Wie berechnet der Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Rechner die gemeinsame Steuerseite?
ƒEinkommensteuer nach Abzügen plus Gewerbesteuer als eigener Abfluss
S=max(0,ESt(Z)−A35−H)+Soli+KiSt+GewSt−V
Variablen
S
offener Steuersaldo-Nachzahlung oder Erstattung nach Einkommensteuerseite, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, gezahlter Gewerbesteuer und eingetragenen Vorauszahlungen.
Z
zu versteuerndes Einkommen-Gewinn nach zusätzlichen Betriebsausgaben plus weitere Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen.
A35
Anrechnung der Gewerbesteuer-Ermäßigung nach § 35 EStG. Das Modell begrenzt sie durch gezahlte Gewerbesteuer, vierfachen Messbetrag und den Einkommensteueranteil aus positiven gewerblichen Einkünften.
H
haushaltsnahe Ermäßigungen-Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auf Basis der eingegebenen Arbeitskosten.
V
Vorauszahlungen-Bereits geleistete Einkommensteuer-Vorauszahlungen und sonstige Steueranrechnungen, nicht die separat eingetragene Gewerbesteuerzahlung.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer im Steuerjahr 2026
Die Tabelle trennt Einkommensteuer-Tarifwerte von Gewerbesteuerwerten, die nur über die Anrechnung auf die Einkommensteuerseite wirken.
Wert
Ansatz im Rechner
Wirkung
Grundfreibetrag
12.348,00 €
senkt die Einkommensteuerseite, hat aber keinen direkten Effekt auf die Gewerbesteuerzahlung
Beginn Spitzensteuersatz
69.879,00 € bei 42 %
hilft, die Progression aus Gewinn und weiteren Einkünften einzuschätzen
Beginn Reichensteuer
277.826,00 € bei 45 %
betrifft nur sehr hohe zu versteuernde Einkommen
Gewerbesteuer-Messzahl
3,5 % nach § 11 GewStG
ist im Messbetrag bereits enthalten und wird nicht erneut aus dem Gewinn abgeleitet
§ 35-Anrechnung
4,0 × Messbetrag
mindert die Einkommensteuerseite, soweit die übrigen Grenzen der Anrechnung reichen
Quellen: § 32a EStG für den Einkommensteuertarif, § 35 EStG für die Gewerbesteuer-Anrechnung, § 11 GewStG für die Messzahl und zentrale Steuerdaten im Projekt. Stand der Prüfung 08.06.2026.
Vergleichsfälle für Einkommensteuer, Anrechnung und Gewerbesteuer
Die Fälle zeigen die Reihenfolge aus tariflicher Einkommensteuer, § 35-Anrechnung, Gewerbesteuerzahlung und Vorauszahlungen.
Fall
zvE
ESt vor Anrechnung
§ 35-Anrechnung
ESt nach Anrechnung
Gewerbesteuer
Saldo
Einordnung
Standardplanung
73.400,00 €
19.692,00 €
4.600,00 €
15.092,00 €
4.600,00 €
148,00 € Erstattung
Einkommensteuer und Gewerbesteuer werden getrennt sichtbar, aber über § 35 EStG verbunden
Kaum Vorauszahlungen
64.400,00 €
15.964,00 €
3.900,00 €
12.064,00 €
3.900,00 €
9.324,00 € Nachzahlung
die Jahressteuer ist nicht extrem, aber der offene Saldo steigt durch zu geringe Vorauszahlungen
Starke private Abzüge
73.000,00 €
19.524,00 €
5.200,00 €
14.324,00 €
5.200,00 €
2.916,00 € Erstattung
private Abzüge senken die Einkommensteuerseite, ändern aber nicht die eingetragene Gewerbesteuerzahlung
Weitere Einkünfte
134.400,00 €
45.312,00 €
7.300,00 €
38.012,00 €
7.300,00 €
12.845,22 € Nachzahlung
zusätzliche positive Einkünfte erhöhen die Progression und können den gewerblichen Anrechnungsanteil begrenzen
Die Modellfälle ersetzen keinen Steuerbescheid. Gezeigt wird die Steuerreihenfolge des Rechners mit den jeweils eingetragenen Bescheidwerten.
