Berechne die Anrechnung von Einkommen auf deine Witwenrente aus Freibetrag und Verdienst. Mit Kindererhöhung, eigener Rente und dem Sterbevierteljahr.
Einkommensanrechnung auf Witwenrente
Berechne, wie Freibetrag, Pauschalabzug und 40-Prozent-Regel die Witwen- oder Witwerrente mindern.
Monatliche Bruttowitwenrente nach Rentenart, aber vor Einkommensanrechnung.
Je nach Auswahl Bruttoeinkommen, eigene Rente oder bereits bereinigter Monatswert.
Zählt Kinder mit Waisenrentenanspruch sowie Kinder ohne Anspruch nur deshalb, weil sie nicht Kind der verstorbenen Person sind.
42,52 € gilt vom 1.7.2026 bis 30.6.2027.
Nur Einkommensanrechnung
Der Rechner prüft nicht den Anspruch auf Witwenrente. Er setzt den Rentenbetrag vor Einkommensanrechnung voraus und zeigt nur die Kürzung durch eigenes Einkommen.
Witwenrente nach Anrechnung
Freibetrag, Pauschalabzug und monatliche Kürzung
Gib Witwenrente, Einkommen und Kindererhöhung ein.
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Wie berechnet der Rechner die Einkommensanrechnung auf Witwenrente?
ƒFreibetrag und 40-Prozent-Anrechnung
Z=max(W−min(W,max(E−F,0)⋅0,40),0)
Variablen
Z
Witwenrente nach Anrechnung-Monatlicher Rentenbetrag nach der Einkommensanrechnung im Modell.
W
Witwenrente vor Anrechnung-Bruttowitwenrente nach Rentenart, aber noch vor Kürzung wegen eigenen Einkommens.
E
bereinigtes Einkommen-Einkommen nach dem für die Einkommensart ausgewählten Pauschalabzug.
F
Freibetrag-26,4-facher aktueller Rentenwert plus 5,6-facher Rentenwert je berücksichtigungsfähigem Kind.
Aktuelle Werte für die Einkommensanrechnung
Der Freibetrag hängt direkt am aktuellen Rentenwert. Deshalb ändern sich die Ergebnisse, wenn der Rentenwert steigt.
Wert
Betrag
Wirkung
Aktueller Rentenwert
42,52 €
Gilt im Zeitraum 1.7.2026 bis 30.6.2027.
Grundfreibetrag
1.122,53 €
26,4 mal aktueller Rentenwert.
Kindererhöhung je Kind
238,11 €
5,6 mal aktueller Rentenwert.
Anrechnungsquote
40 %
Gilt nur für bereinigtes Einkommen oberhalb des Freibetrags.
Regelfall
Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI
Die Ausnahme nach § 314 SGB VI darf nur nach einem entsprechenden DRV-Bescheid gewählt werden.
Bezugsphase
Regelzahlung nach Sterbevierteljahr
Im Sterbevierteljahr wird im Modell keine Einkommensanrechnung vorgenommen.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung und § 97 SGB VI. Stand der Prüfung: 10.07.2026.
Beispiele für Einkommensanrechnung auf Witwenrente
Die Beispiele zeigen, warum Bruttoeinkommen, Kindererhöhung und Bezugsphase getrennte Eingaben brauchen.
Fall
Einkommen
nach Abzug
Freibetrag
Anrechnung
Zahlbetrag
Hinweis
Arbeitsentgelt mit aktuellem Freibetrag
1.900,00 €
1.140,00 €
1.122,53 €
6,99 €
393,01 €
1.900 € Arbeitsentgelt, 40 % Abzug, keine Kindererhöhung
Arbeitsentgelt mit Kind
2.500,00 €
1.500,00 €
1.360,64 €
55,74 €
744,26 €
2.500 € Arbeitsentgelt, ein Kind erhöht den Freibetrag
Eigene gesetzliche Rente
1.500,00 €
1.290,00 €
1.122,53 €
66,99 €
923,01 €
1.500 € eigene gesetzliche Rente mit 14 % Pauschalabzug
Sterbevierteljahr
2.500,00 €
1.500,00 €
1.360,64 €
0,00 €
1.800,00 €
keine Anrechnung in dieser Bezugsphase
Das Arbeitsentgelt-Beispiel nutzt die DRV-Rechenmethode mit dem vom 1.7.2026 bis 30.6.2027 geltenden Freibetrag. Es ergibt 6,99 € Anrechnung und 393,01 € Zahlbetrag. Der Startfall mit Kind ergibt 55,74 € Anrechnung.
Einkommensarten und Pauschalabzüge im Rechner
Die Einkommensart entscheidet, ob der Rechner zuerst einen pauschalen Abzug ansetzt oder den eingegebenen Wert unverändert verwendet.
Einkommensart
Pauschalabzug
Welche Eingabe passt?
Arbeitsentgelt brutto
40 %
monatliches Arbeitsentgelt vor dem pauschalen Abzug
Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit
39,8 %
steuerrechtlicher Monatsgewinn aus selbstständiger Tätigkeit
Eigene gesetzliche Rente ab 2011
14 %
eigene gesetzliche Rente mit Rentenbeginn ab 2011
Eigene gesetzliche Rente vor 2011
13 %
eigene gesetzliche Rente mit Rentenbeginn vor 2011
Vergleichsnettoeinkommen laut DRV-Bescheid
0 %
bereits bereinigtes Vergleichsnettoeinkommen aus dem DRV-Bescheid
Die Pauschalabzüge folgen § 18b SGB IV für die hier auswählbaren Regelfälle. Bescheide können weitere Einkommensarten und Sonderregeln enthalten.
