Berechne deine Teil-Erwerbsminderungsrente aus Entgeltpunkten und Zurechnungszeit. Inklusive Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und Zahlbetrag pro Monat.
Teil-EM-Rente mit Rentenformel berechnen
Berechne eine plausible Teil-Erwerbsminderungsrente aus Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Abschlag, Rentenwert, Rentenartfaktor 0,5 und grobem KV/PV-Abzug.
Geschätzte Teil-Erwerbsminderungsrente
Bruttorente, Zahlbetrag, Zurechnungszeit und Vergleich zur vollen EM-Rente im Überblick
Gib Entgeltpunkte, Alter beim Leistungsfall und Rentenwert ein, um eine Teil-EM-Rente zu schätzen.
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Wie wird die Teil-Erwerbsminderungsrente berechnet?
ƒTeil-Erwerbsminderungsrente nach Rentenformel
R=(EP+ZP)⋅ZF⋅0,5⋅RW
Variablen
R
Bruttorente pro Monat-Geschätzte gesetzliche Teil-Erwerbsminderungsrente vor Kranken-, Pflege- und Steuerprüfung.
EP
vorhandene Entgeltpunkte-Punkte aus Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Bescheid bis zum Eintritt der Erwerbsminderung.
ZP
Punkte aus Zurechnungszeit-Fiktiv bewertete Monate vom Leistungsfall bis zum gesetzlichen Endalter der Zurechnungszeit.
ZF
Zugangsfaktor-Faktor nach Abschlag. Der Rechner startet mit dem maximalen EM-Abschlag.
0,5
Rentenartfaktor der Teilrente-Bei teilweiser Erwerbsminderung fließt nur die Hälfte der persönlichen Entgeltpunkte in die Monatsrente ein.
RW
aktueller Rentenwert-Eurobetrag pro persönlichem Entgeltpunkt im gewählten Rentenwertzeitraum.
Rechenwerte für die Teil-Erwerbsminderungsrente 2026
Diese Werte bestimmen, wie aus Rentenpunkten eine monatliche Teil-EM-Rente und ein grober Zahlbetrag werden.
Wert
Ansatz im Rechner
Wirkung
Rentenartfaktor Teil-EM-Rente
0,5
die persönlichen Entgeltpunkte werden für die Teilrente halbiert
aktueller Rentenwert
42,52 €
gilt bis 30.06.2027 je persönlichem Entgeltpunkt
Rentenwert ab nächster Anpassung
42,52 €
kann ab 01.07.2026 im Eingabefeld gewählt werden
maximaler Abschlag
10,8 %
senkt den Zugangsfaktor im Standardmodell auf 0,892
pauschaler KV/PV-Abzug
12,35 %
nur für die grobe Zahlbetragsschätzung, nicht für die Steuer
Restleistungsvermögen
3 bis unter 6 Stunden täglich
Anspruchsprüfung neben der reinen Rentenformel
Geprüfte Quellen sind § 43, § 59 und § 67 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung zu Erwerbsminderung und rvRecht zum Rentenartfaktor. Projekt-Datenstand 11.05.2026.
Beispiele für Teil-Erwerbsminderungsrente
Die Beispiele zeigen, wie Alter beim Leistungsfall, Zurechnungszeit, Abschlag und Rentenwert die Teil-EM-Rente verändern.
Fall
Alter beim Leistungsfall
Zurechnungszeit
zahlbare pEP
Monatsrente brutto
Zahlbetrag grob
Abstand zur vollen EM-Rente
Einordnung
Standardfall
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
15,0235 pEP
638,80 €
559,91 €
638,80 € unter voller EM-Rente
Teilrente mit Standardannahmen des Rechners
früher Leistungsfall
45 Jahre
21 Jahre, 3 Monate
13,0678 pEP
555,64 €
487,02 €
555,65 € unter voller EM-Rente
weniger vorhandene Punkte, aber längere Zurechnungszeit
später Leistungsfall
60 Jahre
6 Jahre, 3 Monate
17,8122 pEP
757,37 €
663,83 €
757,38 € unter voller EM-Rente
mehr vorhandene Punkte, aber kürzere Zurechnungszeit
kein Abschlag
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
16,8425 pEP
716,14 €
627,70 €
716,15 € unter voller EM-Rente
zeigt, wie stark der Zugangsfaktor auch die Teilrente bewegt
nächster Rentenwert
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
15,0235 pEP
638,80 €
559,91 €
638,80 € unter voller EM-Rente
Rentenwert ändert den Eurobetrag, nicht die Entgeltpunkte
Alle Beispiele sind Modellrechnungen. Der Rentenbescheid kann wegen Versicherungsverlauf, Gesamtleistungsbewertung, Zugangsfaktor, KV/PV, Steuern und Hinzuverdienst abweichen.
