Berechne, wie deine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet wird. Inklusive Freibetrag, der 40-Prozent-Anrechnung und deinem monatlichen Zahlbetrag.
Witwenrente und eigene Rente
Berechne, wie die Rentenversicherung eine eigene gesetzliche Rente pauschal bereinigt und auf die Witwenrente anrechnet.
Witwenrente nach Anrechnung der eigenen Rente
Vergleichsnetto, Freibetrag, Anrechnung und geschätzte verbleibende Witwenrente
Trage Witwenrentenbasis und eigene Rente ein, um die Anrechnung zu prüfen.
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Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
ƒWitwenrente nach Anrechnung der eigenen Rente
W=max(H−max(E−F,0)⋅0,40,0)
Variablen
W
Witwenrente nach Anrechnung-Monatliche Witwenrente nach Einkommensanrechnung, bevor der optionale KV/PV-Abzug abgezogen wird.
H
Hinterbliebenenrente vor Anrechnung-Witwenrente aus der Rente der verstorbenen Person und dem passenden Rentenartfaktor.
E
Vergleichsnettoeinkommen der eigenen Rente-Bruttorente nach dem gesetzlichen Pauschalabzug. Dieser Wert ist nicht automatisch der Kontozahlbetrag.
F
Freibetrag-26,4-facher aktueller Rentenwert plus Erhöhung je berücksichtigungsfähigem Kind.
Eckwerte für Witwenrente und eigene Rente
Diese Werte steuern, wie stark eine eigene Rente die Witwenrente mindert.
Wert
Ansatz
Wirkung
Freibetrag ohne Kindererhöhung
1.122,53 €
26,4 mal aktueller Rentenwert
Erhöhung je berücksichtigungsfähigem Kind
238,11 €
5,6 mal aktueller Rentenwert
Anrechnung oberhalb Freibetrag
40 %
nur der übersteigende Teil der eigenen Rente mindert die Witwenrente
Pauschalabzug bei eigener Rente ab 2011
14 %
wird vor dem Vergleich mit dem Freibetrag von der Bruttorente abgezogen
Pauschalabzug bei eigener Rente vor 2011
13 %
gilt für eine gesetzliche Altersrente mit früherem Rentenbeginn
große Witwenrente neues Recht
55 %
Regelfaktor nach dem Sterbevierteljahr
Altersgrenze im Todesjahr 2026
46 Jahre und 6 Monate
relevant, wenn die große Witwenrente über das Alter erfüllt werden soll
Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung, aktueller Rentenwert und § 97 SGB VI. Stand der Prüfung: 10.07.2026.
Beispiele für eigene Rente und gekürzte Witwenrente
Die Beispiele zeigen, dass die eigene Rente nicht Euro für Euro abgezogen wird.
Fall
eigene Rente brutto
Vergleichsnetto
Freibetrag
Anrechnung
Witwenrente netto
Einordnung
Standardfall
1.500,00 €
1.290,00 €
1.122,53 €
66,99 €
809,02 €
14 % Pauschalabzug vor der Freibetragsprüfung
ohne eigene Rente
0,00 €
0,00 €
1.122,53 €
0,00 €
867,73 €
keine Einkommensanrechnung
höhere eigene Rente
2.400,00 €
2.064,00 €
1.122,53 €
376,59 €
537,65 €
stärkere Kürzung durch Überhang
altes Recht
1.500,00 €
1.290,00 €
1.122,53 €
66,99 €
887,90 €
60 % statt 55 %, weil die Übergangsdaten altes Recht ergeben
Sterbevierteljahr
1.500,00 €
1.290,00 €
1.122,53 €
0,00 €
1.577,70 €
keine Anrechnung in dieser Bezugsphase
Das Vergleichsnetto dient nur der Einkommensanrechnung. Es ist nicht der tatsächliche Zahlbetrag der eigenen Rente und wird deshalb nicht mit der Witwenrente zu einer Haushaltssumme addiert.
