Förderbetrag-Meist bis 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe ab 21.07.2026 bis zu 80 % (Stand 2026-07)
Kf[EUR]
Förderfähige Kosten-Förderfähiger Anteil der Investition
Kmax[EUR]
Kostenhöchstbetrag-30.000 € bis 20.07.2026, danach 28.000 € für die erste Wohneinheit
fΣ
Summe der Fördersätze-Grundförderung und anwendbare Bonusförderungen
fmax
Förderobergrenze-Meist 70 %, im berechtigten Niedrigeinkommensfall ab 21.07.2026 80 %
Wärmepumpen-Förderung 2026 (BEG)
Förderart
Höhe oder Wirkung
Voraussetzung
Kombinierbar
Grundförderung
30 %
Für alle Eigentümer (Heizungstausch)
Ja
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 %
Ab 21.07.2026, Selbstnutzung und passende Altanlage
Ja
Einkommensbonus
10 bis 40 %
Ab 21.07.2026, Selbstnutzung und anzurechnendes Einkommen bis 50.000 €
Ja
Familienzuschlag
Einkommensgrenze einmalig +10.000 €
Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Ja
Maximale Förderung
70 oder 80 %
80 % nur bei Selbstnutzung in der niedrigsten Einkommensstufe
-
Als Quelle dient die KfW-Seite „Anpassungen 2026“. Die seit 21.07.2026 geltenden Förderbedingungen sind auf der KfW-Produktseite 458 veröffentlicht. Für die erste Wohneinheit sind höchstens 28.000 € förderfähig. Bis 20.07.2026 galten die bisherigen Bedingungen.
Häufig gestellte Fragen zum Wärmepumpen-Förderrechner 2026
Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen 2026?
Der Rechner unterscheidet zwei KfW-Regelstände. Bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus und 5 % Effizienzbonus bei jeweils erfüllten Voraussetzungen. Ab 21. Juli bleiben 30 % Grundförderung, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 %, der Einkommensbonus beträgt gestaffelt 40 %, 30 % oder 10 % und der Effizienzbonus entfällt.
Wie beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung?
Für KfW 458 brauchst du vor dem Vorhaben die Bestätigung zum Antrag und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Danach stellst du den Online-Antrag bei der KfW, wartest die Zusage ab, setzt die Maßnahme um und reichst die Nachweise ein. Ohne passende Vertragsbedingung, BzA und Förderzusage kann der Zuschuss verloren gehen.
Wer erhält den Einkommensbonus?
Bis 20. Juli 2026 erhalten selbstnutzende Eigentümer bei höchstens 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 30 %. Ab 21. Juli gelten drei Stufen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Maßgeblich sind die von der KfW verlangten Einkommensteuerbescheide.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Er beträgt bis 20. Juli 2026 20 % und ab 21. Juli 16 %. Begünstigt sind unter anderem funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen. Normale Gasheizungen und Biomasseheizungen setzt der Rechner erst ab einem Alter von 20 Jahren an. Die nächste Absenkung ist laut KfW zum 1. Februar 2027 vorgesehen.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Ob eine Wärmepumpe förderfähig ist, richtet sich nach den technischen Mindestanforderungen des zum Antragsdatum gültigen KfW-Merkblatts. Maßgeblich sind nicht nur Bauart und Effizienz, sondern auch Fachplanung, Einbau und Nachweise. Die Bestätigung zum Antrag muss eine zugelassene Fachperson erstellen. Der Rechner prüft diese technischen Anforderungen nicht und ersetzt keine BzA.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Bis 20. Juli 2026 werden für die erste Wohneinheit höchstens 30.000 € berücksichtigt. Ab 21. Juli sinkt diese Grenze auf 28.000 €. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben jeweils 15.000 €, ab der siebten jeweils 8.000 €. Bei einer Anlage für 32.000 € und 80 % Förderung ergibt sich ab dem Stichtag daher höchstens ein Zuschuss von 22.400 €.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein, du musst dich zwischen der BEG-Förderung der KfW und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG mit 20 % über 3 Jahre entscheiden. Die BEG-Förderung kann wegen der sofortigen Auszahlung und des höheren Fördersatzes vorteilhafter sein. Prüfe beide Optionen vor der Entscheidung.
Was kostet eine Wärmepumpe nach Förderung?
Bei 25.000 € Gesamtkosten ergeben 30 % Grundförderung 7.500 € Zuschuss. Mit dem ab 21. Juli 2026 geltenden Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % wären es zusammen 11.500 €, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Eigenanteil läge dann bei 13.500 €. Mit 70 % Förderung wären es 17.500 € Zuschuss. Die nur für bestimmte selbstnutzende Niedrigeinkommenshaushalte mögliche Obergrenze von 80 % ergäbe 20.000 €.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den Antrag brauchst du insbesondere die Bestätigung zum Antrag und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Je nach Bonus kommen Nachweise zur Selbstnutzung, zum Haushaltseinkommen, zu einem minderjährigen Kind und zur ersetzten Heizung hinzu. Welche Dokumente hochzuladen sind, richtet sich nach dem aktuellen KfW-Merkblatt und dem persönlichen Antrag.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Die Bearbeitungsdauer ist nicht garantiert und hängt unter anderem von Vollständigkeit, Prüfbedarf und Antragsaufkommen ab. Plane das Vorhaben deshalb nicht mit einer pauschalen Wochenzahl. Verbindlich sind die Fristen und Bedingungen in deiner Zusage und im dann gültigen Produktmerkblatt. Beginne erst, wenn Vertrag, BzA, Antrag und Förderzusage in der vorgeschriebenen Reihenfolge vorliegen.
Welcher Regelstand gilt für meinen Antrag?
Entscheidend ist das Datum des Förderantrags. Bis einschließlich 20. Juli 2026, 20:00 Uhr, konnten Vorhaben mit bereits vorhandener Bestätigung zum Antrag nach Angaben der KfW noch zu den bisherigen Bedingungen beantragt werden. Seit dem 21. Juli gelten die auf der KfW-Produktseite 458 veröffentlichten angepassten Förderbedingungen. Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
Wie funktioniert der Familienzuschlag ab 21. Juli 2026?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für den Einkommensbonus anzurechnende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €. Der Abzug gilt nicht je Kind. Bei 40.000 € Einkommen werden dadurch 30.000 € angerechnet, sodass statt 30 % ein Einkommensbonus von 40 % möglich sein kann. Selbstnutzung und die übrigen Fördervoraussetzungen bleiben erforderlich.