Berechne die Schenkungsteuer beim zinslosen Darlehen aus Darlehensbetrag und Zinsvorteil. Inklusive BewG-Faktor, anrechenbarem Freibetrag und Steuertarif.
Darlehensbetrag, Zinsen und Verwandtschaft
Berechne, ob der Zinsvorteil aus einem zinslosen oder niedrig verzinsten Darlehen Schenkungsteuer auslösen kann.
Zinsvorteil und Schenkungsteuer
Zeigt den kapitalisierten Zinsvorteil, die verfügbare Freibetragswirkung und die rechnerische Steuer auf die aktuelle Zuwendung.
Gib Darlehensbetrag, Zinssätze, Laufzeit und Verwandtschaft ein, um den steuerlichen Zinsvorteil zu berechnen.
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Wie wird die Schenkungsteuer beim zinslosen Darlehen berechnet?
ƒSchenkungsteuer auf den Zinsvorteil
S=T(D⋅max(p−z,0)/100⋅F+V−B)−T(V−B)
Variablen
S
Schenkungsteuer auf den aktuellen Zinsvorteil-Steuerbetrag nach Abzug einer rechnerischen Steuer auf frühere Erwerbe.
D
Darlehensbetrag-Rückzahlbarer Nennbetrag des privaten Darlehens.
p
Vergleichszins-Jahreszins für den Wert der Geldnutzung. Ohne anderen Nachweis sind 5,5 % nach § 15 BewG hinterlegt.
z
vereinbarter Zinssatz-Tatsächlich vereinbarter Jahreszins im Darlehensvertrag.
F
BewG-Vervielfältiger-Faktor nach Anlage 9a BewG für feste Laufzeiten oder 9,3 bei unbestimmter Laufzeit.
V
Vorerwerbe-Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
B
persönlicher Freibetrag-Freibetrag nach Verwandtschaftsverhältnis gemäß § 16 ErbStG.
T
Tariffunktion-Steuertarif nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich.
Beispiele für zinslose Darlehen
Die Beispiele zeigen, warum bei einem echten Darlehen nicht der Darlehensbetrag, sondern der Zinsvorteil den steuerlichen Wert prägt.
Fall
Darlehen
Kapitalwert Zinsvorteil
Freibetrag
Tarifbasis
Steuer
Einordnung
Eltern leihen dem Kind Geld
500.000,00 €
212.987,50 €
400.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Der Kinderfreibetrag deckt den kapitalisierten Zinsvorteil in diesem Beispiel vollständig ab.
Geschwisterdarlehen über 5 Jahre
300.000,00 €
72.402,00 €
20.000,00 €
52.402,00 €
7.860,30 €
Der niedrigere Freibetrag und Steuerklasse II führen trotz kleinerem Darlehen zu Steuer.
Nicht verwandte Person
500.000,00 €
212.987,50 €
20.000,00 €
192.987,50 €
57.896,25 €
Bei Steuerklasse III wird der Zinsvorteil schnell steuerpflichtig.
Kind mit hohen Vorerwerben
500.000,00 €
212.987,50 €
400.000,00 €
162.987,50 €
17.928,63 €
Frühere Schenkungen verbrauchen einen Teil des Freibetrags und erhöhen die Tarifbasis.
Die Beispiele verwenden 5,5 % Vergleichszins nach § 15 BewG, Anlage 9a BewG für feste Laufzeiten und den ErbStG-Tarif.
BewG-Faktoren für feste Laufzeiten
Der Kapitalwert steigt mit der Dauer des Zinsvorteils. Anlage 9a BewG rechnet mit einem Zinssatz von 5,5 % und mittlerer Zahlungsweise.
