Berechne Halbwaisenrente und Vollwaisenrente aus Rentenartfaktor und Zuschlag. Inklusive Abzügen, Anspruchszeitraum und nötigem Nachweisstatus im Überblick.
Waisenrente berechnen
Berechne Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente mit Rentenartfaktor, Zuschlag, Abzügen und Anspruchscheck.
Geschätzte Waisenrente
Monatsbetrag, Zeitraum und Anspruchscheck
Gib Rentenart, Alter, Nachweisstatus und Rentenwerte ein und starte die Berechnung.
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Wie berechnet der Waisenrente-Rechner den Zahlbetrag?
ƒWaisenrente mit Rentenartfaktor und Zuschlag
W=(R⋅q⋅(1−a)+Z+B)⋅(1−d)
Variablen
W
Waisenrente-Geschätzter monatlicher Zahlbetrag nach optionalen Abzügen.
R
Versichertenrente-Rente oder Rentenanspruch der verstorbenen versicherten Person. Bei Vollwaisen ist oft die maßgebliche höhere Rente der Ausgangspunkt.
q
Rentenartfaktor-0,1 bei Halbwaisenrente und 0,2 bei Vollwaisenrente nach § 67 SGB VI.
a
Abschlag-Abschlag der zugrunde liegenden Versichertenrente.
Z
Waisenrentenzuschlag-Individueller Zuschlag nach § 78 SGB VI. Er hängt vom Versicherungskonto ab und sollte aus Bescheid oder Auskunft übernommen werden.
B
Weitere Rentenposition-Zusätzlicher monatlicher Betrag, etwa aus der zweiten Versicherung bei Vollwaisen, wenn er im Bescheid ausgewiesen ist.
d
Abzüge-Optionaler Kranken- und Pflegeabzug als Prozentsatz.
Beispielrechnungen zur Waisenrente
Die Beispiele zeigen, wie stark Status, Zuschlag und Nachweisstatus den Modellbetrag verändern.
Fall
Status
Ausgangsrente
Faktor
Brutto monatlich
Zahlbetrag
Anspruchscheck
Halbwaise unter 18
Halbwaise
1.800,00 €
10 %
205,00 €
205,00 €
Regelmäßig bis 18
Vollwaise in Ausbildung
Vollwaise
1.800,00 €
20 %
385,00 €
385,00 €
Schule, Ausbildung oder Studium
Vollwaise mit Zusatzposition
Vollwaise
2.100,00 €
20 %
545,00 €
545,00 €
Freiwilligendienst
Übergangszeit
Halbwaise
1.600,00 €
10 %
180,00 €
165,60 €
Übergangszeit bis 4 Monate
Ohne Nachweis nach 18
Halbwaise
1.600,00 €
10 %
180,00 €
180,00 €
Nachweis fehlt
Die Faktoren stammen aus § 67 SGB VI. Der Zuschlag nach § 78 SGB VI ist individuell und wird hier als Eingabewert geführt.
Faktoren und Anspruchsprüfung
Diese Tabelle trennt Betrag und Anspruchsvoraussetzungen, damit die Prozentrechnung nicht mit der Bewilligung verwechselt wird.
Thema
Wert
Einordnung
Halbwaisenrente
10 % der maßgeblichen Versichertenrente
Rentenartfaktor 0,1 nach § 67 SGB VI.
Vollwaisenrente
20 % der maßgeblichen Versichertenrente
Rentenartfaktor 0,2 nach § 67 SGB VI.
Zuschlag
Individueller Bescheidwert
Der Zuschlag hängt von rentenrechtlichen Zeiten und Zugangsfaktor ab.
Regelanspruch
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Danach braucht es einen anerkannten Verlängerungsgrund.
Verlängerung
Maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Möglich bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Übergangszeit oder Behinderung.
Eigenes Einkommen
Keine Anrechnung im gesetzlichen Waisenrentenmodell
Andere Leistungen können Waisenrente trotzdem als Einkommen berücksichtigen.
Die Anspruchsgrenzen sind eine Vorprüfung. Maßgeblich bleibt der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Eingaben aus Bescheid oder Rentenauskunft kommen
Der Rechner ist am stärksten, wenn nicht geraten wird, sondern Werte aus Rentenunterlagen übernommen werden.
