Berechne Gewinn als einfache Einnahmen-Überschuss-Orientierung.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Steuerdaten
Prüfe besonders Bemessungsbetrag und Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil. Diese Werte fließen direkt in Voraussichtlicher Steuerbetrag ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung. Prüfe verbindliche Werte, rechtliche Folgen, technische Machbarkeit und individuelle Voraussetzungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Überschuss
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Restbetrag
9.500,00 €
Zuschlag
0,00 €
Berechnungsbasis
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Freibetrag
-0,00 €
Steuersatz
19 %
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt ein lineares Steuermodell. Progressive Tarife, Bundeslandregeln, Sonderfälle und aktuelle Bescheide müssen separat geprüft werden.
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Anrechnung-Bereits gezahlte oder angerechnete Beträge.
Einnahme-Überschuss-Rechner: Beispielrechnungen
Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Einordnung
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
50.000,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Voraussichtlicher Steuerbetrag.
Bemessungsbetrag niedriger
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
37.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Bemessungsbetrag höher
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
62.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
49.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für Einnahme Überschuss. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Einnahme-Überschuss-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
50.000,00 €
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag niedriger
37.500,00 €
37.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Bemessungsbetrag höher
62.500,00 €
62.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
500,00 €
49.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Vergleiche im Einnahme-Überschuss-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Voraussichtlicher Steuerbetrag sauber einschätzen möchtest.
Einnahme-Überschuss-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Restbetrag
9.500,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Zuschlag
0,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
-0,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Steuersatz
19 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Einnahme-Überschuss-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Einnahme-Überschuss-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
37.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %
49.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
50.000,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
62.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Einnahme Überschuss und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Einnahme-Überschuss-Rechner
Was berechnet der Einnahme-Überschuss-Rechner?
Der Rechner schätzt den Überschuss aus betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Er orientiert sich am Grundprinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bildet aber keine vollständige Steuererklärung ab.
Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?
Die EÜR kommt für Steuerpflichtige infrage, die nicht bilanzieren müssen und auch freiwillig keine Bücher mit Abschluss führen. Ob das zulässig ist, hängt von Rechtsform, Umsatz, Gewinn und Buchführungspflichten ab.
Was bedeutet Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Einnahmen zählen grundsätzlich in dem Jahr, in dem sie zufließen. Ausgaben zählen grundsätzlich in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gibt es Sonderregeln.
Was gehört zu den Betriebseinnahmen?
Typisch sind Honorare, Verkaufserlöse, Provisionen, vereinnahmte Umsatzsteuer, Zuschüsse, Sachentnahmen und betriebliche Erstattungen. Private Einlagen sind dagegen nicht automatisch Betriebseinnahmen.
Welche Betriebsausgaben werden häufig vergessen?
Oft fehlen Software, Kontoführung, Telefon, Arbeitszimmeranteile, Fahrtkosten, Fortbildung, Versicherungen, Zahlungsgebühren, Steuerberatung, Bürobedarf und anteilige private Nutzung betrieblicher Gegenstände.
Wie gehe ich mit Umsatzsteuer in der EÜR um?
Bei Umsatzsteuerpflicht werden vereinnahmte Umsatzsteuer, gezahlte Vorsteuer und Zahlungen ans Finanzamt berücksichtigt. Kleinunternehmer rechnen anders, weil sie regelmäßig keine Umsatzsteuer ausweisen.
Warum sind Anschaffungen nicht immer sofort voll abziehbar?
Anlagegüter können je nach Wert und Nutzungsdauer über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten haben eigene Regeln, die separat geprüft werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewinn und Kontostand?
Der Gewinn folgt steuerlichen Regeln. Der Kontostand enthält auch private Entnahmen, Einlagen, Darlehen, Umsatzsteuerzahlungen, offene Rechnungen oder Investitionen. Deshalb stimmen beide Werte selten genau überein.
Welche Belege brauche ich für die EÜR?
Du brauchst nachvollziehbare Rechnungen, Zahlungsnachweise, Kassenaufzeichnungen, Fahrtennachweise, Verträge und gegebenenfalls Anlagenverzeichnisse. Ohne Beleg kann eine Ausgabe im Zweifel gestrichen werden.
Wann sollte ich zur Steuerberatung gehen?
Sinnvoll ist Beratung bei hohen Umsätzen, Personal, gemischter privater Nutzung, Umsatzsteuerfragen, Investitionen, Auslandssachverhalten, Rechtsformwechsel oder wenn ein Wechsel zur Bilanzierung droht.