Teil-EM-Rente und volle EM-Rente im Vergleich
Die Tabelle trennt Rentenhöhe und Anspruchsfrage. Die Teilrente halbiert den Rentenartfaktor, nicht die Zurechnungszeit.
Prüfpunkt
Volle EM-Rente
Teil-EM-Rente
Hinweis
Rentenartfaktor
1,0
0,5
zentrale Unterscheidung in der Rentenformel
Monatsrente brutto im Standardfall
1.277,60 €
638,80 €
die Teilrente liegt vor Abzügen genau bei der Hälfte
Zahlbetrag grob im Standardfall
1.119,82 €
559,91 €
KV/PV-Abzug wird im Rechner proportional geschätzt
Zurechnungszeit
14 Jahre, 3 Monate
14 Jahre, 3 Monate
die zusätzlichen Monate ändern sich nicht durch den Rentenartfaktor
Hinzuverdienst
eigene Grenze
eigene Teil-EM-Grenze
Hinzuverdienst gehört in den separaten Teil-EM-Hinzuverdienst-Rechner
Die volle EM-Rente kann in Sonderfällen trotz medizinisch teilweiser Erwerbsminderung relevant werden, wenn kein passender Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Diese Seite bleibt bewusst bei der Rentenhöhe der Teil-EM-Rente.
Zurechnungszeit für aktuelle Teil-EM-Renten
Für aktuelle Erwerbsminderungsrenten wird die Zeit bis zu einem gesetzlichen Endalter bewertet. Diese Tabelle zeigt den im Rechner genutzten Ausschnitt.
Rentenbeginn
Endalter der Zurechnungszeit
Einordnung
2025
66 Jahre, 2 Monate
Übergangsstufe
2026
66 Jahre, 3 Monate
Standardjahr des Rechners
2027
66 Jahre, 4 Monate
Übergangsstufe
2028
66 Jahre, 6 Monate
Übergangsstufe
2029
66 Jahre, 8 Monate
Übergangsstufe
2030
66 Jahre, 10 Monate
Übergangsstufe
2031
67 Jahre
Ende der Übergangsstaffel
Das Endalter erklärt nur die Zurechnungszeit. Ob teilweise Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet die Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts.
Häufig gestellte Fragen zum Teil-Erwerbsminderungsrente-Rechner
Was berechnet der Teil-Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die monatliche gesetzliche Teil-Erwerbsminderungsrente aus vorhandenen Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor 0,5. Fachlich geht es um die teilweise Erwerbsminderungsrente, also die Rente bei einem Restleistungsvermögen unter 6 Stunden. Zusätzlich zeigt der Rechner einen groben Zahlbetrag nach pauschalem Kranken- und Pflegeversicherungsabzug.
Wann liegt teilweise Erwerbsminderung vor?
Teilweise Erwerbsminderung ist eine Anspruchsfrage, keine reine Rechenfrage. Nach der Grundlogik der Deutschen Rentenversicherung geht es darum, ob du wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit noch mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kannst. Der Rechner bildet danach nur die mögliche Rentenhöhe ab.
Warum nutzt der Rechner den Rentenartfaktor 0,5?
Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sieht die Rentenformel den Rentenartfaktor 0,5 vor. Dadurch werden die persönlichen Entgeltpunkte für die Monatsrente halbiert. Der Faktor sagt aber nichts darüber aus, ob die Teilrente bewilligt wird. Diese Entscheidung hängt vom Leistungsvermögen, den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und dem Rentenverfahren ab.
Welche Rolle spielt die Zurechnungszeit bei der Teil-EM-Rente?
Die Zurechnungszeit kann auch bei Teil-Erwerbsminderungsrente wichtig sein, weil sie den Zeitraum vom Leistungsfall bis zu einem gesetzlichen Endalter so behandelt, als wären dort weitere rentenrechtliche Zeiten vorhanden. Bewertet wird dieser Zeitraum mit einem Durchschnittswert. Erst danach halbiert der Rentenartfaktor 0,5 die persönlichen Entgeltpunkte für die Teilrente.
