Berechne AfA Finanzamt mit Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe. Berechne Steuerbetrag, Zuschläge und Restbetrag aus Bemessungsgrundlage, Freibetrag und Satz.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Steuerdaten
Prüfe besonders Bemessungsbetrag und Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil. Diese Werte fließen direkt in Voraussichtlicher Steuerbetrag ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Restbetrag
9.500,00 €
Zuschlag
0,00 €
Berechnungsbasis
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Freibetrag
-0,00 €
Steuersatz
19 %
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt ein lineares Steuermodell. Progressive Tarife, Bundeslandregeln, Sonderfälle und aktuelle Bescheide müssen separat geprüft werden.
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Anrechnung-Bereits gezahlte oder angerechnete Beträge.
AfA-Finanzamt-Rechner: Beispielrechnungen
Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Einordnung
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
50.000,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Voraussichtlicher Steuerbetrag.
Bemessungsbetrag niedriger
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
37.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Bemessungsbetrag höher
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
62.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
49.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für AfA Finanzamt. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
AfA-Finanzamt-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
50.000,00 €
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag niedriger
37.500,00 €
37.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Bemessungsbetrag höher
62.500,00 €
62.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
500,00 €
49.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Vergleiche im AfA-Finanzamt-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Voraussichtlicher Steuerbetrag sauber einschätzen möchtest.
AfA-Finanzamt-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Restbetrag
9.500,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Zuschlag
0,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
-0,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Steuersatz
19 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im AfA-Finanzamt-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
AfA-Finanzamt-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
37.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %
49.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
50.000,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
62.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für AfA Finanzamt und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum AfA-Finanzamt-Rechner
Was prüft das Finanzamt bei der AfA?
Das Finanzamt prüft Bemessungsgrundlage, Nutzungsdauer, AfA-Methode, Anschaffungszeitpunkt, Nutzung für steuerpflichtige Einkünfte und bisherige Abschreibung. Fehler wirken oft über mehrere Jahre, weil sich Buchwert und Restnutzungsdauer fortschreiben.
Warum sind AfA-Tabellen nicht automatisch bindend?
Das BMF beschreibt AfA-Tabellen als Hilfsmittel zur Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Werte beruhen auf Erfahrungswissen und sind allgemein anerkannt, aber keine bindende Rechtsnorm. Der Einzelfall bleibt relevant.
Welche Kosten gehören in die AfA-Bemessungsgrundlage?
Zur Bemessungsgrundlage gehören Anschaffungs- oder Herstellungskosten und bestimmte Nebenkosten. Bei Immobilien muss Grund und Boden getrennt werden, weil er nicht planmäßig abnutzbar ist. Bei Wirtschaftsgütern zählen auch direkt zurechenbare Kosten.
Wann beginnt die Abschreibung?
Die AfA beginnt grundsätzlich, wenn das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist und zur Nutzung bereitsteht. Im ersten Jahr wird häufig zeitanteilig gerechnet. Ein Kauf im Dezember führt deshalb nicht automatisch zur vollen Jahres-AfA.
Wie unterscheide ich lineare und degressive AfA?
Bei linearer AfA bleibt der Jahresbetrag über die Nutzungsdauer gleich. Bei degressiver AfA wird mit einem Prozentsatz vom verbleibenden Buchwert gerechnet. Ob degressive AfA zulässig ist, hängt vom jeweiligen Wirtschaftsgut und Rechtsstand ab.
Was ist der Unterschied zwischen GWG und AfA?
Geringwertige Wirtschaftsgüter können unter bestimmten Voraussetzungen sofort abgeschrieben werden. Normale AfA verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer. Entscheidend sind Nettokosten, selbstständige Nutzbarkeit, betriebliche Zuordnung und die im Jahr geltenden Grenzen.
Wie wird ein privater Nutzungsanteil bei der AfA berücksichtigt?
Wird ein Gegenstand privat und beruflich genutzt, muss der berufliche Anteil nachvollziehbar sein. Nur der steuerlich relevante Anteil gehört in die AfA. Bei gemischter Nutzung können Aufzeichnungen oder realistische Aufteilungen nötig werden.
Warum kann das Finanzamt eine andere Nutzungsdauer ansetzen?
Eine andere Nutzungsdauer kommt in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut anders genutzt wird als in der Tabelle unterstellt, gebraucht gekauft wurde oder technische Abnutzung abweicht. Begründung und Nachweise sind dann entscheidend.
Welche Unterlagen sollte ich für AfA aufbewahren?
Aufbewahren solltest du Rechnungen, Kaufverträge, Zahlungsnachweise, Nutzungsbeginn, Aufteilungsschlüssel, Fotos, Gutachten, AfA-Verzeichnis, Vorjahreswerte und Unterlagen zu Privatanteilen. Bei Immobilien gehören Kaufpreisaufteilung und Modernisierungskosten dazu.
Welche Eingaben braucht ein AfA-Finanzamt-Rechner?
Er braucht Anschaffungskosten, Nebenkosten, Anschaffungsdatum, Nutzungsbeginn, Nutzungsdauer, AfA-Methode, Privatanteil, Restbuchwert, Vorjahres-AfA, Sonderabschreibungen und Belege zur Aufteilung. Nur Kaufpreis und Prozentsatz reichen nicht.