Standardrechnung im Detail
Der Standardfall macht sichtbar, wo die Kürzung entsteht.
Schritt
Betrag
Erklärung
Brutto-Witwenrente vor Anrechnung
990,00 €
aus Rente der verstorbenen Person und Rentenartfaktor
eigene gesetzliche Rente brutto
1.500,00 €
Monatsbetrag vor dem gesetzlichen Pauschalabzug
Pauschalabzug
210,00 €
14 % bei Rentenbeginn ab 2011
Vergleichsnettoeinkommen
1.290,00 €
wird mit dem Freibetrag verglichen, nicht mit dem Kontozahlbetrag
Freibetrag
1.122,53 €
bis hier bleibt die eigene Rente im Modell anrechnungsfrei
Anrechnung auf Witwenrente
66,99 €
40 % des Einkommens oberhalb des Freibetrags
Witwenrente nach Anrechnung
923,01 €
vor optionalem KV/PV-Abzug
geschätzter Zahlbetrag
809,02 €
nach pauschalem KV/PV-Abzug
Wenn der Rentenbescheid bereits ein anrechenbares Einkommen nennt, wähle im Rechner den Bescheidwert ohne weiteren Pauschalabzug.
Was sich bei Varianten ändert
Altes Recht, Sterbevierteljahr und fehlende eigene Rente verändern die Rechnung an unterschiedlichen Stellen.
Variante
Anrechnung
Witwenrente netto
Hinweis
keine eigene Rente
0,00 €
867,73 €
Freibetrag wird nicht ausgeschöpft
hohe eigene Rente
376,59 €
537,65 €
übersteigendes Einkommen kürzt die Witwenrente
altes Recht
66,99 €
887,90 €
nur für bestimmte Übergangsfälle mit 60 %
Sterbevierteljahr
0,00 €
1.577,70 €
eigenes Einkommen wird im Modell nicht angerechnet
Die Tabelle ersetzt keine Prüfung, ob altes Recht, Sterbevierteljahr oder große Witwenrente im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.
Häufig gestellte Fragen zum Witwenrente und eigene Rente Rechner
Was berechnet der Witwenrente-und-eigene-Rente-Rechner?
Der Rechner zeigt, wie eine eigene gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente die Witwenrente mindern kann. Er leitet den Rechtsstand aus den Datumsangaben ab, berechnet die Witwenrente und wandelt die eigene Bruttorente mit dem gesetzlichen Pauschalabzug in ein Vergleichsnettoeinkommen um. Erst danach folgen Freibetrag und 40-Prozent-Anrechnung.
Wird meine eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen?
Nein. Zuerst wird aus der eigenen Bruttorente ein pauschales Vergleichsnettoeinkommen ermittelt. Davon bleibt der Freibetrag geschützt. Nur 40 % des verbleibenden Überhangs mindern die Witwenrente. Eine Bruttorente von 1.500 € mit Rentenbeginn ab 2011 ergibt im Standardfall 1.290 € Vergleichsnetto und nicht 1.500 € Anrechnung. Die Ausnahme nach § 314 SGB VI darf nur gewählt werden, wenn der DRV-Bescheid sie bestätigt. Für Fälle aus dem Beitrittsgebiet kann § 314a SGB VI abweichen.
Welche eigene Rente soll ich eintragen?
Trage grundsätzlich den monatlichen Bruttobetrag deiner eigenen gesetzlichen Rente ein und wähle, ob der Rentenbeginn vor 2011 oder ab 2011 lag. Der Rechner zieht dann 13 % oder 14 % pauschal ab. Wenn dein Rentenbescheid bereits ein anrechenbares Einkommen nennt, wähle stattdessen den Bescheidwert ohne weiteren Abzug. Der Kontozahlbetrag nach KV/PV ist nicht automatisch richtig.
Warum fragt der Rechner nach der Rente der verstorbenen Person?
