Berechne die Einfuhrgebühren aus Warenwert, Versand und Zollsatz. Inklusive Rechenkurs, Einfuhrumsatzsteuer und deiner gesamten Gebührenlast als Summe.
Einfuhrwert und Einfuhrgebühren
Berechne Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Dienstleistergebühr und Gesamtkosten.
Zoll, EUSt und Verbraucherzahlung
Zeigt Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer und die Kosten des gewählten Zahlerpfads.
Gib Währung, Warenwert, Kurs und Zollsatz ein.
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Wie berechnet der Zoll-Einfuhrgebühren-Rechner die Gebühren?
ƒEinfuhrgebühren aus Abgaben, Dienstleistergebühr und Gesamtkosten
Gesamtkosten=W+T+P+Z+E+S+G
Variablen
W
Warenwert in Euro-Umgerechneter Sachwert der Ware. Dieser Wert entscheidet im Modell, ob die 150-€-Grenze für den Zollbetrag überschritten ist.
T
Transport und Versicherung-Versand und Versicherung bis zur EU-Grenze, mit dem eingetragenen Rechenkurs in Euro umgerechnet.
Z
Zollbetrag-Zollwert multipliziert mit dem Zollsatz, wenn der Sachwert im Modell über 150 € liegt.
K
Temporärer EU-Zoll-Temporärer EU-Zoll für kleine Pakete bis 150 € Sachwert. Der Rechner weist ihn separat aus, rechnet ihn aber nicht automatisch in EUSt-Basis, Zahlung bei Zustellung oder Gesamtkosten ein.
P
Beförderung nach der EU-Grenze-Zusätzliche Transportkosten nach der EU-Grenze, wenn sie im Modell separat angesetzt werden.
E
Einfuhrumsatzsteuer-Steuer auf die EUSt-Bemessungsgrundlage. Der Rechner nutzt die zentral hinterlegten Sätze für Regelsatz und ermäßigten Satz.
S
Verbrauchsteuer-Optionale Sonderabgabe für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wenn sie separat angesetzt werden muss.
G
Dienstleistergebühr-Abwicklungsgebühr des Paket- oder Kurierdienstes. Diese Gebühr ist keine amtliche Einfuhrabgabe.
Gebührenbild bei einer Drittlandsbestellung
Das Standardbeispiel zeigt, welche Bestandteile aus Rechnung, Zollwert, amtlichen Abgaben und Dienstleistergebühr zum Endpreis werden.
Position
Betrag
Einordnung
Warenwert in Euro
210,38 €
Umgerechnet aus 240,00 USD mit 0,8766 € je Einheit.
Zollwert
241,06 €
Warenwert, Versand und Versicherung bilden die Basis für den Zollbetrag.
Amtliche Einfuhrabgaben
57,84 €
Zollbetrag, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Sonderabgaben.
Dienstleistergebühr
6,00 €
Modellwert für Vorlage, Auslage oder Abwicklung durch den Paketdienst.
Zahlung bei Zustellung
63,84 €
Amtliche Abgaben plus Dienstleistergebühr.
Gesamtkosten nach Einfuhr
304,90 €
Warenwert, Versand, Versicherung, Abgaben und Dienstleistergebühr zusammen.
Die Szenarien zeigen, warum zollfrei, 0-%-Zollsatz und niedriger Shoppreis nicht automatisch geringe Zustellkosten bedeuten.
Fall
Sachwert
Abgaben
Gebühr
Zustellung
Gesamt
Einordnung
Unter 150 € Sachwert
105,19 €
26,89 €
6,00 €
29,89 €
155,61 €
Kein Zollbetrag im Modell, aber EUSt und Dienstleistergebühr bleiben möglich.
Standardfall
210,38 €
57,84 €
6,00 €
63,84 €
304,90 €
Abgaben und Paketdienstgebühr machen den Unterschied zum Checkout sichtbar.
Euro-Rechnung mit 0-%-Zollsatz
260,00 €
56,05 €
6,00 €
62,05 €
357,05 €
Kein Zollbetrag im Modell, aber EUSt und Zustellgebühr erhöhen den Endpreis.
Mit Verbrauchsteuer
438,30 €
279,89 €
14,00 €
293,89 €
784,79 €
Sonderwaren können Abgabenbasis und Zahlung bei Zustellung deutlich erhöhen.
Die Zollgrenze ist zentral mit 150,00 € hinterlegt. Der Rechner ersetzt keine verbindliche Zolltarifauskunft.
Prüfpunkte für Gebührenfallen
Vor dem Kauf solltest du die Posten prüfen, die im Shop oft nicht vollständig sichtbar sind.
Prüfpunkt
Modellwert
Hinweis
Einfuhrumsatzsteuer-Regelsatz
19 %
Standardfall für viele Waren.
Ermäßigter EUSt-Satz
7 %
Nur für begünstigte Warengruppen.
Dienstleistergebühr im Standardfall
6,00 €
Keine Steuer, sondern Abwicklungsgebühr im Modell.
Unter-Schwelle-Szenario
29,89 €
Unter 150 € Sachwert bleibt die Zahlung bei Zustellung nicht automatisch bei 0 €.
0-%-Zollsatz-Szenario
62,05 €
Auch ohne Zollbetrag können EUSt und Dienstleistergebühr den Endpreis erhöhen.