Laufzeit
Vervielfältiger
Wert je 10.000 € Jahresvorteil
Hinweis
1 Jahre
0,974
9.740,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
2 Jahre
1,897
18.970,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
5 Jahre
4,388
43.880,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
10 Jahre
7,745
77.450,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
20 Jahre
12,279
122.790,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
30 Jahre
14,933
149.330,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
101 Jahre
18,598
185.980,00 €
Kapitalwert bei 10.000 € jährlichem Zinsvorteil
unbestimmt
9,300
93.000,00 €
Faktor nach § 13 BewG für unbestimmte Dauer
Bei festen Laufzeiten über 101 Jahre setzt der Rechner den Faktor 18,6 an. Das entspricht dem Grenzwert der Anlage 9a BewG.
Freibeträge und Steuerklassen
Der persönliche Freibetrag richtet sich nach der Beziehung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Verhältnis
Freibetrag
Steuerklasse
Hinweis
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
500.000,00 €
I
hoher Freibetrag, trotzdem Dokumentation des Darlehens wichtig
Kind, Stiefkind, Adoptivkind oder Kind eines verstorbenen Kindes
400.000,00 €
I
häufiger Fall bei Immobilienfinanzierung innerhalb der Familie
Enkel, wenn das verbindende Kind noch lebt
200.000,00 €
I
400.000 € nur, wenn der vermittelnde Elternteil verstorben ist
Geschwister, Nichten oder Neffen
20.000,00 €
II
niedriger Freibetrag und höherer Tarif
Alle übrigen Personen
20.000,00 €
III
besonders relevant bei Freunden oder unverheirateten Partnern
Die Freibeträge können grundsätzlich nach 10 Jahren erneut genutzt werden. Vorerwerbe derselben Person werden im Rechner deshalb gesondert abgefragt.
Worauf es beim zinslosen Darlehen ankommt
Die steuerliche Einordnung hängt nicht nur von der Formel ab. Ein sauberer Vertrag ist wichtig, damit aus dem Darlehen keine verdeckte Schenkung wird.
Prüfpunkt
Warum wichtig
Wirkung im Rechner
Rückzahlungsanspruch
Ohne echte Rückzahlungspflicht kann der gesamte Betrag als Schenkung gewertet werden.
Der Rechner setzt nur den Zinsvorteil an.
Vergleichszins
§ 15 BewG nennt 5,5 %, wenn kein anderer Wert feststeht.
Der Vergleichszins bestimmt den jährlichen Vorteil.
Laufzeit
Eine längere Laufzeit erhöht den Kapitalwert des Zinsvorteils.
Feste Laufzeiten verwenden Anlage 9a, unbestimmte Laufzeit den Faktor 9,3.
Vorerwerbe
Frühere Schenkungen derselben Person können den Freibetrag verbrauchen.
Der Rechner zieht die Steuer auf Vorerwerbe rechnerisch ab.
Nachweise
Zahlungsfluss, Tilgungsplan und Vertrag sprechen für ein echtes Darlehen.
Nicht bezifferbar, aber entscheidend für die steuerliche Einordnung.
Häufig gestellte Fragen zum Zinsloses-Darlehen-Schenkungsteuer-Rechner
Kann ein zinsloses Darlehen Schenkungsteuer auslösen?
Ja, aber normalerweise nicht auf den ganzen Darlehensbetrag. Bei einem echten Darlehen muss der Betrag zurückgezahlt werden. Der steuerlich relevante Vorteil liegt dann in den ersparten Zinsen. Dieser Vorteil wird kapitalisiert und mit Freibetrag, Vorerwerben und Tarif verrechnet.
Warum nutzt der Rechner 5,5 % als Vergleichszins?
§ 15 BewG nennt für die Nutzung einer Geldsumme 5,5 %, wenn kein anderer Wert feststeht. Das ist kein automatisch passender Marktzins für jeden Einzelfall, aber ein gesetzlicher Bewertungsanker. Wenn ein belegbarer anderer Wert feststeht, kannst du ihn als Vergleichszins eingeben.
Ist der Darlehensbetrag selbst eine Schenkung?