Eingabe
Quelle
Warum wichtig
Maßgebliche Versichertenrente
Rentenbescheid oder Rentenauskunft
Sie ist die Basis für den Faktor von 10 % oder 20 %.
Waisenrentenzuschlag
Bescheidposition zur Waisenrente
Der Zuschlag kann die reine Prozentrechnung deutlich verändern.
Weitere Rentenposition
Bescheid bei Vollwaisen oder mehreren Versicherungskonten
Bei Vollwaisen können Informationen beider verstorbener Elternteile relevant sein.
Abschlag
Rentenberechnung der verstorbenen Person
Ein Zugangsfaktor unter 1 senkt den Rentenanteil.
Nachweisstatus
Schule, Ausbildung, Studium, Dienst oder Bescheid
Nach dem 18. Geburtstag entscheidet der Nachweis über die Weiterzahlung.
Wenn nur grobe Schätzwerte vorliegen, sollte das Ergebnis als Planungswert und nicht als erwarteter Bescheid gelesen werden.
Häufig gestellte Fragen zum Waisenrente-Rechner
Was berechnet der Waisenrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die gesetzliche Waisenrente als monatlichen Brutto- und Zahlbetrag. Er unterscheidet Halbwaisenrente und Vollwaisenrente, fragt Zuschläge und Abzüge separat ab und prüft grob, ob Alter und Nachweisstatus zum Anspruch passen.
Was ist der Unterschied zwischen Halbwaise und Vollwaise?
Eine Halbwaise hat noch einen lebenden Elternteil. Eine Vollwaise hat keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr. Für die Berechnung nutzt der Rechner 10 % bei Halbwaisenrente und 20 % bei Vollwaisenrente.
Warum fragt der Rechner nach der maßgeblichen Versichertenrente?
Die Waisenrente hängt nicht vom letzten Einkommen ab, sondern von der Rente oder dem Rentenanspruch der verstorbenen versicherten Person. Dieser Wert steht am zuverlässigsten in Rentenauskunft oder Bescheid.
Was ist der Waisenrentenzuschlag?
Der Zuschlag ist ein individueller Bestandteil der Waisenrente. Er richtet sich nach rentenrechtlichen Zeiten und Zugangsfaktor. Deshalb wird er nicht pauschal geschätzt, sondern als eigenes Feld abgefragt.
Warum gibt es eine weitere Rentenposition?
Bei Vollwaisen oder mehreren relevanten Versicherungskonten kann im Bescheid ein zusätzlicher Betrag auftauchen. Das Feld verhindert, dass dieser Betrag in der Prozentrechnung verloren geht.
Bis wann besteht ein Anspruch auf Waisenrente?
Regelmäßig läuft die Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kann sie weiterlaufen, wenn Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Übergangszeit oder Behinderung die Voraussetzungen erfüllen.
Wird Ausbildungsvergütung oder eigenes Einkommen angerechnet?
Auf die gesetzliche Waisenrente wird eigenes Einkommen nach aktueller DRV-Auskunft nicht angerechnet. Andere Leistungen wie BAföG, Bürgergeld oder Sozialhilfe können die Waisenrente aber eigenständig berücksichtigen.
Warum zeigt der Rechner einen Anspruchscheck?
Die Höhe allein reicht nicht. Nach dem 18. Geburtstag braucht die Rentenversicherung regelmäßig Nachweise. Ohne passenden Nachweis kann ein rechnerisch plausibler Betrag trotzdem nicht gezahlt werden.
Welche Abzüge sollte ich eintragen?
Wenn im Bescheid Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden, kannst du den kombinierten Prozentsatz eintragen. Wenn du nur den Bruttobetrag vergleichen willst, lässt du den Abzug bei 0 %.
Warum kann der Bescheid vom Rechner abweichen?
Der Bescheid verarbeitet Versicherungsverlauf, Zugangsfaktor, Zuschläge, Versicherungskonten, Krankenversicherung, Rundungen und Anspruchsnachweise. Der Rechner macht die Struktur sichtbar, ersetzt aber keine Rentenberechnung der DRV.
Welche Unterlagen brauche ich für eine bessere Schätzung?
Hilfreich sind Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Versicherungsnummer, Rentenbescheid oder Rentenauskunft, Ausbildungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigung, Bankverbindung und bei Vollwaisen Unterlagen zu beiden Elternteilen.