Die Witwenrente entsteht aus dem Rentenanspruch der verstorbenen Person. Je nach Rentenart wird daraus nach dem Sterbevierteljahr häufig 55 %, 60 % oder 25 % angesetzt. Erst danach wird eigenes Einkommen geprüft. Ohne diese Ausgangsrente lässt sich die spätere Kürzung nicht sinnvoll einordnen.
Was bedeutet der Freibetrag bei eigener Rente?
Der Freibetrag ist der Teil des Vergleichsnettoeinkommens, der nicht auf die Witwenrente angerechnet wird. Er beträgt 26,4 aktuelle Rentenwerte und steigt für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 5,6 aktuelle Rentenwerte. Der Rechner weist Vergleichsnetto, Freibetrag, Überhang und tatsächliche Anrechnung getrennt aus.
Was passiert, wenn meine eigene Rente unter dem Freibetrag liegt?
Dann entsteht im Modell keine Einkommensanrechnung. Die Witwenrente wird zwar weiterhin nach Rentenart und Anspruchsvoraussetzungen berechnet, aber die eigene Rente mindert sie nicht. Trotzdem können andere Einkünfte oder spätere Rentenanpassungen den Bescheid verändern.
Warum gibt es 55 % und 60 % bei der Witwenrente?
55 % ist der Regelfaktor der großen Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht. 60 % gilt im alten Recht. Der Rechner lässt diesen Rechtsstand nicht frei auswählen, sondern prüft Todesdatum, Heiratsdatum und beide Geburtsdaten. Altes Recht greift insbesondere bei einer Ehe vor 2002, wenn mindestens eine Person vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Wird die eigene Rente im Sterbevierteljahr angerechnet?
Nein. In den drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird eigenes Einkommen nicht angerechnet, weil der Rentenartfaktor in dieser Zeit mindestens 1,0 beträgt. Danach gilt wieder die laufende Rechnung mit Rentenartfaktor, Freibetrag und 40-Prozent-Anrechnung. Der Rechner zeigt das konkrete Ende dieser Bezugsphase aus dem Todesdatum.
Warum zeigt der Rechner keinen Gesamtbetrag beider Renten?
Das für die Anrechnung ermittelte Vergleichsnettoeinkommen ist nicht automatisch der tatsächliche Zahlbetrag deiner eigenen Rente. Eine Addition mit der geschätzten Witwenrente würde deshalb Brutto-, Pauschal- und Auszahlungswerte vermischen. Für deine Haushaltsplanung addierst du stattdessen die tatsächlichen Kontozahlbeträge aus den beiden Rentenbescheiden.
Kann sich die Kürzung jedes Jahr ändern?
Ja. Rentenanpassungen können die eigene Rente, die Witwenrente und den Freibetrag verändern. Für die jährliche Anpassung ist grundsätzlich das Einkommen des vorherigen Kalenderjahres maßgeblich. Sinkt das laufende Einkommen um mindestens 10 %, kann die Rentenversicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen den niedrigeren laufenden Wert berücksichtigen. Der aktuelle Bescheid bleibt maßgeblich.
Was ist mit weiterer Arbeit, Betriebsrente oder Kapitalerträgen?
Dieser Rechner ist auf die Kombination aus Witwenrente und eigener gesetzlicher Rente zugeschnitten. Weitere Einkünfte können zusätzlich relevant sein und werden je nach Einkommensart unterschiedlich bereinigt. Wenn mehrere Einkommensarten zusammenkommen, ist ein allgemeiner Einkommensanrechnungs-Rechner oder der Bescheid der Rentenversicherung genauer.
Wann brauche ich trotz Rechner eine fachliche Prüfung?
Eine fachliche Prüfung ist sinnvoll bei altem Recht, Auslandsrenten, Betriebsrenten, mehreren Einkommen, Rentennachzahlungen, Steuerfragen, freiwilliger Krankenversicherung, Kindern mit Waisenrentenanspruch oder wenn der Bescheid vom Rechenmodell abweicht. Der Rechner erklärt die Kernlogik, entscheidet aber keinen Anspruch.