Wie berechnet der Gewerbesteuer-Rechner die Steuer?
ƒGewerbesteuer aus Messbetrag und Hebesatz
GewSt=((max(0,⌊E/100⌋⋅100−F)⋅0,035)⋅H)/100
Variablen
E
Gewerbeertrag vor Freibetrag-Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen abzüglich Kürzungen und Gewerbeverlust-Abzug.
F
Freibetrag-24.500 € bei natürlichen Personen und Personengesellschaften, 5.000 € bei bestimmten begünstigten juristischen Personen, sonst 0 €.
0,035
Steuermesszahl-Reguläre Steuermesszahl von 3,5 % nach § 11 GewStG.
H
Hebesatz-Prozentsatz der hebeberechtigten Gemeinde nach § 16 GewStG.
Rechenschritte im Standardfall
Die Gewerbesteuer entsteht erst nach mehreren Schritten. Der Hebesatz wirkt ganz am Ende.
Schritt
Wert
Wirkung
Gewinn aus Gewerbebetrieb
85.000,00 €
Ausgangspunkt nach Einkommensteuerrecht oder Körperschaftsteuerrecht
Hinzurechnungen minus Kürzungen
3.500,00 €
führt zum Gewerbeertrag vor Abrundung
Abrundung
88.500,00 €
Gewerbeertrag wird auf volle 100 € nach unten abgerundet
Freibetrag
24.500,00 €
mindert den abgerundeten Gewerbeertrag
Messbetrag
2.240,00 €
Steuermesszahl 3,5 %
Gewerbesteuer vor Vorauszahlungen
9.184,00 €
Messbetrag mal Hebesatz 410 %
Quellen: §§ 7, 8, 9, 11 und 16 GewStG bei Gesetze im Internet. Geprüft am 13.05.2026.
Rechtsform, Freibetrag und Beispielsteuer
Der gleiche Gewinn kann je nach Rechtsform zu einem anderen steuerpflichtigen Gewerbeertrag führen.
Rechtsform
Freibetrag
Steuer im Standardfall
Einordnung
Einzelunternehmen oder Personengesellschaft
24.500,00 €
9.184,00 €
Freibetrag und mögliche § 35 EStG-Anrechnung sind zentral
Begünstigte juristische Person
5.000,00 €
11.982,25 €
nur für begünstigte Fälle mit passender Rechtsgrundlage
Kapitalgesellschaft ohne Freibetrag
0,00 €
12.699,75 €
kein allgemeiner Freibetrag vor der Messzahl
Der Freibetrag wird im Rechner auf den abgerundeten Gewerbeertrag begrenzt. Ein negativer steuerpflichtiger Gewerbeertrag entsteht dadurch nicht.
Hebesatzwirkung bei gleichem Gewinn
Der Messbetrag bleibt gleich, aber die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz.
Hebesatz
Gewerbesteuer
Differenz zu 400 %
Einordnung
350 %
7.840,00 €
-1.120,00 €
unter dem häufigen Orientierungswert von 400 %
400 %
8.960,00 €
0,00 €
Vergleichswert für die Tabelle
410 %
9.184,00 €
224,00 €
höhere Belastung bei gleichem Messbetrag
490 %
10.976,00 €
2.016,00 €
höhere Belastung bei gleichem Messbetrag
Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %. Viele Gemeinden setzen höhere Hebesätze fest.
Prüfpunkte für die Eingaben
Die Qualität des Ergebnisses hängt davon ab, ob Gewinn, Hinzurechnungen und Kürzungen fachlich richtig abgegrenzt sind.
Feld
Prüfung
Typisches Risiko
Gewinn
Wurde der Gewinn nach den passenden steuerlichen Vorschriften ermittelt?
Handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinn können abweichen.
Hinzurechnungen
Sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen separat ermittelt?
Ein reiner Buchhaltungswert reicht oft nicht aus.
Kürzungen
Sind Kürzungen tatsächlich begünstigt und belegbar?
Falsche Kürzungen senken die Steuer zu stark.
Hebesatz
Ist der Hebesatz der richtigen Betriebsstättengemeinde eingetragen?
