Mutterschaftsgeld-Täglicher Gesamtbetrag bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen
13
Kassenzahlung-Pro Tag bei GKV, privat oder familienversichert über das BAS bis 210 € gesamt
NˉTag
Netto-Durchschnitt-Der letzten 3 Monate
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Zusammensetzung der Bezüge während des Mutterschutzes
Leistung
Betrag
Zahler
GKV-Mutterschaftsgeld
Max. 13 €/Tag
Krankenkasse
BAS-Mutterschaftsgeld
Einkommensabhängig, max. 210 € einmalig
Bundesamt für Soziale Sicherung
ALG I
In Höhe des ALG I
Krankenkasse
Arbeitgeberzuschuss
Differenz ab 13 €/Tag
Arbeitgeber
Stand Juli 2026 nach Familienportal (BMBFSFJ) und BAS. Privat- oder familienversicherte Personen nur mit Beschäftigungsverhältnis, z. B. Minijob. Selbstständige je nach Krankengeld oder Krankentagegeld.
Mutterschutzfristen in Deutschland
Gesetzliche Schutzfristen nach MuSchG
Art der Geburt
Vor Geburt
Nach Geburt oder Ereignis
Gesamt
Normalgeburt
6 Wochen
8 Wochen
14 Wochen
Medizinische Frühgeburt
6 Wochen
12 Wochen
18 Wochen
Mehrlingsgeburt
6 Wochen
12 Wochen
18 Wochen
Kind mit Behinderung (auf Antrag)
6 Wochen
12 Wochen
18 Wochen
Kaiserschnitt
6 Wochen
8 Wochen
14 Wochen
Fehlgeburt ab SSW 13
-
bis 2 Wochen
bis 2 Wochen
Fehlgeburt ab SSW 17
-
bis 6 Wochen
bis 6 Wochen
Fehlgeburt ab SSW 20
-
bis 8 Wochen
bis 8 Wochen
Stand Juli 2026 nach MuSchG und Familienportal des Bundes. Referenztabelle für Schutzfristen; der Mutterschaftsgeld-Rechner bildet reguläre Geburt, Frühgeburt, Mehrlinge und ein Kind mit Behinderung ab.
Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld-Rechner
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis zu 13 €/Tag) plus Arbeitgeberzuschuss. Privat- oder familienversicherte Beschäftigte, z. B. im Minijob, erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einkommensabhängig bis zu 210 € einmalig und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Wenn du gesetzlich versichert angestellt bist, zahlt die Krankenkasse bis zu 13 €/Tag und der Arbeitgeber stockt auf dein durchschnittliches Netto auf. In BAS-Fällen ist der BAS-Anteil auf insgesamt 210 € begrenzt, der Arbeitgeberzuschuss setzt trotzdem am 13-€-Tageswert an.
Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Netto der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Die GKV zahlt bis zu 13 €/Tag. Das BAS zahlt ebenfalls einkommensabhängig, aber insgesamt höchstens 210 €. Der Arbeitgeberzuschuss entspricht dem Tagesnetto oberhalb von 13 €.
Wann wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Üblich sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei medizinischer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einem Kind mit Behinderung auf Antrag sind es 12 Wochen nach der Geburt. Seit 1. Juni 2025 gelten zusätzlich gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. SSW.
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja. Gesetzlich Versicherte beantragen Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Privat- oder familienversicherte Beschäftigte beantragen es beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde nach. Den Arbeitgeberzuschuss klärst du mit deinem Arbeitgeber.
Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?
Ja, Mutterschaftsgeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. es erhöht den Steuersatz für dein übriges Einkommen in der Steuererklärung.
Was ist, wenn ich arbeitslos bin?
Arbeitslose mit ALG-I-Anspruch erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bei Bürgergeld gibt es kein Mutterschaftsgeld, aber die Leistungen laufen weiter. Zusätzlich können Mehrbedarf für Schwangerschaft und einmalige Schwangerschaftsbeihilfen infrage kommen.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld bei Minijob?
Ja, aber der Versicherungsstatus entscheidet. Bist du im Minijob selbst gesetzlich krankenversichert, läuft der Antrag über deine Krankenkasse. Bist du privat oder familienversichert, zahlt das BAS einkommensabhängig bis zu 210 € einmalig. Ein Arbeitgeberzuschuss kommt dazu, wenn dein Tagesnetto über 13 € liegt.
Welche Einkommensdaten braucht der Mutterschaftsgeld-Rechner?
Relevant sind Nettoentgelt der letzten abgerechneten Monate, Krankenversicherungsstatus, Beginn der Schutzfrist, Arbeitgeberzuschuss und Mehrlings- oder Frühgeburt.
Wann sollte ich Krankenkasse oder Arbeitgeber einbeziehen?
Bei privat Versicherten, Minijob, wechselndem Einkommen, Elternzeit oder Beschäftigungsverbot können Anspruch und Zuschuss abweichen.