Pflegegradrechner für Kinder

Ordne gewichtete Punkte aus einem Kinder-Begutachtungsbogen nach § 15 SGB XI ein. Das Tool führt keinen Altersvergleich durch und bewertet keine Symptome.

Punkte aus dem Kinderbogen übertragen

Der Rechner verwendet nur bereits ermittelte gewichtete Punkte und bestätigte Sonderkriterien.
Punkte aus dem Kinderbogen übertragen Eingabedaten

Keine Bewertung von Symptomen oder Entwicklung

Dieser Rechner führt keinen Altersvergleich durch und leitet keine Modulpunkte aus Symptomen ab. Nutze nur Werte aus einem kinderbezogenen Bewertungsbogen oder Gutachten.

Die Sonderregel gilt bis zu dem Tag, an dem das Kind den 18. Lebensmonat vollendet.

Kinderbezogene Modulpunkte erforderlich

Bei Kindern unter elf Jahren muss der offizielle Bewertungsbogen den Unterschied zu einem altersentsprechend entwickelten Kind bereits auf Kriterienebene berücksichtigen. Übertrage erst danach die gewichteten Modulpunkte.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 2,5; 5; 7,5; 10.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 10; 20; 30; 40.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 5; 10; 15; 20.

Übertrage den Wert aus dem Kinderbogen. Zulässige Werte sind 0; 3,75; 7,5; 11,25; 15.

Wähle Ja nur, wenn die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine im Kinderbogen ausdrücklich bestätigt ist.

Rechnerische Einordnung

Zuordnung der eingetragenen Kinderbogen-Werte nach § 15 SGB XI

Gib die gewichteten Punkte ein, um sie einzuordnen