Welche Eingaben sollte ich aus der Rentenauskunft übernehmen?
Am wichtigsten sind vorhandene Entgeltpunkte, Bewertung der Zurechnungszeit, Zugangsfaktor oder Abschlag und der passende Rentenwert. Wenn ein Bescheid vorliegt, solltest du die dort genannten Werte übernehmen. Wenn nur eine Renteninformation vorliegt, bleibt die Schätzung gröber, weil die spätere Gesamtleistungsbewertung und die konkrete Anspruchsprüfung fehlen können.
Warum zeigt der Rechner einen Zahlbetrag und keine sichere Nettorente?
Die Bruttorente aus der Rentenformel ist nicht automatisch die Auszahlung. Kranken- und Pflegeversicherung können den Zahlbetrag mindern, Steuern werden erst im persönlichen Einkommensteuerfall sichtbar. Der Rechner zieht deshalb nur einen pauschalen KV/PV-Wert ab. Er ersetzt keine Steuerberechnung, keine Krankenkassenprüfung und keine Rentenanpassungsmitteilung.
Wie stark wirkt der Abschlag bei der Teil-Erwerbsminderungsrente?
Der Abschlag wirkt über den Zugangsfaktor direkt auf die persönlichen Entgeltpunkte. Im Standardmodell startet der Rechner mit 10,8 %, weil das häufig der maximale EM-Abschlag ist. Bei teilweiser Erwerbsminderung kommt danach der Rentenartfaktor 0,5 dazu. Wenn dein Bescheid einen kleineren Abschlag oder einen konkreten Zugangsfaktor ausweist, ist dieser Wert besser als die Standardannahme.
Warum ist die Teil-EM-Rente nicht nur eine kleine volle EM-Rente?
Die Formel ist sehr ähnlich, aber die Einordnung ist anders. Die Teil-Erwerbsminderungsrente setzt gerade darauf, dass noch ein Restleistungsvermögen besteht. Deshalb sind neben der Rentenhöhe oft Hinzuverdienst und tatsächliche tägliche Arbeitszeit entscheidend. Diese Seite berechnet die Rentenhöhe, während die Einkommensanrechnung in einen eigenen Hinzuverdienst-Rechner gehört.
Kann ich mit dem Rechner meinen Anspruch auf Teil-EM-Rente prüfen?
Nein. Der Rechner beantwortet nur die Frage, welche Rentenhöhe aus bestimmten Rentenformelwerten entstehen könnte. Er prüft keine Wartezeiten, keine Pflichtbeitragszeiten, keine Reha-Vorrang-Fragen und keine medizinische Leistungsfähigkeit. Für die Anspruchsentscheidung bleibt das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich.
Was bedeutet der Standardfall im Rechner?
Der Standardfall nutzt 22,00 vorhandene Entgeltpunkte, 0,82 Entgeltpunkte je Jahr Zurechnungszeit, Rentenartfaktor 0,5 und den aktuellen Rentenwert. Daraus entsteht im Modell eine Bruttorente von 638,80 € pro Monat. Diese Werte sind Beispielwerte und sollten durch eigene Bescheidwerte ersetzt werden.
Soll ich den aktuellen oder den nächsten Rentenwert verwenden?
Für Zahlungen bis zum Ende der aktuellen Rentenwertperiode passt der aktuelle Rentenwert. Für Zahlungen ab der nächsten Rentenanpassung kannst du den nächsten Rentenwert verwenden, wenn er bereits amtlich festgelegt ist. Der Rechner zeigt beide Werte, damit du Zeitraum, Rentenbeginn, Rentenwert und Bescheiddatum sauber trennst.
Warum kann der Rentenbescheid vom Rechner abweichen?
Der Bescheid kennt Details, die ein Online-Rechner nicht automatisch sieht. Dazu gehören alle rentenrechtlichen Zeiten, Lücken, Beitragsarten, Gesamtleistungsbewertung, Zugangsfaktor, Rentenbeginn, Krankenkassenstatus, Pflegeversicherung, Steuerpflicht, Hinzuverdienstgrenzen und spätere Nachberechnungen. Der Rechner ist deshalb ein Plausibilitätswerkzeug, kein Ersatz für den Bescheid.