Berechne die CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG aus Verbrauch und Fläche. Inklusive Stufenmodell und dem genauen Anteil von Mieter und Vermieter.
CO2-Kosten nach CO2KostAufG aufteilen
Berechne Mieter- und Vermieteranteil mit Stufenmodell, Fläche, Verbrauch, Emissionsfaktor und CO2-Preis.
Aufteilung der CO2-Kosten
Jahreskosten, Monatsanteile, CO2-Stufe und Kennzahlen
Gib Verbrauch oder CO2-Kosten, Preis und Fläche ein.
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Wie berechnet der CO2-Kostenaufteilungsgesetz-Rechner die Anteile?
ƒCO2-Kostenaufteilung nach Wohngebäude-Stufe
KM=KCO2×AM
Variablen
KM
Mieteranteil-CO2-Kosten, die nach Stufenmodell beim Mieter bleiben.
KCO2
CO2-Kosten-Ausgewiesene oder aus Verbrauch, Emissionsfaktor und CO2-Preis berechnete Jahreskosten.
AM
Mieterquote-Mieteranteil der passenden CO2-Stufe nach kg CO2 je m² und Jahr.
Amtliches Stufenmodell für Wohngebäude
Die Tabelle bildet die Anlage zum CO2KostAufG ab. Entscheidend ist der jährliche CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung je m² Wohnfläche.
Stufe
CO2-Ausstoß
Mieteranteil
Vermieteranteil
Stufe 1
unter 12 kg CO2/m2a
100 %
0 %
Stufe 2
12 bis unter 17 kg CO2/m2a
90 %
10 %
Stufe 3
17 bis unter 22 kg CO2/m2a
80 %
20 %
Stufe 4
22 bis unter 27 kg CO2/m2a
70 %
30 %
Stufe 5
27 bis unter 32 kg CO2/m2a
60 %
40 %
Stufe 6
32 bis unter 37 kg CO2/m2a
50 %
50 %
Stufe 7
37 bis unter 42 kg CO2/m2a
40 %
60 %
Stufe 8
42 bis unter 47 kg CO2/m2a
30 %
70 %
Stufe 9
47 bis unter 52 kg CO2/m2a
20 %
80 %
Stufe 10
ab 52 kg CO2/m2a
5 %
95 %
Quelle ist die Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG. Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude.
Beispielrechnungen mit 60 € je Tonne CO2
Die Beispiele zeigen, wie Verbrauch, Emissionsfaktor und Fläche die Stufe und damit die Kostenaufteilung verändern.
Szenario
kg CO2 je m²
CO2-Kosten
Mieter
Vermieter
Standardfall mit Erdgas
30,3
218,16 €
130,90 €
87,26 €
Effizienteres Wohngebäude
16,5
109,08 €
98,17 €
10,91 €
Hohe Emissionen mit Heizöl
66,5
478,80 €
23,94 €
454,86 €
Die Beispielwerte sind Modellrechnungen. Maßgeblich bleiben Abrechnung, Brennstoffdaten, Fläche und Sonderfälle des konkreten Mietverhältnisses.
Welche Angaben die Abrechnung liefern sollte
Der Rechner kann mit Verbrauchswerten arbeiten. Für eine echte Prüfung ist die Heizkostenabrechnung mit ausgewiesenen CO2-Kosten aber die bessere Grundlage.
Angabe
Warum wichtig
Rechnerfeld
Ausgewiesene CO2-Kosten
Direkter Ausgangspunkt für die Verteilung zwischen Mieter und Vermieter.
CO2-Kosten aus Abrechnung
CO2-Ausstoß oder Brennstoffmenge
Daraus entsteht die Einstufung nach kg CO2 je m² und Jahr.
Verbrauch und Emissionsfaktor
Wohnfläche oder Abrechnungsfläche
Die Stufe hängt nicht nur vom CO2-Ausstoß, sondern auch von der Fläche ab.
