Arten von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
Welche Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt
Versorgungsart
Beispiele
Ausgleich
Gesetzliche Rente
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Interne Teilung
Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskasse, Direktversicherung
Interne/externe Teilung
Private Altersvorsorge
Riester, Rürup, Lebensversicherung
Interne Teilung
Beamtenversorgung
Pension für Beamte
Externe Teilung
Berufsständische Versorgung
Ärzteversorgung, Anwaltsversorgung
Interne Teilung
Interne Teilung: Ansprüche werden geteilt. Externe Teilung: Auszahlung an externe Versorgung.
Berechnung des Ausgleichswerts
Schritt-für-Schritt-Berechnung
Schritt
Beschreibung
Beispiel
1
Ehezeitanteil Partner A
1.200 € / Monat
2
Ehezeitanteil Partner B
400 € / Monat
3
Differenz berechnen
800 € / Monat
4
Halbteilung (50 %)
400 € / Monat
5
Übertragung auf B
400 € Anspruch
Nach dem Ausgleich haben beide Partner gleich hohe Rentenansprüche aus der Ehezeit.
Was zählt zur Ehezeit?
Definition und Grenzen der auszugleichenden Zeit
Zeitraum
Zählt zur Ehezeit
Erläuterung
Ab Heirat bis Scheidungsantrag
Ja
Kernzeitraum des Versorgungsausgleichs
Trennungszeit
Ja
Bis zum Eingang des Scheidungsantrags
Vor der Ehe erworbene Ansprüche
Nein
Bleiben beim jeweiligen Partner
Nach Scheidungsantrag
Nein
Stichtag ist der Scheidungsantrag
Ansprüche aus Erbschaft
Nein
Kein Ausgleich bei einseitigem Erwerb
Maßgeblich ist der erste Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Häufig gestellte Fragen zum Versorgungsausgleich-Rechner
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Beide Partner sollen unabhängig davon, wer gearbeitet hat, gleiche Altersversorgung aus der Ehezeit erhalten. Er wird vom Familiengericht durchgeführt.
Welche Ansprüche werden ausgeglichen?
Alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften: Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung), Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten, Beamtenpensionen, berufsständische Versorgung. Private Lebensversicherungen nur bei Rentenform.
Was ist der Ehezeitanteil?
Der Ehezeitanteil ist der Teil der Rentenansprüche, der während der Ehe erworben wurde. Berechnung: (Ehedauer / Gesamtbeitragsjahre) × Rentenanspruch. Nur dieser Anteil wird geteilt, nicht die gesamte Rente.
Wie funktioniert die Teilung konkret?
Interne Teilung (Standard): Jeder Partner erhält eigenen Anspruch beim Versorgungsträger des anderen. Externe Teilung: Übertragung auf eigene Versorgung (z. B. Riester). Der Ausgleichsbetrag ist die Hälfte der Differenz der Ehezeitanteile.
Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, durch notariell beurkundeten Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahren) wird automatisch verzichtet, außer ein Partner beantragt ihn. Verzicht sollte gut überlegt sein – er ist oft unwiderruflich.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahren) ohne Antrag, bei Ausschluss durch Ehevertrag, bei geringfügigem Unterschied (Bagatellgrenze), bei unbilliger Härte (z. B. einer hat Versorgung veruntreut). Das Gericht prüft jeden Fall einzeln.
Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf meine Rente aus?
Ausgleichspflichtiger: Rente sinkt um den übertragenen Betrag (dauerhaft). Ausgleichsberechtigter: Rente steigt entsprechend. Die Änderung gilt ab Rentenbeginn, nicht ab Scheidung. Bei Tod des Ex-Partners unter Umständen Rückübertragung möglich.
Was ist die Bagatellgrenze beim Versorgungsausgleich?
Sehr geringe Ausgleichsbeträge werden nicht übertragen. Die Bagatellgrenze richtet sich nach dem Bezugswert (2025: ca. 38 € monatlich). Beide Ansprüche können dann beim ursprünglichen Träger verbleiben.
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Das Familiengericht holt Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein – das dauert oft 3-6 Monate. Bei komplexen Versorgungen (mehrere Träger, Auslandsbezug) auch länger. Die Scheidung kann erst nach Klärung ausgesprochen werden.
Kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Wertänderung (mehr als 5 %) nach Rechtskraft. Auch bei Rentnerprivileg (Rente bereits bezogen, Ex-Partner stirbt) kann Anpassung beantragt werden. Fristen beachten und Rechtsberatung empfohlen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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