Berechne die Steuer auf deinen ETF-Gewinn aus Kaufwert und Verkaufserlös. Inklusive Teilfreistellung, Vorabpauschale und deinem persönlichen Freibetrag.
ETF-Erträge und Steuerdaten
Berechne die Steuerbasis aus Verkauf, Ausschüttung, Vorabpauschale, Fondstyp und Freibeträgen.
ETF-Kapitalertragsteuer
Steuerbasis, Abzug und Nettowert nach ETF-Steuer
Gib Verkauf, Fondstyp, Vorabpauschale und Freibeträge ein.
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Kaufwert und bereits angesetzte Vorabpauschalen sind abgezogen.
Brutto-ETF-Ertrag
8.075,00 €
Verkaufsergebnis nach Vorabpauschale plus Ausschüttungen.
Nach Teilfreistellung
5.652,50 €
Beim Aktien-ETF bleiben 30 % steuerfrei.
Steuerpflichtiger ETF-Gewinn
4.852,50 €
Nach Verlustverrechnung und freiem Sparer-Pauschbetrag.
Steuerabzug
1.279,85 €
Kapitalertragsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer.
Standardfall mit 20.000,00 € Kaufwert und 28.000,00 € Verkaufserlös.
Steuerwirkung in typischen ETF-Gewinn-Fällen
Die Szenarien zeigen, warum gleicher Verkaufserlös je nach Freibetrag, Verlust und Fondstyp unterschiedlich besteuert wird.
Fall
Bruttoertrag
Teilfrei
steuerpflichtig
Steuer
Netto-Gewinn
Einordnung
Aktien-ETF mit Restfreibetrag
8.075,00 €
30 %
4.852,50 €
1.279,85 €
7.095,15 €
Teilfreistellung und Rest-Pauschbetrag senken die Steuerbasis
freier Pauschbetrag reicht
1.000,00 €
30 %
0,00 €
0,00 €
1.000,00 €
der steuerpflichtige Betrag fällt auf 0 €
Verkauf mit Verlust
-5.225,00 €
30 %
0,00 €
0,00 €
-5.025,00 €
der Rechner setzt keine Steuererstattung an
Anleihenfonds ohne Teilfreistellung
8.075,00 €
0 %
8.075,00 €
2.129,78 €
6.245,22 €
ohne Teilfreistellung bleibt mehr steuerpflichtig
mit Kirchensteuer Bayern
8.075,00 €
30 %
5.652,50 €
1.572,44 €
6.802,56 €
Kirchensteuer erhöht den Gesamtabzug trotz reduzierter KapESt
Im Standardfall bleiben nach Steuer 7.095,15 € wirtschaftlicher Netto-Gewinn.
Teilfreistellung und Steuerbasis nach Fondstyp
Der Fondstyp entscheidet, welcher Anteil des positiven ETF-Ertrags steuerfrei bleibt.
Fondstyp
Teilfreistellung
nach Freistellung
steuerpflichtig
Steuer
Einordnung
Aktien-ETF
30 %
5.652,50 €
5.652,50 €
1.490,85 €
häufiger Standardfall bei breiten Aktienfonds
Mischfonds
15 %
6.863,75 €
6.863,75 €
1.810,31 €
reduzierte Teilfreistellung bei passender Quote
Anleihenfonds
0 %
8.075,00 €
8.075,00 €
2.129,78 €
keine Teilfreistellung im Modell
Immobilienfonds Inland
60 %
3.230,00 €
3.230,00 €
851,91 €
hohe Teilfreistellung bei passenden Fonds
Immobilienfonds Ausland
80 %
1.615,00 €
1.615,00 €
425,95 €
höchste Teilfreistellung im Modell
Maßgeblich ist die steuerliche Fondskategorie aus den Fondsunterlagen, nicht nur der Produktname.
Welche Eingaben die ETF-Steuer verändern
Diese Komponenten erklären, welche Werte den Depotgewinn erhöhen oder die steuerpflichtige Basis mindern.
Komponente
Wirkung
Standardwert
Verkaufsgebühren
mindern den Netto-Verkaufserlös
25,00 €
Ausschüttungen
erhöhen den ETF-Ertrag im betrachteten Steuerjahr
400,00 €
Vorabpauschale
mindert den steuerlichen Verkaufsgewinn, wenn sie bereits angesetzt wurde
300,00 €
Verlustverrechnung
senkt die Basis nach Teilfreistellung und vor Pauschbetrag
0,00 €
Sparer-Pauschbetrag
senkt die verbleibende steuerpflichtige Basis
1.000,00 € im Datenjahr 2026
Verlustfall
führt im Rechner zu 0 € Steuer, aber nicht zu einer Erstattung
3.657,50 €
Pauschbetrag deckt Ertrag
lässt keine Kapitalertragsteuer entstehen
0,00 €
Depotbanken können weitere Details wie Teilverkäufe, Quellensteuer, Stückzinsen und Rundungen berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zum ETF-Gewinn-Steuer-Rechner
Was berechnet der ETF-Gewinn-Steuer-Rechner?
