Berechne die Einspruchsfrist gegen deinen Steuerbescheid aus Bekanntgabe und Postfiktion. Inklusive Monatsfrist, Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.
Einspruchsfrist prüfen
Berechne den letzten Tag für den Einspruch mit Bekanntgabeart, Rechtsbehelfsbelehrung und Feiertagen.
Letzter Einspruchstag
Bekanntgabe, Fristlänge, Feiertagsverschiebung und Status zum Stichtag.
Gib Bekanntgabeart, Datum, Belehrung und Bundesland ein und starte die Berechnung.
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Wie berechnet der Rechner die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid?
ƒBekanntgabe, Monatsfrist und Fristverschiebung
B=A+Z,E=B+M,F=Werktag(E)
Variablen
A
Ausgangsdatum-Datum der Postaufgabe, elektronischen Absendung, Bereitstellung oder einer rechtlich unmittelbar maßgeblichen Bekanntgabe.
Z
Bekanntgabefiktion-4 Tage bei Post im Inland, elektronischer Übermittlung oder Bereitstellung zum Datenabruf.
B
Bekanntgabe-Maßgebliches Datum, ab dem die Einspruchsfrist berechnet wird.
M
Fristlänge-Ein Monat bei ordnungsgemäßer Belehrung oder ein Jahr bei fehlender oder unrichtiger Belehrung.
E
Kalenderende-Fristende vor der Prüfung von Wochenende und Feiertag.
F
Letzter Tag-Endgültiges Fristende nach Verschiebung auf den nächstfolgenden Werktag.
Bekanntgabe und Fristlänge nach AO
Die Tabelle trennt die vier Bekanntgabearten, die der Rechner unterstützt. Entscheidend ist, welches Datum rechtlich maßgeblich ist.
Situation
Regel im Rechner
Quelle
Schriftlicher Steuerbescheid per Post im Inland
Bekanntgabe am 4. Tag nach Aufgabe zur Post, außer der Bescheid ging nicht oder später zu
§ 122 AO
Steuerbescheid elektronisch übermittelt
Bekanntgabe am 4. Tag nach der Absendung
§ 122 Absatz 2a AO
Steuerbescheid zum Datenabruf bereitgestellt
Bekanntgabe am 4. Tag nach Bereitstellung zum Abruf
§ 122a AO
Förmliche Zustellung, persönliche Übergabe oder dokumentierter späterer Zugang
Das rechtlich maßgebliche Datum gilt direkt. Ein früherer gewöhnlicher Zugang verkürzt die Fiktion nicht
§ 122 AO
Ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung
Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
§ 355 AO
Belehrung fehlt oder ist unrichtig
Sonderfall mit Einspruch nur binnen eines Jahres seit Bekanntgabe
§ 356 AO
Vier-Tage-Zeitraum oder Fristende auf Sonnabend, Sonntag oder Feiertag
Bekanntgabe oder Fristende rückt auf den Ablauf des nächsten Werktags
§ 108 AO
Rechtsstand wurde anhand der aktuellen Fassungen auf Gesetze im Internet geprüft.
Beispielrechnungen für typische Fristenden
Die Beispiele zeigen, warum der Rechner eine Monatsfrist verwendet und nicht einfach 30 Tage zählt.
Fall
Bekanntgabe
Kalenderende
Letzter Tag
Postaufgabe am 25.05.2026
29.05.2026
29.06.2026
29.06.2026
Bekanntgabe am 01.04.2026
01.04.2026
01.05.2026
04.05.2026
Bekanntgabe am 04.05.2026 in Nordrhein-Westfalen
04.05.2026
04.06.2026
05.06.2026
Fehlende oder unrichtige Belehrung
31.01.2026
31.01.2027
01.02.2027
Monats- und Jahresfristen folgen über § 108 AO den §§ 187 und 188 BGB. Das Fristende wird anschließend nach § 108 AO verschoben.
Prüfpunkte vor dem Einspruch
Die Fristberechnung ist nur belastbar, wenn die Eingaben zum tatsächlichen Bescheid passen.
Prüfpunkt
Warum wichtig
Praktische Umsetzung
Bescheiddatum und Zugang
Der Tag auf dem Bescheid ist bei Post nicht automatisch die Bekanntgabe
Bescheiddatum, Umschlag und tatsächlichen Zugang gemeinsam prüfen
Datenabruf
Bei digitaler Bereitstellung kann die 4-Tage-Regel an der Bereitstellung hängen
Bereitstellungsdatum im ELSTER-Postfach oder in der Benachrichtigung prüfen
Rechtsbehelfsbelehrung
Eine fehlende oder unrichtige Belehrung kann die Jahresfrist eröffnen
Bescheid vollständig sichern und den Wortlaut der Belehrung nicht abschreiben, sondern beilegen
Feiertag im Bundesland
Regionale Feiertage können den letzten Tag verschieben
Bundesland des zuständigen Finanzamts auswählen und das Ergebnis kontrollieren
Fristwahrung
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Stelle
Einspruch mit nachweisbarem Zugang übermitteln und nicht bis spät am letzten Tag warten
Der Rechner berechnet den letzten Kalendertag. Inhalt, Zulässigkeit und Begründung des Einspruchs bleiben gesondert zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen zum Einspruchsfrist Steuerbescheid Rechner
Wie berechnet der Rechner die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid?
