Wie berechnet der Absetzen-Steuer-Rechner die Ersparnis?
ƒSteuerersparnis durch abziehbare Kosten
S=T(E)−T(max(0,E−A))
Variablen
S
Steuerersparnis-Differenz aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.
T
Tarifsteuer-Einkommensteuer nach dem im Projekt gepflegten Tarif für 2026.
E
Zu versteuerndes Einkommen-Einkommen vor dem neu zu prüfenden Abzug.
A
Abziehbarer Betrag-Nur der Teil der Kosten, der nach Pauschalen, Höchstbeträgen und Eigenanteilen wirklich wirkt.
Tarifwerte für die Steuerwirkung 2026
Diese Werte bestimmen, ob ein Abzug gar nicht, mäßig oder stark auf die Einkommensteuer wirkt.
Wert
Betrag
Einordnung
Grundfreibetrag
12.348,00 €
Bis hier entsteht bei Einzelveranlagung keine Einkommensteuer.
Beginn Spitzensteuersatz
69.879,00 €
Oberhalb dieses Bereichs wirkt ein zusätzlicher Abzug meist deutlich stärker.
Reichensteuer-Schwelle
277.826,00 €
Sehr hohe Einkommen werden im oberen Tarifbereich anders belastet.
Tarifzone 2 endet
17.799,00 €
Progressionszone nach dem Grundfreibetrag.
Tarifzone 3 endet
69.878,00 €
Progressionszone vor dem Spitzensteuersatz.
Quelle für die Tariflogik sind die zentral gepflegten BMF-Tarifdaten im Projekt. Die Rechnung ersetzt keinen Steuerbescheid.
Beispiele für absetzbare Kosten
Die Beispiele zeigen, warum derselbe Abzugsbetrag je nach Einkommen unterschiedlich stark wirkt.
Fall
zvE vorher
Abzug
zvE danach
Ersparnis
Quote
Standardfall
45.000,00 €
2.500,00 €
42.500,00 €
824,00 €
33 %
Zusammenveranlagung mit Kirchensteuer
90.000,00 €
5.000,00 €
85.000,00 €
1.796,32 €
35,9 %
Unterhalb des Grundfreibetrags
12.000,00 €
2.000,00 €
10.000,00 €
0,00 €
0 %
Hoher zusätzlicher Abzug
70.000,00 €
8.000,00 €
62.000,00 €
3.253,00 €
40,7 %
Die Quote ist die Steuerersparnis geteilt durch den wirksamen Abzug und keine feste Pauschale.
Häufig gestellte Fragen zum Absetzen von der Steuer Rechner
Was berechnet der Absetzen-Steuer-Rechner?
Der Rechner schätzt, wie stark ein zusätzlicher steuerlich wirksamer Abzug deine Einkommensteuer senkt. Dafür vergleicht er das zu versteuernde Einkommen vor und nach dem Abzug und zeigt die Differenz aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.
Warum muss ich das zu versteuernde Einkommen eingeben?
Die Steuerersparnis hängt vom Tarifbereich ab, in dem dein Einkommen liegt. Ein Abzug bringt wenig oder nichts, wenn du ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegst. In höheren Tarifbereichen kann derselbe Betrag dagegen deutlich stärker wirken.
Ist der eingegebene Abzug der Rechnungsbetrag?
Nicht automatisch. Der Rechner erwartet den steuerlich wirksamen Betrag. Bei Werbungskosten kann bereits ein Pauschbetrag berücksichtigt sein, bei Sonderausgaben gelten Höchstbeträge und bei außergewöhnlichen Belastungen wird häufig erst ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen.
Warum unterscheidet der Rechner Einzel- und Zusammenveranlagung?
Bei Zusammenveranlagung wird der Splittingtarif angewendet. Dadurch kann derselbe Abzug anders wirken als bei Einzelveranlagung, besonders wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind oder der Abzug einen Progressionsbereich berührt.
Was bedeutet effektive Entlastungsquote?
Die Entlastungsquote zeigt, wie viel Steuer pro abziehbarem Euro rechnerisch entfällt. Der Wert ist kein fester Steuersatz, sondern entsteht aus dem Vergleich vor und nach dem Abzug und kann sich bei größeren Abzügen über mehrere Tarifzonen verändern.
Warum kann die Steuerersparnis 0 € betragen?
Ein Abzug wirkt nur, wenn vorher überhaupt Einkommensteuer anfällt. Liegt das zu versteuernde Einkommen schon im steuerfreien Bereich oder wird es durch den Abzug vollständig auf 0 € reduziert, kann ein weiterer Betrag keine zusätzliche Einkommensteuer mehr senken.
Berücksichtigt der Rechner den Solidaritätszuschlag?
Ja. Der Rechner nutzt die im Projekt gepflegte Soli-Logik für das gewählte Steuerjahr. Der Solidaritätszuschlag wirkt aber nur, wenn die maßgebliche Einkommensteuer über der Freigrenze liegt. In vielen normalen Fällen bleibt er deshalb bei 0 €.
Wie wird Kirchensteuer behandelt?
Du kannst 0 %, 8 % oder 9 % auswählen. Der Rechner berechnet Kirchensteuer vereinfacht als Anteil der Einkommensteuer vor und nach dem Abzug. Der mögliche Sonderausgaben-Rückeffekt der gezahlten Kirchensteuer bleibt bewusst außen vor.
Kann ich damit Werbungskosten prüfen?
Ja, aber nur als Szenario. Trage bei Werbungskosten den zusätzlichen Betrag ein, der nach Pauschalen noch wirklich wirkt. Wenn du nur wissen willst, ob einzelne Kosten überhaupt abziehbar sind, brauchst du zuerst die steuerliche Einordnung der Ausgabe.
Welche Sonderfälle fehlen bewusst?
Nicht enthalten sind Kinderfreibetragsprüfung, Progressionsvorbehalt, Verlustverrechnung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ausländische Einkünfte, Detailregeln einzelner Pauschalen und konkrete Bescheiddaten. Diese Fälle gehören in eine eigene Berechnung.