Gilt seit 1.1.2023. Vermieter sollten energetische Sanierungen in Betracht ziehen, um Kosten zu senken.
CO2-Preisentwicklung und Auswirkung
Jahr
CO2-Preis (€/t)
Aufschlag Gas (ct/kWh)
Kosten Ø-Haushalt/Jahr
2021
25 €
0,5 ct
~60 €
2022
30 €
0,6 ct
~72 €
2023
30 €
0,6 ct
~72 €
2024
45 €
0,9 ct
~108 €
2025
55 €
1,1 ct
~132 €
2026+
55-65 €
1,1-1,3 ct
~132-156 €
Basis: Durchschnittshaushalt mit 12.000 kWh Gasverbrauch/Jahr. Ab 2027 Einführung des EU-Emissionshandels für Gebäude.
Häufig gestellte Fragen zum CO2-Abgabe-Vermieter-Rechner
Was ist die CO2-Abgabe und wer muss sie zahlen?
Die CO2-Abgabe ist eine Steuer auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Fernwärme). du verteuert Heizen mit diesen Energieträgern und soll den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen fördern. Bis 2022 trugen Mieter die Kosten allein, seit 2023 werden sie zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Wie funktioniert das Stufenmodell der CO2-Kostenaufteilung?
Die Aufteilung richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro m² Wohnfläche. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr zahlt der Vermieter: Bei >52 kg CO2/m²·a zahlt der Vermieter 95 %, bei <12 kg CO2/m²·a nur 0 %. Die Berechnung erfolgt anhand der Heizkostenabrechnung.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe 2026?
Der CO2-Preis beträgt 2026 etwa 65 €/Tonne. Für einen durchschnittlichen Haushalt (12.000 kWh Gas/Jahr) bedeutet das ca. 155-180 € CO2-Kosten jährlich. Der Preis wird bis 2030 schrittweise weiter steigen.
Welche Gebäude sind vom Stufenmodell betroffen?
Alle Wohngebäude mit fossiler Heizung (Gas, Öl, Fernwärme). Ausnahme: Gebäude unter Denkmalschutz oder mit Sanierungshindernissen können abweichende Regelungen haben. Gewerbeflächen: Seit 2024 gilt das Stufenmodell auch hier (mit anderen Grenzwerten).
Wie berechne ich den CO2-Ausstoß meines Gebäudes?
CO2/m²·a = (Energieverbrauch × Emissionsfaktor) ÷ Wohnfläche. Emissionsfaktoren: Erdgas ca. 200 g CO2/kWh, Heizöl ca. 266 g CO2/kWh, Fernwärme variiert (50-300 g). Beispiel: 15.000 kWh Gas ÷ 100 m² = 150 kWh/m² × 0,2 kg = 30 kg CO2/m²·a.
Was muss der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung angeben?
Der Vermieter muss seit 2023 den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die Aufteilung nach Stufenmodell und den jeweiligen Anteil von Mieter und Vermieter angeben. Fehlt diese Angabe, kann der Mieter die CO2-Kosten vollständig kürzen.
Kann ich als Mieter prüfen, ob die Berechnung stimmt?
Ja, du hast Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Prüfe: Energieverbrauch (muss mit Zählerständen übereinstimmen), verwendeter Emissionsfaktor, Wohnfläche, Stufe im Stufenmodell. Bei Zweifeln: Mieterverein oder Verbraucherzentrale konsultieren.
Was kann der Vermieter tun, um weniger CO2-Kosten zu zahlen?
Energetische Sanierung: Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung. Heizungstausch auf Wärmepumpe oder Pellets. Solarthermie für Warmwasser. Auch Mieterverhalten beeinflusst den Verbrauch – Vermieter können Infos zur sparsamen Heizung geben.
Gilt das Stufenmodell auch bei Warmmieten?
Bei Warmmieten (Heizkosten inklusive) muss der Vermieter die CO2-Kosten intern berechnen und seinen Anteil tragen. In der Praxis ist dies komplizierter. Bei Neuvermietungen sollten Vermieter auf Kaltwarmmiete umstellen.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht sanieren kann?
Bei Sanierungshindernissen (Denkmalschutz, fehlende Genehmigungen, unwirtschaftliche Maßnahmen) kann der Vermieter einen Härtefall geltend machen. Die Beweislast liegt beim Vermieter. In der Praxis wird dann oft ein Kompromiss gefunden.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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