Sächlicher Kinderfreibetrag-6.828 € pro Kind (2026, beide Elternteile zusammen)
BEA
Betreuung, Erziehung, Ausbildung-2.928 € (2026)
Einkommensteuer-Tarif 2026
Steuersätze nach zu versteuerndem Einkommen
Zone
Von
Bis
Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag
0 €
12.348
0 %
Progressionszone 1
12.349
17.799
14 - 24 %
Progressionszone 2
17.800
69.878
24 - 42 %
Proportionalzone
69.879
277.825
42 %
Reichensteuer
277.826
∞
45 %
Tarif 2026 nach § 32a EStG
Häufig gestellte Fragen zum Kinderfreibetrag-Rechner
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen der Eltern reduziert. Er besteht aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Bei zusammen veranlagten Eltern wird der volle Betrag berücksichtigt, bei getrennten Eltern grundsätzlich jeweils die Hälfte.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, was ist besser?
Das Finanzamt prüft automatisch in der Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter ist. Das Kindergeld wird laufend ausgezahlt. Der Freibetrag wirkt erst in der Steuerberechnung. Bei höheren Einkommen kann der Freibetrag günstiger sein, bei niedrigeren Einkommen bleibt es meist beim Kindergeldvorteil.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt berechnet deine Steuerlast mit Kinderfreibetrag und vergleicht die Ersparnis mit dem erhaltenen Kindergeld. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz erstattet. Das Kindergeld wurde bereits ausgezahlt und wird verrechnet.
Bis zu welchem Alter gilt der Kinderfreibetrag?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Bei arbeitslosen Kindern bis 21 Jahre. Bei Behinderung unbegrenzt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Können beide Eltern den Kinderfreibetrag nutzen?
Ja, jeder Elternteil erhält die Hälfte: 4.878 € (3.414 € Grundfreibetrag + 1.464 € Betreuungsfreibetrag). Bei Zusammenveranlagung wird der volle Betrag angesetzt. Die Übertragung auf einen Elternteil ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Was ist der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA)?
Der BEA-Freibetrag deckt den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes ab. Er kommt zusätzlich zum Freibetrag für das sächliche Existenzminimum hinzu. Bei getrennten Eltern kann der BEA-Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden, etwa wenn ein Elternteil das Kind überwiegend betreut.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der genaue Kipppunkt hängt vom zu versteuernden Einkommen, der Zahl der Kinder, dem Kindergeld, der Veranlagungsart, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Deshalb gibt es keine feste Grenze, die für alle Haushalte stimmt. Der Rechner sollte die Günstigerprüfung nachbilden und die zusätzliche Steuerersparnis mit dem Kindergeld vergleichen.
Werden Kindergeld und Kinderfreibetrag kombiniert?
Nein, es gibt nur eines von beiden. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Freibetrag günstiger wäre. Ist er günstiger, wird das bereits erhaltene Kindergeld von der zusätzlichen Ersparnis abgezogen.
Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf den Solidaritätszuschlag aus?
Der Kinderfreibetrag senkt die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Seit 2021 fällt der Soli für die meisten Steuerzahler ohnehin weg. Bei hohen Einkommen reduziert der Kinderfreibetrag aber weiterhin den Soli.
Was passiert bei getrennt lebenden Eltern?
Grundsätzlich erhält jeder Elternteil den halben Kinderfreibetrag. Der betreuende Elternteil kann den BEA-Freibetrag des anderen beantragen, wenn dieser weniger als 10 % der Betreuung übernimmt. Kindergeld erhält nur ein Elternteil (Obhutsprinzip).
Welche Eingaben braucht der Kinderfreibetrag-Rechner?
Wichtig sind zu versteuerndes Einkommen, Veranlagungsart, Anzahl der Kinder, Kindergeld, Anspruchsmonate, Kirchensteuer, Bundesland und die Frage, ob Freibeträge übertragen wurden. Bei getrennten Eltern müssen Kindergeldbezug, Betreuungsanteile und Unterhaltsleistung besonders sauber erfasst werden.
Warum wird der Kinderfreibetrag nicht einfach zusätzlich zum Kindergeld gezahlt?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen denselben Familienlastenausgleich abbilden. Deshalb wird verglichen, welche Variante günstiger ist. Ist der Freibetrag vorteilhafter, wird das bereits gezahlte Kindergeld in der Steuerberechnung angerechnet. Es gibt also keine doppelte Begünstigung.