Mehrere Betriebsstätten können eine Zerlegung auslösen.
§ 35-Anrechnung
Passt die Anrechnung zur Einkommensteuer und zu positiven Einkünften?
Der Rechner zeigt nur den Höchstrahmen, nicht den Bescheid.
Komplexe Fälle mit mehreren Gemeinden, Organschaft, Sanierung oder besonderen Kürzungen gehören in eine steuerliche Detailprüfung.
Häufig gestellte Fragen zum Gewerbesteuer-Rechner
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeertrag und Gewerbesteuer?
Der Gewerbeertrag ist die steuerliche Bemessungsgrundlage vor Messzahl und Hebesatz. Er startet beim Gewinn und wird um Hinzurechnungen, Kürzungen und Verluste korrigiert. Die Gewerbesteuer entsteht erst danach, wenn Messbetrag und Gemeindehebesatz angewendet werden.
Warum fragt der Rechner nach Hinzurechnungen und Kürzungen?
Gewerbesteuer folgt nicht einfach dem Buchhaltungsgewinn. Bestimmte Beträge werden hinzugerechnet, andere gekürzt. Wenn du diese Felder leer lässt, rechnet der Rechner zwar weiter, aber das Ergebnis kann bei Betrieben mit Mieten, Zinsen, Grundbesitz oder Beteiligungen zu grob sein.
Welche Rechtsform soll ich auswählen?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt im Modell der Freibetrag von 24.500 €. Für bestimmte begünstigte juristische Personen kann ein Freibetrag von 5.000 € greifen. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben im Rechner keinen allgemeinen Freibetrag.
Warum wird der Gewerbeertrag abgerundet?
§ 11 GewStG sieht vor, dass der Gewerbeertrag auf volle 100 € nach unten abzurunden ist, bevor Freibetrag und Steuermesszahl wirken. Der Rechner bildet diese Reihenfolge ab, damit kleine Restbeträge nicht versehentlich in den Messbetrag eingehen.
Was bedeutet der Hebesatz?
Der Hebesatz ist der kommunale Multiplikator auf den Gewerbesteuer-Messbetrag. Zwei Betriebe mit identischem Gewinn und identischem Messbetrag können deshalb unterschiedliche Gewerbesteuer zahlen, wenn sie in Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen sitzen.
Warum liegt der Mindesthebesatz bei 200 %?
§ 16 GewStG regelt, dass der Hebesatz 200 % beträgt, wenn die Gemeinde keinen höheren Hebesatz bestimmt hat. In der Praxis liegen viele Gemeinden darüber. Deshalb ist der voreingestellte Hebesatz nur ein Planungswert und sollte durch den lokalen Wert ersetzt werden.
Berücksichtigt der Rechner die § 35 EStG-Anrechnung?
Der Rechner zeigt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften den rechnerischen Höchstrahmen aus dem Messbetrag. Das ist keine vollständige Einkommensteuerberechnung. Die tatsächliche Anrechnung hängt von der tariflichen Einkommensteuer, positiven Einkünften und weiteren Begrenzungen ab.
Wie wirken Vorauszahlungen im Ergebnis?
Vorauszahlungen ändern nicht die Gewerbesteuer selbst. Sie mindern nur die rechnerische Restzahlung, die nach dem Modell noch offen wäre. Wenn Vorauszahlungen höher als die berechnete Steuer sind, zeigt der Rechner keine negative Restzahlung.
Kann eine GmbH den Freibetrag nutzen?
Im allgemeinen Fall nein. Kapitalgesellschaften haben im Rechner keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen der Freibetrag gerade kleine Gewinne deutlich entlasten kann.
Wann ist der Rechner zu grob?
Zu grob wird das Modell, wenn mehrere Betriebsstätten, Zerlegung, besondere Kürzungen, Organschaft, Sanierungsfälle oder umfangreiche Hinzurechnungen eine Rolle spielen. Dann ist die einfache Eingabemaske gut für eine Plausibilität, aber nicht für die fertige Gewerbesteuererklärung.