Berechne die Kosten der Grundschuldabtretung aus Geschäftswert und Teilabtretung. Inklusive Notar, Grundbuch und Bankentgelten mit klarem Gesamtvergleich.
Grundschuldabtretung berechnen
Vergleiche Abtretung, Teilabtretung, Restlöschung und Neueintragung mit transparenten GNotKG-Modellannahmen.
Abtretungskosten und Vergleich
Zeigt die modellierten Kosten der Abtretung und den Vergleich mit Löschung plus Neueintragung.
Gib Grundschuld, Abtretungsbetrag, Darlehenssumme und Vorgangsart ein.
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Wie berechnet der Grundschuldabtretung-Kosten-Rechner die Kosten?
ƒAbtretungskosten aus Tabelle-B-Gebühr und Zusatzkosten
K=GB⋅N+GB⋅R+L+A+U+B
Variablen
K
Abtretungskosten-Gesamtsumme aus Notar, Grundbuch, Auslagen, Umsatzsteuer und Bankentgelten.
GB
Tabelle-B-Gebühr-1,0-Gebühr zum Geschäftswert nach GNotKG-Tabelle B.
N
Notarsatz-Gewählter Modell-Multiplikator für Beglaubigung, Entwurf oder Zusatzunterlagen.
R
Grundbuchsatz-Gewählter Modell-Multiplikator für die Eintragung der Abtretung.
L
Restlöschung-Optionaler Grundbuchblock, wenn ein nicht abgetretener Rest gelöscht werden soll.
A
Auslagen-Nettoauslagen des Notariats im Modell.
U
Umsatzsteuer-Umsatzsteuer auf Notargebühr und Auslagen.
B
Bankentgelte-Eingegebene Entgelte der bisherigen und der neuen Bank.
Welche Eingaben die Grundschuldabtretungskosten steuern
Bei einer Abtretung zählt nicht nur die offene Restschuld. Wichtig sind eingetragene Grundschuld, übertragener Betrag, Grundbuchvorgang und Bankentgelte.
Eingabe
Wirkung
Hinweis
Eingetragene Grundschuld
Bestimmt den Vergleichswert für Löschung und Neueintragung.
Nach § 53 GNotKG ist bei einer Grundschuld der Nennbetrag maßgeblich.
Abzutretender Betrag
Bestimmt den Geschäftswert der Abtretung im Modell.
Bei Vollabtretung entspricht er der gesamten eingetragenen Grundschuld.
Notar- und Grundbuchleistung
Legt die sichtbaren Multiplikatoren auf die Tabelle-B-Gebühr fest.
Zusatzunterlagen, Rangfragen oder Bankzustimmungen können den Aufwand erhöhen.
Bankentgelte und Auslagen
Ergänzen Gebühren, die nicht aus Tabelle B stammen.
Diese Werte sollten aus Ablöseangebot, Bankunterlagen oder Kostennote kommen.
Die Tabelle ist eine Modellhilfe. Verbindlich bleiben Kostennote, Urkunde, Grundbuchantrag und Bankvorgaben.
Beispiele für Abtretung, Restlöschung und Neueintragung
Die Beispiele zeigen, wie stark Teilabtretung, Zusatzvermerke und Restlöschung die Kosten verändern können.
Fall
Art
Geschäftswert
Abtretung
Löschung und Neueintrag
Ersparnis
Einordnung
Bankwechsel mit Teilabtretung
Teilabtretung
240.000,00 €
883,43 €
1.786,75 €
903,33 €
Abtretung wirkt günstiger
Vollabtretung mit Beglaubigung
Vollabtretung
250.000,00 €
602,43 €
1.646,75 €
1.044,32 €
Abtretung wirkt günstiger
Teilabtretung mit Restlöschung
Teilabtretung mit Restlöschung
300.000,00 €
1.588,56 €
2.255,75 €
667,20 €
Abtretung wirkt günstiger
Der Vergleich setzt eine Löschung der alten Grundschuld und eine neue Grundschuldeintragung in Höhe des abgetretenen Betrags an.
Tabelle-B-Werte für typische Grundschuldhöhen
Der Rechner nutzt die 1,0-Gebühr nach Tabelle B. Die tatsächlichen Kosten entstehen erst durch Multiplikatoren und Zusatzkosten.