Verbrauchsteuer-Szenario
293,89 €
Für Alkohol, Tabak oder vergleichbare Waren reicht ein normaler Shopvergleich nicht aus.
Für verbotene, beschränkte oder verbrauchsteuerpflichtige Waren ist eine einfache Gebührenabschätzung nicht ausreichend.
Häufig gestellte Fragen zum Zoll-Einfuhrgebühren-Rechner
Was berechnet der Zoll-Einfuhrgebühren-Rechner?
Der Rechner schätzt, welche Kosten nach einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich zum Shoppreis sichtbar werden können. Er trennt Warenwert, Versand, Zollbetrag, Einfuhrumsatzsteuer, mögliche Verbrauchsteuer, Dienstleistergebühr, Zahlung bei Zustellung und Gesamtkosten. Dadurch wird klarer, ob ein scheinbar günstiger Drittlandsimport nach Abfertigung noch attraktiv ist.
Was zählt im Rechner als Einfuhrgebühr?
Der Rechner verwendet den Begriff Einfuhrgebühren als praktische Kostensicht. Amtliche Einfuhrabgaben sind Zollbetrag, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Verbrauchsteuer. Zusätzlich kann eine Gebühr des Paket- oder Kurierdienstes entstehen. Diese Dienstleistergebühr ist keine Steuer, erhöht aber die Zahlung bei Zustellung und gehört deshalb in den Kaufpreisvergleich.
Warum sind Einfuhrgebühren nicht einfach der Shoppreis?
Der Shoppreis zeigt meist nur Warenwert und eventuell Versand. Für den Import können aber Rechenkurs, Versicherung, Warennummer, Ursprung, Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und Dienstleistergebühr hinzukommen. Der Rechner legt diese Posten nebeneinander, damit du nicht nur den Checkout-Betrag siehst, sondern die realistischere Belastung nach der Einfuhr.
Welche Rolle spielt die 150-€-Grenze?
Im Modell entscheidet der umgerechnete Sachwert der Ware darüber, ob ein Zollbetrag angesetzt wird. Liegt dieser Sachwert nicht über 150 €, bleibt der Zollbetrag bei 0 €. Die Einfuhrumsatzsteuer und eine Dienstleistergebühr können trotzdem entstehen. Deshalb ist eine Sendung unter der Zollgrenze nicht automatisch kostenfrei bei der Zustellung.
Warum kann ein 0-%-Zollsatz trotzdem teuer werden?
Ein 0-%-Zollsatz reduziert nur den Zollbetrag im Modell. Die Einfuhrumsatzsteuer wird getrennt berechnet und kann weiterhin auf Warenwert, Versand, Versicherung, mögliche Beförderung nach der EU-Grenze und Verbrauchsteuer anfallen. Zusätzlich kann der Paketdienst eine eigene Abwicklungsgebühr verlangen. Der Rechner zeigt diese Effekte getrennt statt sie in einer Summe zu verstecken.
Welche Angaben brauche ich für eine belastbare Schätzung?
Du brauchst Warenwert, Rechnungswährung, Rechenkurs, Versand, Versicherung, Zollsatz, passenden EUSt-Satz und gegebenenfalls Verbrauchsteuer oder Dienstleistergebühr. Besonders wichtig sind Warennummer und Ursprung, weil sie den Zollsatz beeinflussen. Wenn diese Angaben fehlen, ist das Ergebnis nur ein vorsichtiger Gebührenrahmen für die Kaufentscheidung.
Wie behandle ich Gebühren des Paketdienstes?
Trage die Gebühr separat ein, wenn dein Paketdienst für Vorlage, Auslage oder Abwicklung einen Betrag verlangt. Der Rechner zählt diese Gebühr nicht zu den amtlichen Einfuhrabgaben, addiert sie aber zur Zahlung bei Zustellung und zu den Gesamtkosten. So wird ein Anbieter mit niedrigen Produktpreisen, aber hoher Abwicklungsgebühr nicht zu günstig bewertet.
Warum fragt der Rechner nach Verbrauchsteuer?
Bei bestimmten Waren können zusätzliche Verbrauchsteuern relevant sein. Diese erhöhen im Modell die amtlichen Abgaben und können auch die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer beeinflussen. Bei Alkohol, Tabak oder vergleichbaren Sonderwaren reicht ein normaler Warenkorbvergleich deshalb oft nicht aus, weil die Abgabenstruktur anders funktioniert.
Kann ich mit dem Rechner mehrere Auslandsangebote vergleichen?
Ja, dafür ist die Trennung nach Warenwert, Versand, amtlichen Abgaben und Dienstleistergebühr besonders hilfreich. Rechne jedes Angebot mit derselben Kursannahme und denselben Gebührenannahmen durch. Ein höherer Shoppreis kann am Ende günstiger sein, wenn Versand, Zollsatz, Abwicklungsgebühr oder Verbrauchsteuer bei einem anderen Angebot ungünstiger ausfallen.
Warum ist das Ergebnis nicht verbindlich?
Die tatsächliche Festsetzung hängt von Zollanmeldung, Warennummer, Ursprung, Wertnachweisen, Wechselkurs, Versandweg, Sonderregeln und der konkreten Abfertigung ab. Der Rechner ist eine transparente Vorabschätzung für private Kaufentscheidungen. Für verbotene, beschränkte, gewerbliche oder verbrauchsteuerpflichtige Waren brauchst du zusätzliche Unterlagen und gegebenenfalls fachliche Klärung.