steuer und Anrechnungen
-12.000,00 €
mindert die Vorauszahlungsbasis
Offener Jahresbetrag nach Anrechnung
4.205,00 €
wird mit der Mindestgrenze nach § 37 EStG verglichen
Festsetzbare Vorauszahlung
4.205,00 €
bei erreichter Mindestgrenze auf vier Termine verteilt
Quartalsbetrag
1.051,25 €
je gesetzlichem Vorauszahlungstermin
Quelle: § 37 EStG bei Gesetze im Internet. Die tatsächliche Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt per Bescheid.
Vorauszahlung nach Einkommensstufen
Die Tabelle zeigt Fälle ohne einbehaltene Steuer, Kirchensteuer und bereits festgesetzte Vorauszahlungen.
Geschätztes zvE
Jahressteuer
Jahres-Vorauszahlung
Quartal
20.000,00 €
1.570,00 €
1.570,00 €
392,50 €
45.000,00 €
8.835,00 €
8.835,00 €
2.208,75 €
65.000,00 €
16.205,00 €
16.205,00 €
4.051,25 €
120.000,00 €
41.423,52 €
41.423,52 €
10.355,88 €
Mit Lohnsteuerabzug oder anderen Anrechnungen kann die Vorauszahlung deutlich niedriger ausfallen.
Wirkung von Steuerabzügen und Anrechnungen
Einbehaltene Steuer mindert nicht die Jahressteuer selbst, sondern die offene Vorauszahlungsbasis.
Anrechnung
Offen vor Mindestgrenze
Jahres-Vorauszahlung
Einordnung
Quartal
0,00 €
16.205,00 €
16.205,00 €
Mindestgrenze erreicht
4.051,25 €
12.000,00 €
4.205,00 €
4.205,00 €
Mindestgrenze erreicht
1.051,25 €
18.000,00 €
0,00 €
0,00 €
unter der Mindestgrenze
0,00 €
25.000,00 €
0,00 €
0,00 €
unter der Mindestgrenze
0,00 €
Bereits festgesetzte Vorauszahlungen werden separat betrachtet, weil sie einen Änderungsbedarf, nicht die Jahressteuer, beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuer-Vorauszahlung-Rechner
Was berechnet der Einkommensteuer-Vorauszahlung-Rechner?
Er schätzt, ob aus deinem erwarteten zu versteuernden Einkommen nach Anrechnung bereits einbehaltener Steuer eine Einkommensteuer-Vorauszahlung entstehen kann. Dadurch siehst du nicht nur die Jahressteuer, sondern auch den offenen Betrag, die Mindestgrenze und die möglichen Quartalstermine.
Welche Mindestgrenze gilt nach § 37 EStG?
Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € für einen Vorauszahlungstermin betragen. Der Rechner trennt deshalb zuerst den offenen Jahresbetrag und setzt den Quartalswert erst an, wenn beide Grenzen im Modell erreicht sind.
Welche Termine zeigt der Rechner an?
Der Rechner verteilt die mögliche Vorauszahlung auf den 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des gewählten Steuerjahres. Diese Termine helfen bei Liquiditätsplanung, ersetzen aber nicht den Bescheid, weil das Finanzamt bei Änderungen auch abweichende Fälligkeiten festlegen kann.
Warum fragt der Rechner nach einbehaltener Steuer?
Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und andere anrechenbare Steuerbeträge mindern den offenen Steuerbetrag. Ohne dieses Feld würde die Vorauszahlung zu hoch wirken.
Was bedeutet bereits festgesetzte Vorauszahlung?
Damit ist die Jahressumme aus einem vorhandenen Vorauszahlungsbescheid gemeint. Der Rechner zeigt, ob nach der Modellrechnung noch Anpassungsbedarf bleibt. So kannst du eine neue Prognose mit dem aktuellen Bescheid vergleichen, statt nur die geschätzte Jahressteuer isoliert zu betrachten.
Kann das Finanzamt andere Beträge festsetzen?
Ja. Das Finanzamt orientiert sich regelmäßig an Bescheiden, Erklärungen, Gewinnprognosen und Nachweisen. Der Rechner ist eine Plausibilitätsrechnung und bildet keine verbindliche Ermessensentscheidung ab. Besonders bei stark schwankenden Einkünften zählt die nachvollziehbare Begründung.
Eignet sich der Rechner für Selbstständige?
Ja, besonders für Selbstständige mit schwankendem Gewinn. Wichtig ist, dass das eingegebene Einkommen bereits steuerlich bereinigt geschätzt wird. Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere Einkünfte gehören nicht doppelt in die Prognose.
Eignet sich der Rechner für Angestellte?
Ja, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte entstehen oder der Lohnsteuerabzug voraussichtlich nicht ausreicht. Die Lohnsteuer gehört dann ins Feld für Anrechnungen.
Warum wird Kirchensteuer nur als Prozentsatz abgefragt?
Für eine Vorauszahlungsplanung reicht oft der Satz von 8 % oder 9 %. Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, trägt 0 % ein. Der Rechner behandelt Kirchensteuer bewusst als Zuschlag auf die modellierte Einkommensteuer, weil Bundesland und Kirchenzugehörigkeit die Detailberechnung bestimmen.
Ersetzt der Rechner einen Antrag auf Anpassung?
Nein. Er liefert Zahlen für die Vorbereitung. Für eine Anpassung brauchst du gegenüber dem Finanzamt eine nachvollziehbare Prognose und gegebenenfalls Belege.