Fläche
Berechnungsgrundlagen
Der Mieteranteil, die Einstufung und die Grundlagen sollen nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Ergebnis und Kennzahlen
Fehlen wichtige Angaben, sollte die Abrechnung fachlich geprüft werden. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz-Rechner
Was berechnet der CO2-Kostenaufteilungsgesetz-Rechner?
Der Rechner teilt CO2-Kosten aus Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter auf. Für Wohngebäude nutzt er das Stufenmodell aus dem CO2KostAufG. Dafür braucht er CO2-Kosten oder Verbrauchsdaten, einen Emissionsfaktor, den CO2-Preis und die relevante Fläche.
Warum fragt der Rechner nach kg CO2 je m²?
Die CO2-Stufe hängt bei Wohngebäuden am jährlichen Kohlendioxidausstoß je Quadratmeter Wohnfläche. Ein hoher Gesamtverbrauch ist deshalb nicht allein entscheidend. Erst die Kombination aus Emissionen und Fläche zeigt, in welche Stufe die Wohnung oder das Gebäude fällt.
Sollte ich Verbrauchswerte oder ausgewiesene CO2-Kosten eintragen?
Wenn die Abrechnung die CO2-Kosten bereits sauber ausweist, ist dieser Wert meist der bessere Ausgangspunkt. Verbrauchswerte eignen sich für Plausibilitätschecks oder Schätzungen vor der Abrechnung. Der Rechner unterstützt beide Wege, damit du Ergebnis und Größenordnung vergleichen kannst.
Welchen CO2-Preis sollte ich für 2026 verwenden?
Für 2026 sieht das BEHG einen Preiskorridor von 55 € bis 65 € je Emissionszertifikat vor. Der Rechner startet mit 60 € als mittlerem Modellwert. Für eine konkrete Abrechnung solltest du den vom Lieferanten oder in der Abrechnung ausgewiesenen Wert übernehmen.
Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbe und andere Nichtwohngebäude?
Der Rechner unterscheidet Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude nutzt er die zehn Stufen der Anlage zum CO2KostAufG. Für Nichtwohngebäude zeigt er eine hälftige Orientierung. Vertragsregeln, Sonderfälle und spätere Rechtsänderungen müssen separat geprüft werden.
Was bedeutet ein hoher Vermieteranteil?
Ein hoher Vermieteranteil bedeutet, dass der CO2-Ausstoß je m² in einer hohen Stufe liegt. Das kann auf hohen Verbrauch, einen fossilen Energieträger, schlechte Gebäudehülle oder eine ungünstige Flächenbasis hindeuten. Für die Abrechnung zählt trotzdem die konkrete gesetzliche Einstufung.
Warum kann mein Abrechnungsergebnis vom Rechner abweichen?
Abweichungen entstehen durch Rundungen, abweichende Emissionsfaktoren, gemischte Wärmeversorgung, unterschiedliche Flächenangaben, anteilige Zeiträume oder bereits ausgewiesene Lieferantenwerte. Nutze deshalb die Zahlen aus der Abrechnung, sobald sie vorliegen, und prüfe vor allem die Berechnungsgrundlagen.
Was muss in der Heizkostenabrechnung nachvollziehbar sein?
Die Abrechnung sollte den auf den Mieter entfallenden Anteil, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen erkennen lassen. Dazu gehören insbesondere CO2-Kosten, Flächenbezug und die genutzte Stufe. Fehlen Angaben, ist eine Prüfung durch Mieterverein, Verwaltung oder Fachberatung sinnvoll.
Kann der Vermieter seinen Anteil reduzieren?
Das Gesetz kennt Sonderregeln, etwa wenn energetische Verbesserungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt sind. Solche Fälle hängen stark vom Gebäude und vom Nachweis ab. Der Rechner bildet deshalb die Standardaufteilung ab und weist darauf hin, wenn eine Einzelfallprüfung nötig ist.
Ist der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Der Rechner zeigt eine rechnerische Orientierung auf Basis der eingegebenen Werte und des Stufenmodells. Er ersetzt keine Prüfung der Abrechnung, keine Rechtsberatung und keine energetische Bewertung. Bei Streit über die Umlage solltest du die Originalunterlagen fachlich prüfen lassen.