Zusatzkosten-Weitere monatliche Kosten, die nicht Teil des Elternbeitrags sind.
Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge im Saarland
Die landesrechtliche Obergrenze bezieht sich auf die angemessenen Personalkosten. Essensgeld und Zusatzkosten können daneben anfallen.
Zeitraum
Elternanteil
Wirkung im Rechner
Januar bis Juli 2026
5 %
Eingetragener Monatsbeitrag wird für bis zu sieben Monate angesetzt.
August bis Dezember 2026
2,5 %
Ohne eigenen Wert wird der Beitrag ab August halbiert.
Ab Januar 2027
0 %
Der Rechner zeigt nur Essen und Zusatzkosten als grobe Monatsfortschreibung.
Grundlage ist der schrittweise Abbau der Beteiligung an den Personalkosten im Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz.
Geschwisterermäßigung nach Kinderfolge
Der gesetzliche Anteil richtet sich nach der Reihenfolge der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie.
Kinderfolge
Zahlbarer Anteil
Ermäßigung
1. Kind
100 %
0 %
2. Kind
75 %
25 %
3. Kind
50 %
50 %
4. Kind
25 %
75 %
Ab 5. Kind
0 %
100 %
Die Reihenfolge folgt den kindergeldberechtigten Kindern. Der Nachweis läuft in der Praxis über den Träger oder das zuständige Jugendamt.
Beispiele für Kita-Kosten 2026
Die Beispiele zeigen die Rechenlogik. Der konkrete Monatsbeitrag muss aus deinem Gebührenbescheid kommen.
Fall
Beitrag Jan-Jul
Kinderfolge
Jahr 2026
August-Entlastung
Krippe mit Essen
130,00 €
1. Kind
2.375,00 €
325,00 €
Krippe mit Geschwisterkind
130,00 €
2. Kind
2.066,25 €
243,75 €
Kindergartenplatz
41,00 €
1. Kind
1.613,50 €
102,50 €
Die Beispielwerte sind reine Betreuungsbeiträge vor Kinderfolge-Ermäßigung. Kommunen und Träger können unterschiedliche Beitragsbescheide, Essenstarife und Materialpauschalen ausweisen.
Häufig gestellte Fragen zum Kita-Gebühren Saarland Rechner
Was berechnet der Kita-Gebühren-Saarland-Rechner?
Der Rechner schätzt die Kosten für ein Kita-Jahr 2026 im Saarland. Er trennt den Elternbeitrag für Januar bis Juli, den abgesenkten Beitrag ab August, die Ermäßigung nach Kinderfolge, Essensgeld und weitere monatliche Zusatzkosten.
Warum halbiert der Rechner den Beitrag ab August 2026?
Im Saarland sinkt die Beteiligung der Eltern an den angemessenen Personalkosten zum 1. August 2026 von höchstens 5 % auf höchstens 2,5 %. Wenn du keinen eigenen August-Wert einträgst, nutzt der Rechner deshalb die Hälfte des Beitrags bis Juli.
Warum gibt es kein festes landesweites Gebührenfeld?
Die landesweite Regel begrenzt den Anteil an den Personalkosten. Der konkrete Beitrag hängt trotzdem vom Angebot, der Betreuungszeit, dem Träger, dem zuständigen Jugendamt und möglichen gesonderten Kosten ab. Trage im Rechner den reinen Betreuungsbeitrag vor Kinderfolge-Ermäßigung ein.
Welche Kinderfolge soll ich auswählen?
Wähle die Reihenfolge des Kindes innerhalb der kindergeldberechtigten Kinder deiner Familie. Das erste Kind zählt mit 100 %, das zweite mit 75 %, das dritte mit 50 %, das vierte mit 25 % und ab dem fünften Kind fällt rechnerisch kein Elternbeitrag an.
Zählt Essensgeld auch zur Beitragsfreiheit ab 2027?
Nein, die Beitragsfreiheit betrifft die Beteiligung an den Personalkosten. Essensgeld, Verpflegung, Frühstück, Material oder andere gesonderte Kosten können weiterhin entstehen. Der Rechner führt sie deshalb getrennt auf.
Was trage ich ein, wenn mein Bescheid schon Zusatzkosten enthält?
Trage möglichst nur den reinen Betreuungsbeitrag vor Kinderfolge-Ermäßigung als Monatsbeitrag ein. Wenn dein Bescheid Pauschalen und Beitrag in einer Summe ausweist, kannst du für August einen eigenen Wert eintragen oder die Pauschalen in das Feld Zusatzkosten verschieben.
Wie rechne ich einen unterjährigen Kita-Start?
Passe die Monate in beiden Phasen an. Startet die Betreuung zum Beispiel im September 2026, setzt du Januar bis Juli auf 0 Monate und August bis Dezember auf 4 Monate. So wird die Absenkung nur für die tatsächlich gebuchten Monate berücksichtigt.
Was bedeutet die ausgewiesene August-Entlastung?
Die August-Entlastung zeigt, wie viel der abgesenkte Beitrag in den Monaten August bis Dezember gegenüber einer unveränderten Fortführung des Juli-Beitrags spart. Essensgeld und Zusatzkosten bleiben in diesem Vergleich unverändert.
Kann ich den Rechner für Krippe und Kindergarten nutzen?
Ja, solange du den passenden reinen Monatsbeitrag vor Kinderfolge-Ermäßigung einträgst. Der Rechner unterscheidet nicht selbst zwischen Krippe, Kindergarten, Hort, halbtags oder Ganztag, weil diese Unterschiede bereits im monatlichen Beitrag stecken.
Ersetzt der Rechner den Gebührenbescheid?
Nein. Der Rechner ist eine nachvollziehbare Budgethilfe für Familienplanung und Alltag. Verbindlich bleiben der Bescheid des Trägers, die Regelungen des zuständigen Jugendamts und mögliche Nachweise für Geschwisterermäßigung oder Beitragsübernahme.