Geschäftswert
1,0-Gebühr
Einordnung
100.000,00 €
273,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
200.000,00 €
435,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
240.000,00 €
535,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
300.000,00 €
635,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
500.000,00 €
935,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
1.000.000,00 €
1.735,00 €
direkt aus Tabelle B ableitbar
Quelle für die Gebührenlogik ist GNotKG § 34 mit Anlage 2. Der Grundschuldwert folgt im Modell dem Nennbetrag nach § 53 GNotKG.
Häufig gestellte Fragen zum Grundschuldabtretung-Kosten-Rechner
Was berechnet der Grundschuldabtretung-Kosten-Rechner?
Der Rechner schätzt die Kosten, wenn eine bestehende Grundschuld bei einem Bankwechsel an eine neue Bank abgetreten wird. Er trennt Notargebühr, Grundbuchkosten, Auslagen, Umsatzsteuer, Bankentgelte und den Vergleich mit Löschung plus Neueintragung.
Warum ist die Abtretung oft günstiger als eine neue Grundschuld?
Bei der Abtretung bleibt eine bestehende Sicherheit erhalten. Dadurch können Löschung und komplette Neueintragung entfallen. Der Vorteil verschwindet aber, wenn hohe Bankentgelte, Rangvermerke, Zusatzunterlagen oder eine Restlöschung nötig werden.
Welcher Betrag zählt als Geschäftswert?
Im Modell zählt der Betrag, der als Grundschuld an die neue Bank übertragen wird. Bei Vollabtretung ist das die eingetragene Grundschuld. Bei Teilabtretung ist es der Teilbetrag. Für die Vergleichsrechnung wird zusätzlich die alte Grundschuld betrachtet.
Warum fragt der Rechner nach der offenen Darlehenssumme?
Die offene Darlehenssumme entscheidet nicht automatisch über die Gebühr, ist aber fachlich wichtig. Liegt sie über dem abgetretenen Grundschuldbetrag, kann die neue Bank zusätzliche Sicherheiten, eine höhere Abtretung oder eine neue Grundschuld verlangen.
Was bedeutet Teilabtretung mit Restlöschung?
Bei einer Teilabtretung wird nur ein Teil der bestehenden Grundschuld übertragen. Wenn der nicht benötigte Rest gelöscht werden soll, entsteht ein zusätzlicher Grundbuchvorgang. Der Rechner zeigt diesen Block getrennt, damit der Kostenvorteil nicht zu hoch wirkt.
Welche Bankentgelte gehören in die Rechnung?
Eintragen kannst du Entgelte der bisherigen Bank für Abtretung, Ablöseunterlagen oder Treuhandabwicklung und Entgelte der neuen Bank für Sicherheitenprüfung oder Bearbeitung. Wenn keine Entgelte bekannt sind, ist ein Wert von 0 € die sauberste Annahme.
Warum nutzt der Rechner GNotKG-Tabelle B?
Notar- und Grundbuchkosten knüpfen an Geschäftswerte und Gebührensätze an. Tabelle B liefert dafür die 1,0-Gebühr. Der Rechner macht die angesetzten Multiplikatoren sichtbar, statt einen pauschalen Prozentwert über die Grundschuld zu legen.
Wann kann eine Neueintragung trotz höherer Kosten sinnvoll sein?
Eine Neueintragung kann sinnvoll sein, wenn die alte Grundschuld zu hoch, zu niedrig, falsch strukturiert, ungünstig im Rang oder für die neue Bank nicht akzeptabel ist. Dann ist die günstigere Abtretung fachlich nicht automatisch die bessere Lösung.
Welche Unterlagen brauche ich für eine belastbare Schätzung?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundschuldbestellungsurkunde, Ablöseangebot, Darlehensrestschuld, Sicherheitenanforderung der neuen Bank, Angaben zur Rangstelle und mögliche Entgeltlisten der beteiligten Banken.
Ersetzt das Ergebnis eine Notar- oder Grundbuchkostenrechnung?
Nein. Das Ergebnis ist eine strukturierte Vorabschätzung. Eine verbindliche Rechnung hängt von Kostenverzeichnisnummern, Urkunde, Grundbuchantrag, Rangvermerken, Auslagen, Umsatzsteuer und der tatsächlichen Bearbeitung im Einzelfall ab.