Berechne deinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Mit aktuellen Sätzen 2026 nach Altersgruppe und Kindergeld-Berücksichtigung
Angaben zum Kind und zu den Leistungen
Der gesetzliche Unterhaltsvorschuss enthält den Kindergeldabzug bereits. Die Auswahl ändert nur die optionale gemeinsame Anzeige aus Zahlbetrag und Kindergeld.
Einkommen bleibt nur vor der Einschulung und an allgemeinbildenden Schulen unberücksichtigt.
Trage 0 ein, wenn der andere Elternteil nichts zahlt.
Trage 0 ein, wenn das Kind keine Halbwaisenrente erhält.
Wichtig zur Vorprüfung
Der Rechner prüft die zusätzliche SGB-II-Regel und die eingegebenen Abzüge. Er prüft nicht alle persönlichen Voraussetzungen, etwa die überwiegende Erziehungsverantwortung, den gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland oder den Familienstand.
Ergebnis der Vorprüfung
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Stand: Januar 2026. Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Stufe 1.
Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss
Voraussetzung
Details
Alter des Kindes
Unter 18 Jahre
Wohnsituation
Kind lebt bei alleinerziehenden Elternteil in Deutschland
Unterhaltspflichtiger
Zahlt keinen oder unregelmäßigen Unterhalt
Antragstellung
Beim zuständigen Jugendamt
Mitwirkungspflicht
Angaben zum anderen Elternteil erforderlich
Einkommensgrenze
Keine (für betreuenden Elternteil)
Seit 2017: Keine zeitliche Begrenzung mehr (vorher max. 6 Jahre).
Häufig gestellte Fragen zum Unterhaltsvorschuss-Rechner
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Der Staat springt ein und versucht, das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen. Antrag beim Jugendamt.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Der Unterhaltsvorschuss 2026 beträgt: 0-5 Jahre: 227 € pro Monat (Mindestunterhalt 486 € minus Kindergeld 259 €). 6-11 Jahre: 299 € pro Monat (Mindestunterhalt 558 € minus Kindergeld). 12-17 Jahre: 394 € pro Monat (Mindestunterhalt 653 € minus Kindergeld).
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruchsberechtigt sind Kinder unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Der betreuende Elternteil muss in Deutschland wohnen. Seit 2017 gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr.
Wird Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Ja, das volle Kindergeld wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeld. Daher ist der ausgezahlte Betrag niedriger als der volle Mindestunterhalt.
Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Den Antrag stellst du beim Jugendamt deiner Stadt oder Gemeinde. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Alleinerziehung, ggf. Unterhaltstitel oder Schreiben des anderen Elternteils. Die Bearbeitung dauert ca. 2-6 Wochen.
Wird der Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückgefordert?
Ja, der Staat versucht, den Unterhaltsvorschuss vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückzuholen. Das Jugendamt betreibt die Rückforderung. Kann der Elternteil nicht zahlen (z. B. arbeitslos), wird nicht zurückgefordert. Bei Leistungsfähigkeit drohen Pfändungen.
Was passiert, wenn der Vater teilweise zahlt?
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil teilweise, wird der Unterhaltsvorschuss entsprechend gekürzt. Beispiel: Zahlt der Vater 100 € und der volle Vorschuss wäre 299 €, erhältst du 199 € vom Staat. Jede Zahlung muss dem Jugendamt gemeldet werden.
Gibt es eine Einkommensgrenze beim betreuenden Elternteil?
Nein, das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt keine Rolle. Der Unterhaltsvorschuss wird unabhängig davon gezahlt, wie viel der betreuende Elternteil verdient. Entscheidend ist nur, dass das Kind keinen (vollen) Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Was ist der Unterschied zum Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil direkt. Unterhaltsvorschuss ist die staatliche Ersatzleistung, wenn dieser Unterhalt ausbleibt. Der Unterhaltsvorschuss ist meist niedriger als der volle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, da er nur den Mindestbedarf deckt.
Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen?
Unterhaltsvorschuss wird maximal einen Monat rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Beispiel: Antrag im März > Zahlung ab Februar möglich. Für weiter zurückliegende Monate gibt es keinen Vorschuss, selbst wenn Anspruch bestand. Daher schnell beantragen!
Welche Einkommensdaten braucht der Unterhaltsvorschuss-Rechner?
Relevant sind das Alter des Kindes, der Familienstand (alleinerziehend), Zahlungen des anderen Elternteils und das anzurechnende Kindergeld. Das Einkommen des betreuenden Elternteils spielt für den Anspruch keine Rolle.
Warum ersetzt der Unterhaltsvorschuss-Rechner keine Einzelfallprüfung?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes, dem anzurechnenden Kindergeld und etwaigen Teilzahlungen des anderen Elternteils ab. Das Jugendamt entscheidet im Einzelfall. Der Rechner liefert nur eine Orientierung.