Welche Zahlung wo eingeordnet wird
Bei der kombinierten Betrachtung entstehen Fehler oft durch doppelt erfasste oder falsch zugeordnete Zahlungen.
Zahlung oder Wert
Richtiges Feld
Folge im Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
mindert Nachzahlung oder erhöht Erstattung auf der Einkommensteuerseite
Gezahlte Gewerbesteuer
Gezahlte Gewerbesteuer
bleibt eigener Abfluss und begrenzt die mögliche § 35-Anrechnung
Gewerbesteuer-Messbetrag
Gewerbesteuer-Messbetrag
steuert die Vierfachgrenze der Einkommensteuer-Ermäßigung
Einbehaltene Steuer
Sonstige Anrechnungen
wirkt wie eine bereits bezahlte Einkommensteuerposition
Privatentnahme
kein Steuerfeld
verändert Liquidität, aber nicht den steuerlichen Gewinn
Die Gewerbesteuerzahlung gehört nicht zusätzlich in die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Sonst wird dieselbe Zahlung doppelt berücksichtigt.
Prüfliste vor der gemeinsamen Steuerplanung
Diese Eingaben bestimmen, ob der Rechner eine brauchbare Liquiditätsplanung liefert oder nur eine grobe Schätzung.
Prüfpunkt
Quelle
Warum wichtig
Gewinn statt Umsatz
EÜR, BWA oder Jahresabschluss
nur der Gewinn passt zum Einkommensteuertarif und zur gewerblichen Einkünftebasis
Messbetrag aus Bescheid
Gewerbesteuer-Messbescheid
ohne Messbetrag ist die § 35-Anrechnung nicht belastbar
Gewerbesteuerzahlung
Gewerbesteuerbescheid, Steuerkonto oder Vorauszahlungsbescheid
bestimmt den tatsächlichen Abfluss und die maximale Entlastung
Private Abzüge
Steuererklärung, Versicherungsbelege und Spendenbelege
senken die Einkommensteuerseite, aber nicht die Gewerbesteuerzahlung
Vorauszahlungen
Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid
entscheidet, ob aus der Jahressteuer eine Nachzahlung oder Erstattung wird
Bei mehreren Gewerbebetrieben, Mitunternehmerschaften oder getrennten Messbeträgen ist eine Bescheid- oder Steuerprogrammprüfung genauer als diese einfache Browserplanung.
Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Rechner
Was berechnet der Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Rechner?
Der Rechner verbindet die Einkommensteuerplanung mit der bereits festgesetzten oder gezahlten Gewerbesteuer. Du trägst Gewinn, private Abzüge, Messbetrag, Gewerbesteuerzahlung, Kirchensteuerstatus und Vorauszahlungen ein. Daraus entsteht eine Schätzung der Einkommensteuerseite, der möglichen § 35-Anrechnung und der gemeinsamen Liquiditätsbelastung.
Warum steht die Einkommensteuerseite im Mittelpunkt?
Die Gewerbesteuerzahlung selbst wird nicht neu aus Hebesatz und Gewerbeertrag aufgebaut. Der Rechner nutzt sie als Eingabewert und zeigt, wie sie über § 35 EStG auf die Einkommensteuer wirkt. Deshalb beginnt die Rechnung mit dem zu versteuernden Einkommen, dem Tarif, privaten Abzügen und Vorauszahlungen. Erst danach wird die Gewerbesteuer als eigener Abfluss dazugestellt.
Kann ich den Gewerbesteuerbescheid mit diesem Rechner ersetzen?
Nein. Für den Gewerbesteuerbescheid brauchst du Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibetrag, Messzahl und kommunalen Hebesatz. Diese Route übernimmt stattdessen gezahlte Gewerbesteuer und Messbetrag als Bescheidwerte. Das ist sinnvoll, wenn du wissen willst, wie die Gewerbesteuer deine Einkommensteuer und Liquidität beeinflusst, aber nicht für eine komplette Gewerbesteuerfestsetzung.
Wie funktioniert die Anrechnung nach § 35 EStG im Modell?
Der Rechner nimmt die kleinste relevante Grenze. Er begrenzt die Entlastung durch die gezahlte Gewerbesteuer, durch das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags und durch den Einkommensteueranteil, der auf positive gewerbliche Einkünfte entfällt. Dadurch kann die Anrechnung niedriger sein als die Gewerbesteuerzahlung, besonders bei hohen Hebesätzen oder zusätzlichen nicht gewerblichen Einkünften.
