Wie berechnet der Rechner den Rentenversicherungsbeitrag 2026?
ƒRentenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer
B=min(E,BBG);RVAN=B⋅0,093
Variablen
E
Monatsbrutto-Regelmäßiges beitragspflichtiges Arbeitsentgelt pro Monat.
BBG
Beitragsbemessungsgrenze-Monatliche Grenze, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge anfallen.
B
Bemessungsgrundlage-Der beitragspflichtige Anteil des Monatsbruttos.
RVAN
Arbeitnehmeranteil-Eigener Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Rentenversicherungswerte 2026
Diese Werte steuern die Berechnung für reguläre Arbeitnehmer, Midijobs und Minijobs mit Verdienstgrenze.
Wert
Höhe
Einordnung
Beitragssatz gesamt
18,6 %
Regulärer Satz der allgemeinen Rentenversicherung.
Arbeitnehmeranteil
9,3 %
Reguläre Hälfte bei Arbeitnehmern außerhalb des Übergangsbereichs.
Arbeitgeberanteil
9,3 %
Reguläre Hälfte bei Arbeitnehmern außerhalb des Übergangsbereichs.
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze
8.450,00 €
Darüber steigt der Rentenversicherungsbeitrag nicht weiter.
Jährliche Beitragsbemessungsgrenze
101.400,00 €
Bundeseinheitlicher Jahreswert.
Minijob-Grenze
603,00 €
Durchschnittlicher Monatsverdienst für Minijobs mit Verdienstgrenze.
Quellenbasis sind die BMAS-Werte zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, die Deutsche Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale.
Beispielrechnungen für Arbeitnehmer und Minijob
Die Beispiele zeigen, wann die reguläre Halbteilung gilt, wann die BBG deckelt und wie der Midijob oder Minijob anders gerechnet wird.
Fall
Monatsbrutto
Grundlage
Arbeitnehmer
Gesamt
Reguläre Beschäftigung
4.000,00 €
4.000,00 €
372,00 €
744,00 €
Beitrag durch BBG gedeckelt
10.000,00 €
8.450,00 €
785,85 €
1.571,70 €
Midijob im Übergangsbereich
1.500,00 €
1.427,03 €
119,43 €
265,42 €
Gewerblicher Minijob
603,00 €
603,00 €
21,71 €
112,16 €
Bei Minijobs unter 175 € kann die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage den Eigenanteil erhöhen.
Welche Fälle nicht mit einer einfachen Halbteilung laufen
Die gesetzliche Rentenversicherung wirkt simpel, aber mehrere Beschäftigungsarten brauchen eine andere Bemessung.
Fall
Rechnerlogik
Zusätzlich prüfen
Midijob
Reduzierter Arbeitnehmeranteil mit Übergangsbereich.
Krankenkasse, Pflegeversicherung und Steuer getrennt.
Gewerblicher Minijob
15 % Arbeitgeberpauschale plus Eigenanteil bei RV-Pflicht.
Befreiung und mehrere Minijobs.
Minijob im Privathaushalt
5 % Arbeitgeberpauschale plus höherer Eigenanteil.
Haushaltsscheck und Befreiung.
Sehr niedriger Minijob
Mindestbeitragsbasis von 175,00 € bei RV-Pflicht.
Ausnahmen bei anderweitiger Rentenversicherungspflicht.
Pflichtversicherte Selbstständige
Nicht als Prozentsatz vom Monatsbrutto modelliert.
Regelbeitrag, Mindestbeitrag, Höchstbeitrag und Bescheid.
Häufig gestellte Fragen zum Rentenversicherung-Beitrag-Rechner
Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag 2026?
Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 %. Bei einer regulären Beschäftigung außerhalb des Übergangsbereichs tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je 9,3 %. Der Rechner teilt deshalb den Beitrag bei normalen Arbeitnehmern hälftig auf und zeigt zusätzlich den Gesamtbeitrag.
Warum wird mein Beitrag bei hohem Gehalt gedeckelt?
Rentenversicherungsbeiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450,00 € pro Monat beziehungsweise 101.400,00 € pro Jahr. Alles darüber erhöht den Rentenversicherungsbeitrag nicht mehr, auch wenn das tatsächliche Brutto höher ist.
Ist der Arbeitnehmeranteil immer genau 9,3 % vom Brutto?
Nein. Bei regulärer Beschäftigung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze stimmt das näherungsweise. Im Midijob wird der Arbeitnehmeranteil aber über eine reduzierte Bemessung berechnet. Im Minijob gibt es Pauschalanteile des Arbeitgebers und je nach Befreiung einen Eigenanteil oder keinen Eigenanteil.
Wie rechnet der Rechner den Midijob?
Für den Midijob nutzt der Rechner das vorhandene Übergangsbereichsmodell des Projekts. Dabei wird die Arbeitnehmer-Bemessung reduziert, während der Gesamtbeitrag aus einer eigenen Übergangsbereichs-Bemessung entsteht. Im Ergebnis kann der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung höher sein als der Arbeitnehmeranteil.
Was passiert im gewerblichen Minijob?
Bei einem rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 % und der Minijobber grundsätzlich den Differenzanteil zum vollen Beitragssatz von 18,6 %. Daraus ergeben sich im Normalfall 3,6 % Eigenanteil. Bei sehr niedrigem Verdienst kann die Mindestbeitragsbasis den Eigenanteil erhöhen.
Was ändert sich beim Minijob im Privathaushalt?
Im Privathaushalt ist der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag niedriger als im Gewerbe. Der Arbeitnehmer-Eigenanteil ist deshalb höher, wenn keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Der Rechner trennt gewerblichen Minijob und Privathaushalt, weil dieselbe Lohnhöhe sonst zu einem falschen Eigenanteil führen würde.
Soll ich beim Minijob die RV-Befreiung auswählen?
Der Rechner kann nur die Beitragsfolge zeigen. Mit Befreiung fällt der Arbeitnehmer-Eigenanteil weg, aber der Minijob bringt dann weniger rentenrechtliche Wirkung als ein rentenversicherungspflichtiger Minijob. Ob sich die Befreiung lohnt, hängt von Versicherungsverlauf, Erwerbsminderungsrisiko, Reha-Ansprüchen und späterer Rente ab.
Warum zeigt der Rechner keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung?
Diese Seite ist bewusst auf die gesetzliche Rentenversicherung begrenzt. Für eine Lohnabrechnung sind zusätzlich Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Umlagen, Zusatzbeiträge, Steuerklasse und mögliche Sonderfälle relevant. Für diese Gesamtbetrachtung sind Brutto-Netto-, Midijob- oder Arbeitgeberbrutto-Rechner passender.
Kann ich mit dem Rechner freiwillige Beiträge berechnen?
Nicht als Hauptberechnung. Freiwillige Beiträge und Beiträge pflichtversicherter Selbstständiger folgen eigenen Mindest-, Regel- und Höchstbeiträgen. Die Tabelle nennt solche Fälle als Prüfpunkte, aber die Eingabemaske rechnet Arbeitnehmer, Midijob und Minijob. Für freiwillige Beiträge sollte der Bescheid oder die Rentenversicherung direkt geprüft werden.
Warum kann das Ergebnis von der Gehaltsabrechnung abweichen?
Gehaltsabrechnungen berücksichtigen Teilmonate, mehrere Beschäftigungen, Einmalzahlungen, Rundungsregeln, Statuswechsel, Umlagen, Kassenwerte und Meldebesonderheiten. Der Rechner bildet die Kernlogik für die Rentenversicherung transparent ab. Er ersetzt keine Entgeltabrechnung und keinen Bescheid der Rentenversicherung.