ƒNettoeffekt zwischen zwei Ehezeitwerten in Entgeltpunkten
N=2∣EP1−EP2∣
Variablen
N
Rechnerischer Nettoeffekt-Hälfte der Differenz zwischen zwei gleichartigen Ehezeitwerten
EP1
Ehezeit-Entgeltpunkte Partner 1-Von der Deutschen Rentenversicherung festgestellter Ehezeitwert
EP2
Ehezeit-Entgeltpunkte Partner 2-Von der Deutschen Rentenversicherung festgestellter Ehezeitwert
Arten von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
Welche Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt
Versorgungsart
Beispiele
Ausgleich
Gesetzliche Rente
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Interne Teilung
Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskasse, Direktversicherung
Interne/externe Teilung
Private Altersvorsorge
Riester, Rürup, Lebensversicherung
Interne Teilung
Beamtenversorgung
Pension für Beamte
Interne oder externe Teilung
Berufsständische Versorgung
Ärzteversorgung, Anwaltsversorgung
Interne Teilung
Ob intern oder extern geteilt wird, hängt vom Versorgungssystem, dem Versorgungsträger und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Modellrechnung des Nettoeffekts
Vereinfachtes Beispiel mit zwei Ehezeitwerten derselben gesetzlichen Rentenversicherung
Schritt
Beschreibung
Beispiel
1
Ehezeit-Entgeltpunkte Partner 1
30 EP
2
Ehezeit-Entgeltpunkte Partner 2
10 EP
3
Differenz derselben Bezugsgröße
20 EP
4
Hälfte als Nettoeffekt
10 EP
5
Rechnerischer Stand nach dem Nettoeffekt
je 20 EP
Das Gericht teilt jedes Anrecht einzeln. Der dargestellte Nettoeffekt ersetzt keine Versorgungsträgerauskunft.
Was zählt zur Ehezeit?
Definition und Grenzen der auszugleichenden Zeit
Zeitraum
Zählt zur Ehezeit
Erläuterung
Vom Heiratsmonat bis vor den Zustellungsmonat
Ja
Gesetzliche Ehezeitgrenzen nach vollen Monaten
Trennungszeit
Ja
Zählt bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags
Vor der Ehe erworbene Ansprüche
Nein
Bleiben beim jeweiligen Partner
Ab dem Zustellungsmonat
Nein
Liegt außerhalb der gesetzlichen Ehezeit
Ansprüche aus Erbschaft
Nein
Kein Ausgleich bei einseitigem Erwerb
Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Heiratsmonats und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Häufig gestellte Fragen zum Versorgungsausgleich-Rechner
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Beide Partner sollen unabhängig davon, wer gearbeitet hat, gleiche Altersversorgung aus der Ehezeit erhalten. Er wird vom Familiengericht durchgeführt.
Welche Ansprüche werden ausgeglichen?
Alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften: Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung), Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten, Beamtenpensionen, berufsständische Versorgung. Private Lebensversicherungen nur bei Rentenform.
Was ist der Ehezeitanteil?
Der Ehezeitanteil ist der Teil eines konkreten Versorgungsanrechts, der während der Ehe erworben wurde. Der jeweilige Versorgungsträger ermittelt ihn in der für das Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, bei der gesetzlichen Rente zum Beispiel in Entgeltpunkten. Eine pauschale Hochrechnung aus Ehedauer, Gesamtbeitragsjahren und Gesamtrente ist dafür nicht geeignet.
Wie funktioniert die Teilung konkret?
Das Familiengericht teilt grundsätzlich jedes Anrecht einzeln, das während der Ehezeit erworben wurde. Bei der internen Teilung erhält die andere Person ein eigenes Anrecht beim jeweiligen Versorgungsträger. Eine externe Teilung kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Der Rechner verarbeitet ausschließlich zwei Ehezeitwerte aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Entgeltpunkten. Die Hälfte ihrer Differenz ist daher nur der rechnerische Nettoeffekt dieser zwei gleichartigen Anrechte, nicht der rechtliche Ausgleichswert aller Versorgungen.
Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, durch notariell beurkundeten Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich in der Regel nur durch, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Ein Verzicht sollte gut überlegt sein, weil er später schwer korrigierbar sein kann.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahren) ohne Antrag, bei Ausschluss durch Ehevertrag, bei geringfügigem Unterschied (Bagatellgrenze), bei unbilliger Härte (z. B. einer hat Versorgung veruntreut). Das Gericht prüft jeden Fall einzeln.
Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf meine Rente aus?
Ausgleichspflichtiger: Rente sinkt um den übertragenen Betrag (dauerhaft). Ausgleichsberechtigter: Rente steigt entsprechend. Die Änderung gilt ab Rentenbeginn, nicht ab Scheidung. Bei Tod des Ex-Partners unter Umständen Rückübertragung möglich.
Was ist die Bagatellgrenze beim Versorgungsausgleich?
Sehr geringe Ausgleichsbeträge werden nicht übertragen. Die Bagatellgrenze richtet sich nach dem Bezugswert. 2026 liegt sie bei rund 39,55 € monatlichem Ausgleichswert. Beide Ansprüche können dann beim ursprünglichen Träger verbleiben.
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Das Familiengericht holt Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein, das dauert oft 3-6 Monate. Bei komplexen Versorgungen (mehrere Träger, Auslandsbezug) auch länger. Die Scheidung kann erst nach Klärung ausgesprochen werden.
Kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Wertänderung (mehr als 5 %) nach Rechtskraft. Auch bei Rentnerprivileg (Rente bereits bezogen, Ex-Partner stirbt) kann Anpassung beantragt werden. Fristen beachten und Rechtsberatung empfohlen.
Welche Rentenanrechte braucht der Versorgungsausgleich-Rechner?
Relevant sind Ehezeit, gesetzliche Rentenpunkte, Betriebsrenten, private Vorsorge, Beamtenversorgung und Auskünfte der Versorgungsträger. Einkommen oder Kinderzahl ersetzen diese Werte nicht.
Wann sollte ich den Versorgungsausgleich fachlich prüfen lassen?
Bei Selbstständigkeit, Ausland, Betriebsrenten, kurzer Ehe, Ehevertrag oder Scheidung mit hohen Anwartschaften ist rechtliche beziehungsweise fachliche Prüfung sinnvoll.