Richtwerte basierend auf deutscher Rechtsprechung. Einzelfallbewertung durch Gericht.
Einflussfaktoren auf die Schmerzensgeldhöhe
Faktor
Einfluss
Beispiel
Art der Verletzung
Sehr hoch
Körperlich vs. psychisch
Dauer der Beeinträchtigung
Hoch
Vorübergehend vs. dauerhaft
Verschulden des Schädigers
Mittel
Vorsatz erhöht Betrag
Mitverschulden
Mittel
Reduziert anteilig
Alter des Geschädigten
Mittel
Junge Menschen oft höher
Wirtschaftliche Verhältnisse
Gering
Nur bei Vorsatz relevant
Die Bewertung erfolgt immer im Einzelfall durch das zuständige Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Schmerzensgeld-Rechner
Was ist Schmerzensgeld und wann habe ich Anspruch darauf?
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden nach § 253 BGB. Anspruch besteht bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung durch Fremdverschulden. Typische Fälle: Verkehrsunfälle, Behandlungsfehler, Arbeitsunfälle, Körperverletzungen, fehlerhafte Produkte.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Es gibt keine feste Formel. Gerichte berücksichtigen: Art und Schwere der Verletzung, Heilungsdauer, Dauerschäden, Schmerzen, psychische Folgen, Alter des Geschädigten, Verschulden des Schädigers, wirtschaftliche Verhältnisse. Vergleichbare Urteile dienen als Orientierung (Schmerzensgeldtabellen).
Welche Verletzungen führen zu welchem Schmerzensgeld?
Mitverschulden (§ 254 BGB) mindert den Schmerzensgeldanspruch anteilig. Beispiele: Kein Anschnallen (20-25 %), Helm nicht getragen (20 %), Mitfahren bei betrunkenem Fahrer (25-50 %), Provokation (variabel). Die Quote richtet sich nach dem Verursachungsbeitrag.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung: Bei Verkehrsunfällen die Kfz-Haftpflicht, bei Behandlungsfehlern die Berufshaftpflicht des Arztes, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft (nur bei Vorsatz), bei Privatpersonen deren Privathaftpflicht.
Wann verjährt mein Schmerzensgeldanspruch?
Regelverjährung: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 195, 199 BGB). Bei Personenschäden: maximal 30 Jahre nach dem Ereignis. Verjährungshemmung durch Anspruchsanmeldung beim Versicherer oder Verhandlungen. Achtung: Nicht zu lange warten!
Muss ich einen Anwalt für Schmerzensgeld einschalten?
Bei geringen Beträgen nicht zwingend, aber empfehlenswert. Anwälte kennen aktuelle Urteile und können oft deutlich mehr herausholen. Bei schweren Verletzungen unbedingt Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Medizinrecht. Rechtsschutzversicherung prüfen!
Was zählt alles zum Schadenersatz neben Schmerzensgeld?
Zusätzlich zum Schmerzensgeld (immateriell): Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, Umbaukosten (z. B. behindertengerecht), Fahrtkosten, Hilfsmittel. Der materielle Schaden wird separat berechnet und ist oft höher.
Bekomme ich bei psychischen Schäden auch Schmerzensgeld?
Ja, psychische Schäden sind anerkannt: PTBS, Depressionen, Angststörungen, Anpassungsstörungen. Voraussetzung: ärztliche Diagnose und Kausalität zum Unfall. Schmerzensgeld für PTBS: 3.000-50.000 € je nach Schwere und Dauer. Auch Schockschäden naher Angehöriger sind ersatzfähig.
Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten?
Sofort: Polizei rufen, Beweise sichern (Fotos), Zeugen notieren, Arzt aufsuchen (auch bei leichten Beschwerden). Später: Ansprüche beim gegnerischen Versicherer anmelden, Schweigepflichtsentbindung nur eingeschränkt erteilen, nie vorschnell Abfindung unterschreiben, Anwalt konsultieren.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
Alle Berechnungen erfolgen lokal in deinem Browser. Es werden keine persönlichen Daten an unsere Server übertragen oder gespeichert. Deine Privatsphäre ist vollständig geschützt.