Grunderwerbsteuer-Erbpacht-NRW-Rechner

Berechne die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht in NRW aus Einmalzahlung und Erbbauzins. Mit Anlage-9a-Faktor, Restlaufzeit und dem fertigen Steuerbetrag.

Erbpacht in Nordrhein-Westfalen

Berechne die NRW-Grunderwerbsteuer bei Erbpacht mit Einmalzahlung, kapitalisiertem Erbbauzins, Restlaufzeit und 6,5 % Satz.
Erbpacht in Nordrhein-Westfalen Eingabedaten
Fester Bundesland-Satz
Nordrhein-Westfalen, 6,5 %

Für andere Bundesländer nutze den allgemeinen Erbpacht-Rechner mit Bundesland-Auswahl.

Kaufpreis für Gebäude, Erbbaurecht oder Abstandszahlung.

Jährlicher Betrag aus Vertrag oder Erbbauzinsbescheid.

Volle Restlaufzeit des Erbbaurechts für den Anlage-9a-Faktor.

Zum Beispiel übernommene Verpflichtungen oder Zusatzleistungen.

Für normale Erwerbe 100 % eintragen. Abweichungen nur bei geklärtem Anteil.

NRW-Satz ist nur ein Teil der Rechnung

Bei Erbpacht entscheidet nicht nur der Steuersatz von 6,5 %. Der laufende Erbbauzins kann über die Restlaufzeit einen hohen Kapitalwert bilden und damit die Bemessungsgrundlage erhöhen.

NRW-Steuer und Bemessungsgrundlage

Zeigt die Steuer mit 6,5 %, den kapitalisierten Erbbauzins, die Freigrenze und die Abrundung auf volle Euro.

Gib Einmalzahlung, Erbbauzins und Restlaufzeit ein, um die NRW-Grunderwerbsteuer bei Erbpacht zu berechnen.

Warum dieser NRW-Rechner anders ist

Der allgemeine Erbpacht-Rechner vergleicht alle Bundesländer. Diese Variante lässt den Satz fest bei Nordrhein-Westfalen und legt den Fokus auf Vertrag, Restlaufzeit und Erbbauzins, weil dort die meisten Rechenfehler entstehen.