Der Rechner startet mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei Post im Inland, elektronischer Absendung und Datenabruf verwendet er die aktuelle 4-Tage-Regel. Fällt deren Ende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt § 108 Absatz 3 AO die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Dieselbe Werktagsregel wird anschließend auch auf das Ende der Monatsfrist angewendet.
Warum zählt der Rechner nicht einfach 30 Tage?
Die Einspruchsfrist nach § 355 AO beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. Eine Monatsfrist ist nicht dasselbe wie 30 Tage, weil sie nach Kalenderdaten berechnet wird. Bei Bekanntgabe am 29. Mai endet sie grundsätzlich am 29. Juni. Bei Monatsenden kann der letzte Tag des Folgemonats zählen, wenn es den entsprechenden Tag dort nicht gibt.
Welches Datum trage ich bei einem normalen Steuerbescheid per Post ein?
Bei der Option Postaufgabe trägst du das Datum ein, an dem der Bescheid zur Post gegeben wurde. Ein früherer normaler Postzugang verkürzt die Vier-Tage-Fiktion nach § 122 Absatz 2 AO nicht. Wähle das rechtlich maßgebliche Direktdatum nur für eine förmliche Zustellung, persönliche Übergabe oder einen dokumentierten späteren Zugang, bei dem die gesetzliche Ausnahme greift.
Was bedeutet die aktuelle 4-Tage-Postfiktion?
§ 122 AO geht bei schriftlichen Verwaltungsakten, die im Inland per Post übermittelt werden, regelmäßig vom 4. Tag nach Aufgabe zur Post aus. Fällt das Ende dieses Zeitraums auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt nach § 108 Absatz 3 AO der nächste Werktag. Ein früherer normaler Postzugang verkürzt die Fiktion nicht. Nur wenn der Bescheid nicht oder später zugeht, kann die gesetzliche Ausnahme greifen.
Wie behandelt der Rechner elektronische Übermittlung und Datenabruf?
Bei elektronischer Übermittlung addiert der Rechner nach § 122 Absatz 2a AO 4 Tage auf das Absendedatum. Ein früheres elektronisches Lesedatum verkürzt diese Fiktion nicht. Bei Datenabruf legt § 122a AO den 4. Tag nach der Bereitstellung fest. Der Zeitpunkt, an dem du den Bescheid liest oder beim Datenabruf klickst, ersetzt dieses Datum nicht.
Was passiert, wenn der letzte Tag ein Feiertag ist?
Der Rechner prüft bundesweite und je nach Auswahl regionale gesetzliche Feiertage. Liegt das Fristende auf einem Feiertag, Sonnabend oder Sonntag, wird so lange tageweise weitergeschoben, bis ein Werktag erreicht ist. Das folgt § 108 AO. Für lokale Besonderheiten und Sonderfälle bleibt eine zusätzliche Prüfung sinnvoll.
Warum fragt der Rechner nach dem Bundesland?
Einige Feiertage gelten nicht bundesweit, zum Beispiel Fronleichnam oder Allerheiligen. Wenn das Fristende auf einen solchen Tag fällt, kann das Ergebnis je nach Bundesland unterschiedlich sein. Der Rechner nutzt die Auswahl für die Feiertagsprüfung, damit regionale Verschiebungen nicht untergehen.
Was ist, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder falsch ist?
Dann kann § 356 AO relevant werden. Der Rechner stellt dafür auf eine Jahresfrist seit Bekanntgabe um. Das ist keine automatische inhaltliche Bewertung des Bescheids. Du solltest den Bescheid vollständig sichern und prüfen lassen, ob die Belehrung tatsächlich fehlt oder unrichtig ist.
Wann ist ein Einspruch fristgerecht eingelegt?
Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch rechtzeitig bei der zuständigen Finanzbehörde eingeht. Es reicht nicht, intern einen Entwurf vorzubereiten. Gerade am letzten Tag solltest du einen Übermittlungsweg wählen, der den Eingang belegt, etwa ELSTER, Fax mit Sendebericht oder persönliche Abgabe mit Bestätigung.
Ersetzt der Rechner eine steuerliche Beratung?
Nein. Der Rechner ordnet nur Bekanntgabe, Monatsfrist, Jahresfrist und Verschiebung des Fristendes. Er prüft nicht, ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist, ob Wiedereinsetzung möglich wäre oder ob besondere Zustellungsregeln greifen. Bei knappen Fristen oder hohen Beträgen ist fachliche Hilfe die bessere Abkürzung.