Häufig gestellte Fragen zum Einkommensanrechnung Witwenrente Rechner
Was berechnet der Einkommensanrechnung-Witwenrente-Rechner?
Der Rechner zeigt, wie eigenes Einkommen die laufende Witwen- oder Witwerrente mindern kann. Er startet mit der Witwenrente vor Einkommensanrechnung, bereinigt das eigene Einkommen je nach Einkommensart, zieht den Freibetrag ab und rechnet nur 40 % des übersteigenden Betrags an.
Warum brauche ich die Witwenrente vor Einkommensanrechnung?
Die Einkommensanrechnung ist nur ein Abschnitt der Hinterbliebenenrenten-Berechnung. Ob kleine oder große Witwenrente, 55 %, 60 % oder Sterbevierteljahr gilt, muss vorher feststehen. Dieser Rechner ist deshalb besonders geeignet, wenn ein Bescheid bereits einen Bruttobetrag vor Anrechnung nennt.
Wie wird der Freibetrag bei der Witwenrente berechnet?
Der Grundfreibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Mit dem Rentenwert von 42,52 € ergibt das 1.122,53 €. Für jedes nach § 97 SGB VI berücksichtigungsfähige Kind kommen 238,11 € hinzu.
Wird mein Einkommen vollständig von der Witwenrente abgezogen?
Nein. Zuerst wird das Einkommen je nach Einkommensart pauschal bereinigt. Danach bleibt der Freibetrag geschützt. Nur der Teil oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 % angerechnet. Deshalb führt 100 € Einkommen oberhalb des Freibetrags im Modell zu 40 € weniger Witwenrente.
Wann entfällt die Einkommensanrechnung nach § 314 SGB VI?
Bei bestimmten Bestandsfällen des alten Hinterbliebenenrechts kann § 314 SGB VI eine Einkommensanrechnung ausschließen. Der Rechner leitet diese Ausnahme bewusst nicht allein aus dem Todesjahr ab. Wähle sie nur, wenn dein DRV-Bescheid sie bestätigt. Für Fälle aus dem Beitrittsgebiet kann § 314a SGB VI abweichende Regeln enthalten.
Warum unterscheidet der Rechner verschiedene Einkommensarten?
Die Rentenversicherung behandelt Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit, eigene Altersrente und bereits bereinigte Bescheidwerte nicht identisch. Der Rechner zieht je nach Auswahl 40 %, 39,8 %, 14 % oder 13 % pauschal ab. Nur bei einem bereits festgestellten Vergleichsnettoeinkommen aus dem DRV-Bescheid erfolgt kein weiterer Abzug.
Welche Eingabe passt bei eigener Rente?
Für eine eigene gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente trägst du die monatliche Bruttorente ein und wählst aus, ob der Rentenbeginn ab 2011 oder vor 2011 lag. Der Rechner nutzt dann 14 % oder 13 % Pauschalabzug. Wenn dein DRV-Bescheid bereits ein Vergleichsnettoeinkommen nennt, wählst du den Bescheidwert ohne weiteren Abzug. Der Kontozahlbetrag nach KV/PV ist nicht automatisch maßgeblich.
Was passiert im Sterbevierteljahr?
Im Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen in diesem Modell nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Das gilt nur für diese frühe Bezugsphase. Danach muss die normale Regelzahlung mit Freibetrag und 40-Prozent-Anrechnung betrachtet werden.
Welche Kinder erhöhen den Freibetrag?
Der Freibetrag steigt um 5,6 Rentenwerte für jedes Kind der hinterbliebenen Person mit Waisenrentenanspruch. Das gilt auch, wenn der Anspruch nur deshalb fehlt, weil das Kind nicht von der verstorbenen Person abstammt. Die Erhöhung schützt Einkommen vor Anrechnung, ersetzt aber keinen Kinderzuschlag zur Witwenrente.
Warum kann das Ergebnis vom Rentenbescheid abweichen?
Für die jährliche Rentenanpassung ist grundsätzlich das Einkommen des vorherigen Kalenderjahres maßgeblich. Ist das laufende Einkommen um mindestens 10 % niedriger, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der niedrigere laufende Wert zählen. Der Rechner verwendet den von dir eingegebenen Monatswert und kennt außerdem nicht alle Sonderregeln zu mehreren Einkommen, Ausland oder altem Recht. Der Bescheid bleibt deshalb maßgeblich.
Wann ist der allgemeine Witwenrente-Rechner besser geeignet?
Wenn du noch nicht weißt, ob kleine oder große Witwenrente gilt, welcher Rechtsstand aus den Ehe- und Geburtsdaten folgt oder wie das Sterbevierteljahr wirkt, ist der allgemeine Witwenrente-Rechner besser. Dieser Rechner setzt die Witwenrente vor Anrechnung bereits voraus und konzentriert sich auf die Kürzung durch eigenes Einkommen.