Berechne, wie deine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet wird. Inklusive Freibetrag, der 40-Prozent-Anrechnung und deinem monatlichen Zahlbetrag.
Witwenrente und eigene Rente
Berechne, wie eine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente auf die Witwenrente angerechnet wird.
Witwenrente plus eigene Rente
Freibetrag, Einkommensanrechnung, gekürzte Witwenrente und gemeinsamer Monatsbetrag
Trage Witwenrentenbasis und eigene Rente ein, um die Anrechnung zu prüfen.
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Wie berechnet der Rechner Witwenrente und eigene Rente zusammen?
ƒWitwenrente nach Anrechnung der eigenen Rente
W=max(H−max(E−F,0)⋅0,40,0)
Variablen
W
Witwenrente nach Anrechnung-Monatliche Witwenrente nach Einkommensanrechnung, bevor der optionale KV/PV-Abzug abgezogen wird.
H
Hinterbliebenenrente vor Anrechnung-Witwenrente aus der Rente der verstorbenen Person und dem passenden Rentenartfaktor.
E
eigene Rente netto-Eigene anrechenbare Monatsrente der hinterbliebenen Person nach Bereinigung.
F
Freibetrag-26,4-facher aktueller Rentenwert plus Erhöhung je waisenrentenberechtigtem Kind.
Eckwerte für Witwenrente und eigene Rente
Diese Werte steuern, wie stark eine eigene Rente die Witwenrente mindert.
Wert
Ansatz
Wirkung
Freibetrag ohne Kindererhöhung
1.122,53 €
26,4 mal aktueller Rentenwert
Erhöhung je waisenrentenberechtigtem Kind
238,11 €
5,6 mal aktueller Rentenwert
Anrechnung oberhalb Freibetrag
40 %
nur der übersteigende Teil der eigenen Rente mindert die Witwenrente
große Witwenrente neues Recht
55 %
Regelfaktor nach dem Sterbevierteljahr
Altersgrenze im Todesjahr 2026
46 Jahre und 6 Monate
relevant, wenn die große Witwenrente über das Alter erfüllt werden soll
Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung, aktueller Rentenwert und § 97 SGB VI. Stand der Prüfung: 11.05.2026.
Beispiele für eigene Rente und gekürzte Witwenrente
Die Beispiele zeigen, dass die eigene Rente nicht Euro für Euro abgezogen wird.
Fall
eigene Rente
Freibetrag
Anrechnung
Witwenrente netto
Gesamt monatlich
Einordnung
Standardfall
1.500,00 €
1.122,53 €
150,99 €
735,39 €
2.235,39 €
eigene Rente liegt oberhalb des Freibetrags
ohne eigene Rente
0,00 €
1.122,53 €
0,00 €
867,73 €
867,73 €
keine Einkommensanrechnung
höhere eigene Rente
2.400,00 €
1.122,53 €
510,99 €
419,85 €
2.819,85 €
stärkere Kürzung durch Überhang
altes Recht
1.500,00 €
1.122,53 €
150,99 €
814,28 €
2.314,28 €
60 % statt 55 %, wenn altes Recht erfüllt ist
Sterbevierteljahr
1.500,00 €
1.122,53 €
0,00 €
1.577,70 €
3.077,70 €
keine Anrechnung im Modell
Die Gesamtspalte addiert eigene Rente und geschätzte Witwenrente. Steuer, weitere Einkünfte und Bescheidkorrekturen sind nicht vollständig abgebildet.
Standardrechnung im Detail
Der Standardfall macht sichtbar, wo die Kürzung entsteht.
Schritt
Betrag
Erklärung
Brutto-Witwenrente vor Anrechnung
990,00 €
aus Rente der verstorbenen Person und Rentenartfaktor
eigene Rente netto
1.500,00 €
anrechenbarer Monatsbetrag der hinterbliebenen Person
Freibetrag
1.122,53 €
bis hier bleibt die eigene Rente im Modell anrechnungsfrei
Anrechnung auf Witwenrente
150,99 €
40 % des Einkommens oberhalb des Freibetrags
Witwenrente nach Anrechnung
839,01 €
vor optionalem KV/PV-Abzug
geschätzter Zahlbetrag
735,39 €
nach pauschalem KV/PV-Abzug
Wenn dein Rentenbescheid bereits bereinigte Werte nennt, sind diese Werte besser als eine eigene Nachrechnung.
Was sich bei Varianten ändert
Altes Recht, Sterbevierteljahr und fehlende eigene Rente verändern die Rechnung an unterschiedlichen Stellen.
Variante
Anrechnung
Witwenrente netto
Hinweis
keine eigene Rente
0,00 €
867,73 €
Freibetrag wird nicht ausgeschöpft
hohe eigene Rente
510,99 €
419,85 €
übersteigendes Einkommen kürzt die Witwenrente
altes Recht
150,99 €
814,28 €
nur für bestimmte Übergangsfälle mit 60 %
Sterbevierteljahr
0,00 €
1.577,70 €
eigenes Einkommen wird im Modell nicht angerechnet
Die Tabelle ersetzt keine Prüfung, ob altes Recht, Sterbevierteljahr oder große Witwenrente im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.
