Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters
Häufig gestellte Fragen zum Einstiegsgeld-Rechner
Was ist Einstiegsgeld und wer kann es erhalten?
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Eingliederungsleistung für Bürgergeld-Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll den Übergang in die Erwerbstätigkeit erleichtern und wird zusätzlich zum Arbeitseinkommen gezahlt.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50 % des Regelbedarfs (2026: ca. 282 €). Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Ergänzungsbetrag von 20 % des Regelbedarfs. Die genaue Höhe liegt im Ermessen des Jobcenters.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Die Grundförderdauer beträgt 6 Monate. Bei Langzeitarbeitslosen (über 12 Monate arbeitslos) kann die Förderung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die maximale Förderdauer darf 24 Monate nicht überschreiten.
Was sind die Voraussetzungen für Einstiegsgeld?
Voraussetzungen sind: Bezug von Bürgergeld, Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, die Tätigkeit muss dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, und das Jobcenter muss die Leistung bewilligen (Ermessensleistung).
Wird Einstiegsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein, das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Es wird zusätzlich zum Arbeitseinkommen und gegebenenfalls zum ergänzenden Bürgergeld gezahlt. Dies macht es besonders attraktiv als Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
Was ist der Unterschied zum Eingliederungszuschuss?
Der Eingliederungszuschuss (§ 88 SGB III) wird an den Arbeitgeber gezahlt und soll die Minderleistung eines Arbeitnehmers ausgleichen. Das Einstiegsgeld wird direkt an den Arbeitnehmer gezahlt. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Kann ich Einstiegsgeld auch bei Selbständigkeit erhalten?
Ja, Einstiegsgeld kann auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewährt werden. Zusätzlich kann das Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewähren, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig sind (§ 16c SGB II).
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein, Einstiegsgeld muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen. Nur wenn die Leistung durch falsche Angaben erschlichen wurde, kann eine Rückforderung erfolgen.
Wie beantrage ich Einstiegsgeld?
Der Antrag auf Einstiegsgeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dies sollte vor Aufnahme der Beschäftigung oder Selbständigkeit erfolgen. Du benötigst: den Arbeitsvertrag oder Businessplan, Nachweise über die bisherige Arbeitslosigkeit, und einen ausgefüllten Antrag auf Einstiegsgeld.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
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