Der Rechner behandelt den Darlehensbetrag nicht als Schenkung, weil er von einer echten Rückzahlungspflicht ausgeht. Das ist die entscheidende Annahme. Fehlen Vertrag, Rückzahlungswille, Tilgung oder wirtschaftliche Durchsetzbarkeit, kann der Fall steuerlich anders bewertet werden.
Wie wird die Laufzeit berücksichtigt?
Bei fester Laufzeit wird der jährliche Zinsvorteil mit einem Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG kapitalisiert. Bei unbestimmter Laufzeit verwendet der Rechner den Faktor 9,3 aus § 13 BewG. Dadurch wirkt dieselbe jährliche Zinsersparnis je nach Laufzeit sehr unterschiedlich.
Was passiert, wenn ein niedriger Zins vereinbart wurde?
Dann entsteht nur die Differenz zwischen Vergleichszins und vereinbartem Zinssatz als jährlicher Vorteil. Ein Darlehen mit 2 % Zins und 5,5 % Vergleichszins hat also einen Vorteil von 3,5 % des Darlehensbetrags pro Jahr. Ist der vereinbarte Zins mindestens so hoch wie der Vergleichszins, setzt der Rechner keinen Vorteil an.
Welche Freibeträge gelten beim zinslosen Darlehen?
Die Freibeträge kommen aus § 16 ErbStG und hängen von der Beziehung ab. Ehepartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel meist 200.000 €. Für Steuerklasse II und III liegen die Freibeträge regelmäßig bei 20.000 €. Vorerwerbe derselben Person können diese Wirkung bereits verbraucht haben.
Warum fragt der Rechner nach Vorerwerben der letzten 10 Jahre?
§ 14 ErbStG fasst mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammen. Deshalb kann ein zinsloses Darlehen steuerfrei wirken, wenn noch genug Freibetrag frei ist, aber steuerpflichtig werden, wenn kurz vorher schon Geld, Immobilien oder andere Werte übertragen wurden.
Muss ein zinsloses Familiendarlehen schriftlich vereinbart sein?
Ein schriftlicher Vertrag ist praktisch wichtig, auch wenn die steuerliche Einordnung immer vom Gesamtbild abhängt. Laufzeit, Rückzahlung, Auszahlung, Tilgung und mögliche Sicherheiten sollten nachvollziehbar sein. Sonst kann es schwer werden, das Darlehen von einer Schenkung abzugrenzen.
Ist Schenkungssteuer dasselbe wie Schenkungsteuer?
Im Gesetz heißt es Schenkungsteuer. Viele suchen aber nach Schenkungssteuer. Der Rechner verwendet fachlich die gesetzliche Bezeichnung, ist aber für denselben Alltagsfall gedacht: Es geht um die Frage, ob der Vorteil aus einem zinslosen Darlehen steuerlich relevant wird.
Warum zeigt der Rechner manchmal 0 € Steuer trotz Zinsvorteil?
Der Zinsvorteil kann unter dem verfügbaren Freibetrag bleiben. Dann ist der kapitalisierte Vorteil zwar ein berechneter steuerlicher Wert, führt aber rechnerisch zu keiner Steuer. Das ersetzt keine Anzeige- oder Dokumentationsprüfung, weil das Finanzamt den Sachverhalt trotzdem kennen müssen kann.
Wann ist ein zinsloses Darlehen besonders kritisch?
Kritisch wird es bei hohen Beträgen, langen Laufzeiten, niedrigen Freibeträgen, fehlendem Tilgungsplan oder wenn schon frühere Schenkungen stattgefunden haben. Auch unverheiratete Partner und nicht verwandte Personen erreichen wegen Steuerklasse III schneller eine Steuerbelastung.
Kann der Rechner eine Steuerberatung ersetzen?
Nein. Der Rechner bildet die Bewertungslogik für den Zinsvorteil, Freibeträge und Tarif rechnerisch nach. Er prüft aber nicht, ob der Vertrag steuerlich anerkannt wird, ob ein anderer Vergleichszins nachweisbar ist oder ob Anzeige-, Bewertungs- oder Sonderregeln im konkreten Fall greifen.