Warum darf ich Gewerbesteuer nicht als Einkommensteuer-Vorauszahlung eintragen?
Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind getrennte Zahlungen. Die Gewerbesteuer gehört in das eigene Feld, weil sie zugleich Liquiditätsabfluss und Grenze der § 35-Anrechnung ist. Wenn du sie zusätzlich als Einkommensteuer-Vorauszahlung einträgst, wird sie doppelt abgezogen. Das Ergebnis wirkt dann zu günstig und kann eine echte Nachzahlung verdecken.
Welche privaten Abzüge beeinflussen nur die Einkommensteuer?
Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wirken auf der Einkommensteuerseite. Diese Werte ändern nicht automatisch den Gewerbesteuer-Messbetrag und nicht die bereits gezahlte Gewerbesteuer. Deshalb kann ein privater Abzug deine Einkommensteuer senken, während die Gewerbesteuerbelastung im Rechner gleich bleibt.
Was passiert, wenn ich weitere Einkünfte eintrage?
Weitere Einkünfte erhöhen das zu versteuernde Einkommen und können die Progression verschieben. Gleichzeitig kann der gewerbliche Anteil an allen positiven Einkünften kleiner werden. Das ist wichtig, weil die § 35-Anrechnung im Modell auf den Anteil der Einkommensteuer begrenzt wird, der auf gewerbliche Einkünfte entfällt. Mehr Einkommen bedeutet also nicht automatisch mehr Anrechnung.
Ist der Rechner für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geeignet?
Für einfache Einzelunternehmer ist das Modell am passendsten. Bei Personengesellschaften, Beteiligungen, mehreren Gewerbebetrieben oder getrennten Messbeträgen kann die Zuordnung komplexer sein. Dann lassen sich Gewinn, Messbetrag und gezahlte Gewerbesteuer nicht immer sauber in eine einfache Gesamtsumme pressen. Für diese Fälle sollte der Rechner nur als grobe Plausibilitätsprüfung dienen.
Wie interpretiere ich Nachzahlung und Erstattung?
Nachzahlung und Erstattung beziehen sich auf die modellierte Einkommensteuerseite nach Vorauszahlungen und sonstigen Anrechnungen. Die Gewerbesteuerzahlung bleibt zusätzlich als Steuerabfluss in der Gesamtsteuer sichtbar. Wenn der Rechner eine Erstattung zeigt, heißt das also nicht, dass die Gewerbesteuer wirtschaftlich verschwindet. Die Gesamtbelastung ist die bessere Größe für Rücklagenplanung.
Was sagt der monatliche Steuerpuffer aus?
Der monatliche Puffer verteilt die modellierte Einkommensteuerseite rechnerisch auf zwölf Monate. Er ist keine amtliche Vorauszahlung und enthält nicht automatisch Umsatzsteuer, Krankenversicherung, private Entnahmen oder Investitionen. Für Gewerbetreibende ist der Puffer trotzdem nützlich, weil er zusammen mit der Gewerbesteuerzahlung zeigt, welche Steuerliquidität nicht für private Ausgaben verplant werden sollte.
Welche Fehler machen die Schätzung besonders ungenau?
Die größten Fehler sind Umsatz statt Gewinn, geschätzter Messbetrag, doppelt eingetragene Gewerbesteuer, fehlende Vorauszahlungen und vermischte private oder betriebliche Abzüge. Auch ein alter Steuerbescheid kann täuschen, wenn sich Gewinn, Gemeindehebesatz oder Vorauszahlungen inzwischen stark geändert haben. Gute Eingaben kommen aus Buchhaltung, Messbescheid, Gewerbesteuerbescheid und Steuerkonto.
Wann sollte ich das Ergebnis steuerlich prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn hohe Nachzahlungen drohen, mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, der Messbetrag unklar ist oder Beteiligungen im Spiel sind. Auch Verlustfälle, Investitionsabzugsbeträge, Betriebsaufgabe, Hinzurechnungen, Kürzungen und unterschiedliche Gemeinden sind zu komplex für eine schnelle Browserrechnung. Der Rechner hilft bei der Planung, ersetzt aber keine Bescheidprüfung.