Zugangsfaktor-1,0 bei Regelaltersgrenze, Abzug bei früher
RAF=1,0
Rentenartfaktor-1,0 für Altersrente
aRW
Rentenwert-Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Aktuelle Beitragssätze zur Sozialversicherung
Versicherung
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
BBG
Krankenversicherung
14,6 % + Zusatzbeitrag
7,3 % + ½ ZB
7,3 % + ½ ZB
5.812,50 €/Monat
Pflegeversicherung
3,6 %; kinderlos 4,2 %
2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern
1,8 %; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450,00 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450,00 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: 2,9 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Rentenrechner 2026
Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?
Rentenformel: Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte sammelst du durch Beitragszahlung (1 Punkt = Durchschnittsverdienst). Der aktuelle Rentenwert beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 40,79 € und ab 1. Juli 2026 42,52 €.
Was sind Entgeltpunkte und wie sammle ich sie?
Für jedes Beitragsjahr erhältst du Entgeltpunkte: dein Verdienst ÷ Durchschnittsentgelt = Punkte. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung liegt bei 51.944 € im Jahr. Höheres Einkommen bringt mehr Punkte, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wann kann ich in Rente gehen?
Regelaltersgrenze: Jahrgang 1964 und später: 67 Jahre. Frührente ab 63: Mit 35 Beitragsjahren möglich, aber mit Abzügen (0,3 % pro Monat früher). Rente für besonders langjährig Versicherte: Ab 63 ohne Abzüge bei 45 Beitragsjahren.
Wie hoch ist der Abzug bei Frührente?
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 % dauerhaft abgezogen (3,6 % pro Jahr). Maximum: 14,4 % Abzug bei 4 Jahren Frührente. Beispiel: 2 Jahre früher = 7,2 % weniger Rente, lebenslang. Dieser Abzug gilt auch für Hinterbliebenenrenten.
Was ist der aktuelle Rentenwert?
Der aktuelle Rentenwert ist der Monatswert eines Entgeltpunkts. Er beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 40,79 € und ab 1. Juli 2026 42,52 €. Bei 45 Entgeltpunkten entspricht das rund 1.836 € vor dem 1. Juli 2026 und rund 1.913 € ab dem 1. Juli 2026.
Wie wird die Rente versteuert?
Renten sind steuerpflichtig mit Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2026: 84 % der Rente sind steuerpflichtig. Seit 2023 steigt dieser Anteil jährlich um 0,5 Prozentpunkte. Ab 2058 sind 100 % steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag 2026 (12.348 €) gilt auch für Rentner.
Welche Beiträge zahle ich als Rentner?
Pflichtversicherte Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente den halben allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag und den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte. Die Pflegeversicherung zahlen Rentner selbst. 2026 sind es grundsätzlich 3,6 %, 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren und niedrigere Arbeitnehmeranteile bei 2 bis 5 berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren. Steuern können zusätzlich anfallen.
Was zählt als Beitragsjahr für die Rente?
Beitragszeiten: Beschäftigung, Selbstständigkeit mit Pflichtbeiträgen, freiwillige Beiträge. Anrechnungszeiten: Kindererziehung (3 Jahre pro Kind), Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Studium. Ersatzzeiten: Wehrdienst, Zivildienst.
Wie kann ich meine Rente erhöhen?
Möglichkeiten: Länger arbeiten (0,5 % Zuschlag pro Monat nach Regelalter), freiwillige Beiträge nachzahlen, Minijob mit Rentenversicherung, private Vorsorge (Riester, Rürup), betriebliche Altersvorsorge. Die Renteninformation zeigt deinen aktuellen Stand.
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen: Mindestens 33 Jahre Beitragszeiten (inkl. Kindererziehung, Pflege). Durchschnittliches Einkommen zwischen 30-80 % des Durchschnitts. Die Grundrente wird automatisch berechnet und ausgezahlt.
Welche Rentenunterlagen brauche ich für den Rentenrechner 2026?
Sinnvoll sind Renteninformation, Versicherungsverlauf, Bescheid, Entgeltpunkte, Abschläge und Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne diese Werte bleibt die Rechnung nur eine grobe Einordnung.
Warum sollte ich Bruttorente und Zahlbetrag getrennt betrachten?
Die Bruttorente erklärt die rentenrechtliche Berechnung. Der Zahlbetrag enthält bereits Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherung. Wer beide Werte vermischt, findet die Ursache einer Abweichung kaum wieder.