Gilt seit 1.1.2023. Vermieter sollten energetische Sanierungen in Betracht ziehen, um Kosten zu senken.
CO2-Preisentwicklung und Auswirkung
Jahr
CO2-Preis (€/t)
Aufschlag Gas (ct/kWh)
Kosten Ø-Haushalt/Jahr
2021
25 €
0,5 ct
~60 €
2022
30 €
0,6 ct
~72 €
2023
30 €
0,6 ct
~72 €
2024
45 €
0,9 ct
~108 €
2025
55 €
1,1 ct
~132 €
2026+
55-65 €
1,1-1,3 ct
~132-156 €
Basis: Durchschnittshaushalt mit 12.000 kWh Gasverbrauch/Jahr. Ab 2027 Einführung des EU-Emissionshandels für Gebäude.
Häufig gestellte Fragen zum CO2-Abgabe-Vermieter-Rechner
Was ist die CO₂-Abgabe und wer muss sie zahlen?
Die CO₂-Abgabe ist eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Gas, Öl und teilweise Fernwärme. Sie verteuert Heizen mit fossilen Energieträgern und soll den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen fördern. Seit 2023 werden die CO₂-Kosten bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Wie funktioniert das Stufenmodell der CO2-Kostenaufteilung?
Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr zahlt der Vermieter: Bei mehr als 52 kg CO₂/m² und Jahr zahlt der Vermieter 95 %, bei weniger als 12 kg CO₂/m² und Jahr 0 %. Die Berechnung erfolgt anhand der Heizkostenabrechnung.
Wie hoch ist die CO₂-Abgabe 2026?
Der CO₂-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55-65 €/Tonne. Für einen Haushalt mit 12.000 kWh Gasverbrauch bedeutet das grob 133-157 € CO₂-Kosten jährlich. Der tatsächliche Betrag hängt vom abgerechneten Zertifikatspreis und vom ausgewiesenen CO₂-Kostenanteil ab.
Welche Gebäude sind vom Stufenmodell betroffen?
Alle Wohngebäude mit fossiler Heizung (Gas, Öl, Fernwärme). Ausnahme: Gebäude unter Denkmalschutz oder mit Sanierungshindernissen können abweichende Regelungen haben. Gewerbeflächen (Nichtwohngebäude): Hier gilt bislang eine pauschale 50:50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter; ein eigenes Stufenmodell ist noch nicht in Kraft.
Wie berechne ich den CO2-Ausstoß meines Gebäudes?
CO2/m²·a = (Energieverbrauch × Emissionsfaktor) ÷ Wohnfläche. Emissionsfaktoren: Erdgas ca. 200 g CO2/kWh, Heizöl ca. 266 g CO2/kWh, Fernwärme variiert (50-300 g). Beispiel: 15.000 kWh Gas ÷ 100 m² = 150 kWh/m² × 0,2 kg = 30 kg CO2/m²·a.
Was muss der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung angeben?
Der Vermieter muss seit 2023 den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die Einstufung nach Stufenmodell und den jeweiligen Anteil von Mieter und Vermieter angeben. Fehlen die nötigen Angaben oder wird der Mieteranteil nicht bestimmt, besteht ein Kürzungsrecht von 3 % auf den laut Heizkostenabrechnung entfallenden Heizkostenanteil.
Kann ich als Mieter prüfen, ob die Berechnung stimmt?
Ja, du hast Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Prüfe: Energieverbrauch (muss mit Zählerständen übereinstimmen), verwendeter Emissionsfaktor, Wohnfläche, Stufe im Stufenmodell. Bei Zweifeln: Mieterverein oder Verbraucherzentrale konsultieren.
Was kann der Vermieter tun, um weniger CO2-Kosten zu zahlen?
Energetische Sanierung: Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung. Heizungstausch auf Wärmepumpe oder Pellets. Solarthermie für Warmwasser. Auch Mieterverhalten beeinflusst den Verbrauch, Vermieter können Infos zur sparsamen Heizung geben.
Gilt das Stufenmodell auch bei Warmmieten?
Bei Warmmieten (Heizkosten inklusive) muss der Vermieter die CO2-Kosten intern berechnen und seinen Anteil tragen. In der Praxis ist dies komplizierter. Bei Neuvermietungen sollten Vermieter auf Kaltwarmmiete umstellen.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht sanieren kann?
Bei Sanierungshindernissen (Denkmalschutz, fehlende Genehmigungen, unwirtschaftliche Maßnahmen) kann der Vermieter einen Härtefall geltend machen. Die Beweislast liegt beim Vermieter. In der Praxis wird dann oft ein Kompromiss gefunden.
Welche Emissionsfaktoren braucht der CO2-Abgabe-Vermieter-Rechner?
Im CO2-Abgabe-Vermieter-Rechner sollten Energiequelle, Verbrauchsmenge, Zeitraum und passender Emissionsfaktor zusammenpassen. Bei CO2-Rechnungen ist die Datenquelle wichtiger als ein pauschaler Tarifvergleich.
Warum ist der Jahresverbrauch wichtiger als ein Einzelmonat?
Energieverbrauch schwankt nach Saison, Nutzung und Wetter. Ein Jahreswert glättet diese Effekte und ist für Tarifvergleich, Kostenprognose und Einsparpotenzial belastbarer.