Berechne altersbezogene Rentenstarttermine aus Geburtsdatum, Rentenart und Wartezeitstatus. Inklusive Schwerbehinderung, Abschlag und frühester Altersgrenze.
Rentenbeginn berechnen
Berechne altersbezogene Starttermine, Wartezeitstatus und möglichen Abschlag.
Startmonat und Abschlag
Altersgrenzen, geplanter Start nach Alter, Abschlag und Wartezeitstatus
Gib Geburtsdatum und Rentenart ein, ordne die Wartezeit ein und starte die Berechnung.
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Wie berechnet der Rentenbeginn-Rechner den Startmonat?
ƒStartmonat nach Altersgrenze und Rentenart
S=B+A−V+K
Variablen
S
Startmonat-Erster Kalendermonat, zu dessen Beginn die berechnete Altersgrenze erfüllt ist.
B
Geburtsdatum-Vollständiges Geburtsdatum. Es entscheidet auch, ob der Geburtstag am Monatsersten liegt.
A
Altersgrenze-Altersgrenze der gewählten Rentenart nach Geburtsjahr und bei Schwerbehinderung teilweise nach Geburtsmonat.
V
Vorzugsmonate-Zulässige volle Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze.
K
Kalendermonatsregel-Korrektur auf den ersten Monat, zu dessen Beginn die Altersvoraussetzung erfüllt ist.
Rentenbeginn-Beispiele für Geburtsdatum 15.05.1964
Die Beispiele zeigen, wie stark Rentenart, Vorzug und Wartezeit denselben Jahrgang verändern.
Fall
Rentenart
Start ohne Abschlag nach Alter
Geplanter Start nach Alter
Abschlag
Wartezeit
Regelaltersrente
Regelaltersrente
01.06.2031
01.06.2031
0 %
laut Vorgabe erfüllt
35 Jahre, 24 Monate Vorzug
Altersrente für langjährig Versicherte
01.06.2031
01.06.2029
7,2 %
laut Vorgabe erfüllt
45 Jahre ohne Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
01.06.2029
01.06.2029
0 %
laut Vorgabe erfüllt
Schwerbehinderung, 36 Monate Vorzug
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
01.06.2029
01.06.2026
10,8 %
laut Vorgabe erfüllt
Grundlagen sind §§ 35-38, 50, 51, 77, 99, 235, 236, 236a und 236b SGB VI sowie die Informationen der Deutschen Rentenversicherung. Individuelle Vertrauensschutzfälle sind nicht enthalten.
Rentenarten im Rentenbeginn-Rechner
Die Tabelle ordnet die Eingaben nach Wartezeit, frühester Altersgrenze und Abschlagslogik ein.
Rentenart
Wartezeit
Früheste Altersgrenze im Beispiel
Grenze ohne Abschlag im Beispiel
Abschlag
Einordnung
Regelaltersrente
5 Jahre
01.06.2031
01.06.2031
kein zusätzlicher Vorzug im Modell
Die Regelaltersrente setzt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren voraus und kann nicht vorgezogen werden.
Altersrente für langjährig Versicherte
35 Jahre
01.06.2027
01.06.2031
0,3 % je Monat
Die Altersgrenze liegt frühestens bei 63 Jahren. Der Anspruch setzt die Wartezeit von 35 Jahren voraus.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
45 Jahre
01.06.2029
01.06.2029
kein zusätzlicher Vorzug im Modell
Die Altersgrenze ist abschlagsfrei. Der Anspruch setzt die besondere Wartezeit von 45 Jahren voraus.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
35 Jahre
01.06.2026
01.06.2029
0,3 % je Monat
Nötig sind 35 Jahre Wartezeit und ein bei Rentenbeginn anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50.
Beispiele basieren auf dem Standardgeburtsdatum 15.05.1964. Für andere Geburtsdaten berechnet das Formular die Startmonate neu.
Altersgrenzen nach typischen Jahrgängen
Die Übergangsjahrgänge zeigen, warum Geburtsjahr und Rentenart getrennt betrachtet werden müssen.
Jahrgang
Regelaltersrente
Langjährig ohne Abschlag
Besonders langjährig
Schwerbehindert ohne Abschlag
1949 Januar
65 Jahre und 3 Monate
65 Jahre und 1 Monat
63 Jahre
63 Jahre
1949 Februar
65 Jahre und 3 Monate
65 Jahre und 2 Monate
63 Jahre
63 Jahre
1949 März-Dezember
65 Jahre und 3 Monate
65 Jahre und 3 Monate
63 Jahre
63 Jahre
1952 Januar
65 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 6 Monate
63 Jahre
63 Jahre und 1 Monat
1952 Juni-Dezember
65 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 6 Monate
63 Jahre
63 Jahre und 6 Monate
1958
66 Jahre
66 Jahre
64 Jahre
64 Jahre
1960
66 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
64 Jahre und 4 Monate
64 Jahre und 4 Monate
1963
66 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
64 Jahre und 10 Monate
64 Jahre und 10 Monate
ab 1964
67 Jahre
67 Jahre
65 Jahre
65 Jahre
Die Tabelle zeigt die Standardgrenzen ohne Vertrauensschutz. § 236 SGB VI unterscheidet beim Jahrgang 1949 für langjährig Versicherte nach Geburtsmonat. § 236a SGB VI unterscheidet beim Jahrgang 1952 für schwerbehinderte Menschen nach Geburtsmonat.
