Berechne die Kosten einer Scheidung: Gerichtskosten, Anwaltskosten und Verfahrenswert nach aktuellem GKG und RVG
Angaben zur Scheidung
deine finanzielle Situation
Freibetrag: 30.000 € je Ehegatte
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Jeder Partner hat eigenen Anwalt
Scheidungskosten
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Wie setzen sich Scheidungskosten zusammen?
Die Kosten einer Scheidung bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Der Verfahrenswert basiert auf dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten und kann durch Vermögen oder Versorgungsausgleich steigen.
Das ist ein Richtwert. Das Familiengericht setzt den Verfahrenswert im Einzelfall fest. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein gemeinsamer Anwalt die Kosten senken.
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Gerichtskosten nach GKG (Gerichtskostengesetz). Bei Einigung: Reduzierung möglich.
Anwaltskosten nach RVG
Gesetzliche Anwaltsgebühren im Scheidungsverfahren
Verfahrenswert
Verfahrensgeb. (1,3)
Terminsgeb. (1,2)
Gesamt + MwSt.
5.000 €
433,50 €
400,00 €
~990 €
10.000 €
666,90 €
616,00 €
~1.530 €
15.000 €
850,20 €
784,80 €
~1.950 €
20.000 €
1.013,90 €
935,90 €
~2.320 €
30.000 €
1.310,40 €
1.209,60 €
~3.000 €
50.000 €
1.868,10 €
1.724,40 €
~4.280 €
RVG-Gebühren zzgl. Auslagenpauschale (20 €) und 19 % MwSt. Bei 2 Anwälten: Kosten verdoppeln.
Häufig gestellte Fragen zum Scheidungskosten-Rechner
Was kostet eine Scheidung durchschnittlich?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet ca. 1.500-3.000 €, eine streitige 5.000-25.000 € oder mehr. Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus Einkommen und Vermögen berechnet.
Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Verfahrenswert = 3 × Nettoeinkommen beider Ehepartner + 5-10 % des Reinvermögens (über Freibetrag von je ca. 30.000 €). Mindestverfahrenswert: 3.000 €. Beispiel: 5.000 € Netto × 3 = 15.000 € Verfahrenswert.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Hauptkosten: Gerichtskosten (nach GKG), Anwaltskosten (nach RVG). Optional: Versorgungsausgleich-Gutachten, Immobilienbewertung, Mediator. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide (nur formal einer).
Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?
Nein, für den Scheidungsantrag ist Anwaltszwang. Aber: Bei einvernehmlicher Scheidung braucht nur ein Partner einen Anwalt. Der andere kann ohne Anwalt zustimmen. Spart etwa 50 % Anwaltskosten.
Was kostet der Anwalt bei einer Scheidung?
Anwaltskosten nach RVG basieren auf dem Verfahrenswert. Bei 15.000 € Verfahrenswert: ca. 1.500-2.000 € pro Anwalt. Kosten umfassen: Verfahrensgebühr (1,3), Terminsgebühr (1,2), Auslagenpauschale, MwSt.
Was sind die Gerichtskosten?
Gerichtskosten nach GKG werden vom Verfahrenswert berechnet. Bei 15.000 € ca. 400 €, bei 30.000 € ca. 700 €, bei 60.000 € ca. 1.300 €. Die Kosten werden bei Antragstellung fällig (Gerichtskostenvorschuss).
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Standardmäßig teilen sich beide Partner die Kosten. Das Gericht kann auch andere Verteilung anordnen (bei Verschulden). Gerichtskosten werden hälftig geteilt, jeder zahlt seinen Anwalt selbst.
Gibt es Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?
Ja, bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Antrag beim Familiengericht mit Einkommensnachweis. Grenzen: Alleinstehende unter ca. 1.400 € netto, Familien höher.
Was kostet der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist automatisch Teil des Scheidungsverfahrens (außer bei Ehen unter 3 Jahren). Er erhöht den Verfahrenswert um ca. 10 % der auszugleichenden Ansprüche, mindestens 1.000 €.
Wie kann ich Scheidungskosten sparen?
Tipps: Einvernehmliche Scheidung anstreben, nur einen Anwalt (für Antragsteller), Folgesachen außergerichtlich regeln, Online-Scheidungsservices nutzen (günstiger), bei geringem Einkommen VKH beantragen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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