Zuschlagssatz-Prozentualer Zuschlag (z. B. 25 % Nacht)
hSchicht
Schichtstunden-Stunden in der jeweiligen Schicht
Steuerfreie Zuschlagsgrenzen nach § 3b EStG
Zuschlagsart
Zeitraum
Max. steuerfrei
Nachtarbeit
20-6 Uhr
25 %
Nachtarbeit (tief)
0-4 Uhr
40 %
Sonntagsarbeit
0-24 Uhr Sonntag
50 %
Feiertagsarbeit
0-24 Uhr Feiertag
125 %
Weihnachten / 1. Mai
0-24 Uhr
150 %
Steuerfreiheit gilt nur bis 50 €/Std. Grundlohn. SV-frei bis 25 €/Std.
Häufig gestellte Fragen zum Schichtzulagen-Rechner
Welche Schichtzulagen sind steuerfrei?
Nach § 3b EStG sind folgende Zuschläge steuerfrei: Nachtarbeit (20-6 Uhr) bis 25 % des Grundlohns (40 % bei Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hat), Sonntagsarbeit bis 50 %, gesetzliche Feiertage bis 125 %, und 24.12./25.12./26.12./01.05. bis 150 %.
Was ist der Grundlohn für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge?
Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn ohne Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen, umgerechnet auf einen Stundensatz. Für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG darf der Grundlohn maximal 50 € pro Stunde betragen. Bei höherem Grundlohn sind nur Zuschläge auf 50 € steuerfrei.
Sind Schichtzulagen sozialversicherungspflichtig?
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen auch sozialversicherungsfrei, allerdings nur bis zu einem Grundlohn von 25 €/Stunde. Darüber hinaus sind die Zuschläge zwar weiterhin steuerfrei (bis 50 €/Stunde), aber sozialversicherungspflichtig.
Wie hoch sind typische Schichtzulagen?
Typische Zulagen variieren nach Tarifvertrag: Frühschicht 5-10 % Zuschlag, Spätschicht 10-15 %, Nachtschicht 20-30 %, Wechselschicht mit Nachtanteil 10-15 % pauschal. In der Industrie sind die Zuschläge oft höher als im Dienstleistungssektor.
Habe ich einen Anspruch auf Schichtzulagen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Schichtzulagen besteht nur für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG: angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder Zuschlag). Für Früh- und Spätschichtzulagen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Ansprüche ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Schichtzulage und Schichtzuschlag?
Schichtzulage ist ein pauschaler Betrag, der für die Bereitschaft zur Schichtarbeit gezahlt wird (z. B. Wechselschichtzulage im TVöD: ca. 105 €/Monat). Schichtzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Stundenlohn für tatsächlich geleistete Stunden in bestimmten Schichten.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich die Ergebnisse speichern?
Aktuell werden die Ergebnisse nur temporär angezeigt. Du kannst die Ergebnisse durch Screenshots dokumentieren oder die Werte manuell notieren. Eine Speicherfunktion ist für zukünftige Updates geplant.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
Alle Berechnungen erfolgen lokal in deinem Browser. Es werden keine persönlichen Daten an unsere Server übertragen oder gespeichert. Deine Privatsphäre ist vollständig geschützt.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.