Häufig gestellte Fragen zum Rentenbeginn-Rechner
Was berechnet der Rentenbeginn-Rechner?
Der Rechner berechnet altersbezogene Startmonate anhand von Geburtsdatum, Rentenart und geplantem Vorzug. Die Angabe zur Wartezeit stammt von dir und wird nicht aus dem Alter abgeleitet. Das Ergebnis ist deshalb kein Nachweis für einen Rentenanspruch.
Warum braucht der Rechner das genaue Geburtsdatum?
Das Geburtsjahr bestimmt die Altersgrenze, der Geburtstag den Startmonat. Nach § 99 SGB VI beginnt eine Rente aus eigener Versicherung bei rechtzeitigem Antrag mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wer am Monatsersten geboren ist, erreicht das maßgebliche Alter mit Ablauf des Vormonats. Bei anderen Geburtstagen ist der altersbezogene Start in der Regel der folgende Monat.
Welche Regelaltersgrenze gilt ab Jahrgang 1964?
Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge liegen in einer Übergangsphase zwischen 65 und 67 Jahren. Der Rechner bildet diese Stufen nach.
Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte?
Diese Rentenart setzt die Wartezeit von 35 Jahren voraus und kann nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig beginnen. Jeder Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze mindert den Zugangsfaktor um 0,003, also 0,3 % der Rente. Ab Jahrgang 1964 sind höchstens 48 Monate und damit 14,4 % Abschlag möglich. Der Abschlag bleibt dauerhaft.
Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Diese Rentenart setzt die Wartezeit von 45 Jahren voraus und ist abschlagsfrei. Sie kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlag. Für Jahrgang 1964 und jünger liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Für die 45 Jahre zählen weniger Arten von Kalendermonaten als für die Wartezeit von 35 Jahren.
Wie wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt?
Diese Rentenart setzt bei Rentenbeginn eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und die Wartezeit von 35 Jahren voraus. Für Jahrgang 1964 und jünger liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren. Ein Beginn ab 62 Jahren führt zu 0,3 % Abschlag je Monat, höchstens 10,8 % dauerhaft.
Warum reichen meine gesamten Versicherungsjahre nicht als Nachweis?
Die Wartezeiten werden in Kalendermonaten geprüft. Für 35 Jahre zählen nach § 51 SGB VI alle rentenrechtlichen Zeiten. Für 45 Jahre gelten engere Regeln. Bestimmte Schulzeiten, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II und Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zählen dort nicht. Prüfe deshalb die Rentenauskunft statt nur die Jahre seit deinem Berufseinstieg.
Warum kann der Rechner Vertrauensschutz nicht verbindlich prüfen?
Vertrauensschutz hängt von Stichtagen, alten Vereinbarungen, Bergbau-Sonderfällen und individuellen Nachweisen ab. Diese Angaben stehen nicht zuverlässig in einer kurzen Online-Eingabe. Der Rechner zeigt deshalb die Standardregeln und weist auf die Rentenauskunft hin.
Warum kann der geplante Vorzug gekürzt werden?
Nicht jede Rentenart kann beliebig weit vorgezogen werden. Bei schwerbehinderten Menschen liegen zwischen frühester und abschlagsfreier Altersgrenze höchstens 36 Monate. Bei langjährig Versicherten reicht der Abstand bis zu 48 Monate. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Regelaltersrente können nicht vorgezogen werden.
Sind Krankenversicherung und Steuer im Ergebnis enthalten?
Nein. Der Rechner berechnet Startmonat und Abschlagsprozentsatz. Der spätere Zahlbetrag hängt zusätzlich von Bruttorente, Krankenversicherung der Rentner, Pflegeversicherung, Rentenfreibetrag und Steuer ab.
Welche Unterlagen brauche ich für eine echte Entscheidung?
Nutze den aktuellen Versicherungsverlauf, die Rentenauskunft, Nachweise zu Kindererziehung oder Pflegezeiten, Bescheide zur Schwerbehinderung und deine Steuerdaten. Der Rechner hilft beim Einordnen, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Start. Nach § 99 SGB VI bleibt der frühestmögliche Beginn erhalten, wenn du die Rente spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat beantragst, in dem alle Voraussetzungen erfüllt wurden. Bei einem späteren Antrag beginnt die Rente grundsätzlich erst im Antragsmonat.