Der Rechner schätzt die Steuer auf einen privaten ETF-Verkauf und auf Ausschüttungen im betrachteten Steuerjahr. Er startet beim Kaufwert und Verkaufserlös, berücksichtigt Verkaufsgebühren, bereits angesetzte Vorabpauschalen, Teilfreistellung, Verlustverrechnung, Sparer-Pauschbetrag, Soli und optional Kirchensteuer.
Warum ist der ETF-Gewinn nicht automatisch der steuerpflichtige Gewinn?
Der sichtbare Depotgewinn ist nur der erste Schritt. Für die Steuer zählen zusätzlich Verkaufsgebühren, bereits angesetzte Vorabpauschalen, Ausschüttungen, Teilfreistellung, Verlusttöpfe und der noch freie Sparer-Pauschbetrag. Deshalb kann die steuerpflichtige Basis deutlich niedriger sein als der wirtschaftliche Gewinn im Depot.
Wie wirkt die Teilfreistellung bei ETF-Gewinnen?
Die Teilfreistellung nimmt je nach Fondstyp einen Teil des positiven ETF-Ertrags aus der Besteuerung heraus. Bei einem typischen Aktien-ETF sind im Modell 30 % steuerfrei. Mischfonds, Immobilienfonds und Anleihenfonds können andere Werte haben. Entscheidend ist die steuerliche Fondskategorie aus den Fondsunterlagen.
Warum fragt der Rechner nach bereits angesetzten Vorabpauschalen?
Vorabpauschalen können während der Haltedauer schon besteuert worden sein. Beim späteren Verkauf sollen diese Beträge nicht erneut im Veräußerungsgewinn landen. Der Rechner zieht die eingetragene Vorabpauschale deshalb vom Verkaufsergebnis ab, bevor Ausschüttungen und Teilfreistellung in die Steuerbasis eingehen.
Welche Werte sollte ich aus der Depotabrechnung übernehmen?
Am wichtigsten sind Kaufwert der verkauften Anteile, Verkaufserlös, Verkaufsgebühren, Ausschüttungen, bereits angesetzte Vorabpauschalen und genutzter Freistellungsauftrag. Bei Teilverkäufen solltest du nur die Anschaffungskosten der tatsächlich verkauften Stücke verwenden, nicht den gesamten historischen Depotkaufwert.
Wie behandelt der Rechner einen Verlust beim ETF-Verkauf?
Wenn der steuerliche ETF-Ertrag negativ ist, setzt der Rechner die Steuerbasis auf 0 € und zeigt keine Steuererstattung. Ein echter Verlust kann über Verlusttöpfe oder die spätere Steuerveranlagung relevant sein. Diese Folgebehandlung bildet der Rechner bewusst nicht vollständig nach.
Warum kann trotz Gewinn keine ETF-Steuer anfallen?
Das kann passieren, wenn Teilfreistellung, Verlustverrechnung und freier Sparer-Pauschbetrag die Steuerbasis vollständig abdecken. Der Rechner zeigt dann zwar weiterhin den wirtschaftlichen Gewinn, aber 0 € Kapitalertragsteuer. Wichtig ist, dass der Pauschbetrag im selben Steuerjahr nicht schon woanders verbraucht wurde.
Wofür ist die Eingabe Verlustverrechnung gedacht?
Die Eingabe bildet einen vorhandenen Verlusttopf oder einen ansetzbaren Verlust ab, der positive ETF-Erträge mindern kann. Der Rechner zieht diesen Betrag nach der Teilfreistellung und vor dem Sparer-Pauschbetrag ab. Er erzeugt daraus keine negative Steuer, sondern begrenzt die Steuerbasis auf 0 €.
Warum kann die Depotbank vom Rechnerergebnis abweichen?
Die Depotbank kennt Stückzahlen, Teilverkäufe, Anschaffungsdaten, Fondsstammdaten, Vorabpauschalen, Verlusttöpfe, Quellensteuer, Freistellungsauftrag und Rundungen genauer. Der Rechner ist deshalb eine Plausibilitätsrechnung für den ETF-Gewinn, keine vollständige steuerliche Ersatzabrechnung.
Wann sollte ich die ETF-Gewinn-Steuer genauer prüfen lassen?
Eine genauere Prüfung ist sinnvoll bei großen Verkaufsbeträgen, mehreren Depots, ausländischen Fonds, Altbeständen, Depotüberträgen, unklaren Vorabpauschalen oder mehreren Teilverkäufen. In solchen Fällen hängen Steuerbasis und Verlustverrechnung stark von Einzeldaten ab, die ein Online-Rechner nicht automatisch kennt.