Häufig gestellte Fragen zum Witwenrente und eigene Rente Rechner
Was berechnet der Witwenrente-und-eigene-Rente-Rechner?
Der Rechner zeigt, wie eine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente auf die Witwenrente angerechnet werden kann. Er berechnet zuerst die Witwenrente aus dem Rentenanspruch der verstorbenen Person und wendet danach Freibetrag, Kindererhöhung und 40-Prozent-Anrechnung auf die eigene Rente an. So wird sichtbar, warum die Witwenrente nicht einfach vollständig wegfällt.
Wird meine eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen?
Nein. Im Modell bleibt die eigene Rente bis zum Freibetrag anrechnungsfrei. Nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Eine eigene Rente von 1.500 € führt deshalb nicht zu einer Kürzung um 1.500 €, sondern nur zu einer Kürzung aus dem übersteigenden Einkommen.
Welche eigene Rente soll ich eintragen?
Trage den monatlichen anrechenbaren Nettobetrag deiner eigenen Rente ein. Das ist häufig nicht identisch mit der Bruttorente. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Einkommensart und Bescheidbereinigung können den Betrag verändern. Wenn dein Bescheid bereits einen anrechenbaren Einkommenswert nennt, ist dieser Wert besser als eine eigene Schätzung.
Warum fragt der Rechner nach der Rente der verstorbenen Person?
Die Witwenrente entsteht aus dem Rentenanspruch der verstorbenen Person. Je nach Rentenart wird daraus nach dem Sterbevierteljahr häufig 55 %, 60 % oder 25 % angesetzt. Erst danach wird eigenes Einkommen geprüft. Ohne diese Ausgangsrente lässt sich die spätere Kürzung nicht sinnvoll einordnen.
Was bedeutet der Freibetrag bei eigener Rente?
Der Freibetrag ist der Teil des eigenen Einkommens, der im Modell nicht auf die Witwenrente angerechnet wird. Er wird aus dem aktuellen Rentenwert berechnet und kann sich durch waisenrentenberechtigte Kinder erhöhen. Der Rechner weist Freibetrag, Einkommen oberhalb des Freibetrags und tatsächliche Anrechnung getrennt aus.
Was passiert, wenn meine eigene Rente unter dem Freibetrag liegt?
Dann entsteht im Modell keine Einkommensanrechnung. Die Witwenrente wird zwar weiterhin nach Rentenart und Anspruchsvoraussetzungen berechnet, aber die eigene Rente mindert sie nicht. Trotzdem können andere Einkünfte oder spätere Rentenanpassungen den Bescheid verändern.
Warum gibt es 55 % und 60 % bei der Witwenrente?
55 % ist der Regelfaktor der großen Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht. 60 % kann bei altem Recht gelten, wenn die Übergangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Rechner bietet beide Varianten an, weil gerade bei eigener Rente der Unterschied zwischen 55 % und 60 % den Zahlbetrag deutlich verändert.
Wird die eigene Rente im Sterbevierteljahr angerechnet?
Im Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen im Modell nicht angerechnet. Danach beginnt die laufende Rechnung mit Rentenartfaktor, Freibetrag und 40-Prozent-Anrechnung. Deshalb kann der Zahlbetrag nach den ersten Monaten deutlich niedriger sein als direkt nach dem Todesfall.
Warum zeigt der Rechner einen Gesamtbetrag aus eigener Rente und Witwenrente?
Die Anrechnung mindert nur die Witwenrente, die eigene Rente bleibt als eigenes Einkommen bestehen. Für die Haushaltsplanung ist deshalb nicht nur die gekürzte Witwenrente wichtig, sondern auch die Summe aus eigener Rente und verbleibender Witwenrente. Steuerfragen sind darin noch nicht vollständig geklärt.
Kann sich die Kürzung jedes Jahr ändern?
Ja. Rentenanpassungen können die eigene Rente, die Witwenrente und den Freibetrag verändern. Außerdem kann die Rentenversicherung Einkommen neu prüfen. Der Rechner nutzt aktuelle Projektwerte, aber eine laufende Witwenrente sollte regelmäßig mit dem aktuellen Bescheid abgeglichen werden.
Was ist mit weiterer Arbeit, Betriebsrente oder Kapitalerträgen?
Dieser Rechner ist auf die Kombination aus Witwenrente und eigener gesetzlicher Rente zugeschnitten. Weitere Einkünfte können zusätzlich relevant sein und werden je nach Einkommensart unterschiedlich bereinigt. Wenn mehrere Einkommensarten zusammenkommen, ist ein allgemeiner Einkommensanrechnungs-Rechner oder der Bescheid der Rentenversicherung genauer.
Wann brauche ich trotz Rechner eine fachliche Prüfung?
Eine fachliche Prüfung ist sinnvoll bei altem Recht, Auslandsrenten, Betriebsrenten, mehreren Einkommen, Rentennachzahlungen, Steuerfragen, freiwilliger Krankenversicherung, Kindern mit Waisenrentenanspruch oder wenn der Bescheid vom Rechenmodell abweicht. Der Rechner erklärt die Kernlogik, entscheidet aber keinen Anspruch.