Berechne deine Ausgleichszahlung für Rentenabschläge aus Bruttorente und Monaten. Inklusive Zugangsfaktor, Budget und grober Steuerannahme zur Planung.
Rentenabschlag ausgleichen
Schätze Ausgleichsbetrag, Steuerwirkung und verbleibenden Monatsabschlag.
Ausgleichsbetrag und Restabschlag
Beitragsaufwand, Steuerannahme, Budgetdeckung und Bruttorentenwirkung
Gib Bruttorente, Vorzugsmonate und Ausgleichsquote ein und starte die Berechnung.
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Wie berechnet der Rechner den Ausgleich von Rentenabschlägen?
ƒBeitragsaufwand nach § 187a SGB VI als Modellrechnung
B=WM⋅ZU
Variablen
B
Beitragsaufwand-Rechnerischer Betrag für den vollständigen Ausgleich der modellierten Rentenminderung.
M
monatliche Rentenminderung-Bruttorente ohne Abschlag mal angewendeter Abschlagsprozentsatz.
W
aktueller Rentenwert-Monatlicher Eurobetrag eines persönlichen Entgeltpunkts im aktuellen Rentenwertzeitraum.
U
Umrechnungsfaktor-Faktor für geminderte persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung im Zahlungsjahr.
Z
Zugangsfaktor-Faktor nach Abschlag. Bei 7,2 % Abschlag beträgt er 0,928.
Beispielwerte für den Abschlagsausgleich
Die Beispiele nutzen den aktuellen Rentenwert, den Umrechnungsfaktor des Zahlungsjahres und eine modellhafte Steuerentlastung mit 30 % Grenzsteuersatz.
Bruttorente ohne Abschlag
Vorzug
Abschlag
Voller Ausgleich
Geplante Einzahlung
Monatlich ausgeglichen
Amortisation nach Steuer
1.200,00 €
12 Monate
3,6 %
10.182,67 €
10.182,67 €
43,20 €
13,7 Jahre
1.800,00 €
24 Monate
7,2 %
31.733,07 €
31.733,07 €
129,60 €
14,3 Jahre
2.200,00 €
36 Monate
10,8 %
60.525,26 €
60.525,26 €
237,60 €
14,9 Jahre
2.600,00 €
48 Monate
14,4 %
99.384,16 €
99.384,16 €
374,40 €
15,5 Jahre
Die Werte sind Bruttowerte. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuer und spätere Rentenanpassungen verändern den tatsächlichen Zahlbetrag.
Rechengrößen für den Abschlagsausgleich 2026
Diese Werte bestimmen, wie die Rentenminderung in einen modellhaften Ausgleichsbetrag übersetzt wird.
Wert
Betrag
Wirkung im Rechner
Aktueller Rentenwert 01.07.2026 bis 30.06.2027
42,52 €
Wandelt die Monatsminderung in geminderte persönliche Entgeltpunkte um.
Umrechnungsfaktor allgemeine Rentenversicherung
9.661,58 €
Bestimmt den Beitragsaufwand je gemindertem persönlichen Entgeltpunkt.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt
51.944,00 €
Erklärt die rechnerische Herleitung des Umrechnungsfaktors im Zahlungsjahr.
Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung
18,6 %
Wird mit dem Durchschnittsentgelt zum Umrechnungsfaktor verbunden.
Mindestalter für die besondere Auskunft
50 Jahre
Erst danach lässt sich der zulässige Ausgleichsbetrag konkret beantragen.
Für echte Zahlungen zählt die besondere Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, nicht die Modellrechnung.
Teilweiser Ausgleich im Standardszenario
Ein Abschlag muss nicht vollständig ausgeglichen werden. Die Quote zeigt, wie stark Monatsabschlag und Restabschlag im Modell sinken.
Ausgleichsquote
Einzahlung
Monatlich ausgeglichen
Restabschlag
Bruttorente nach Ausgleich
25 %
7.933,27 €
32,40 €
97,20 €
1.702,80 €
50 %
15.866,54 €
64,80 €
64,80 €
1.735,20 €
75 %
23.799,80 €
97,20 €
32,40 €
1.767,60 €
100 %
31.733,07 €
129,60 €
0,00 €
1.800,00 €
Das Standardszenario nutzt 1.800,00 € Bruttorente und 24 vorgezogene Monate.
Häufig gestellte Fragen zum Rentenabschlag-Ausgleichsrechner
Was berechnet der Rentenabschlag-Ausgleichsrechner?
Der Rechner schätzt, welcher Beitrag nötig wäre, um einen modellierten Abschlag bei vorgezogener Altersrente ganz oder teilweise auszugleichen. Er verbindet Bruttorente, vorgezogene Monate, Zugangsfaktor, aktuellen Rentenwert und Umrechnungsfaktor. Das Ergebnis ist eine Orientierung, weil der verbindliche Betrag nur in der besonderen Rentenauskunft steht.
Warum wird der Zugangsfaktor im Ausgleichsbetrag berücksichtigt?
Der Abschlag senkt die persönlichen Entgeltpunkte über den Zugangsfaktor. Beim Ausgleich wird nicht nur die monatliche Euro-Minderung betrachtet, sondern die dahinterliegende Minderung an persönlichen Entgeltpunkten. Deshalb teilt der Rechner den Beitragsaufwand durch den Zugangsfaktor, sobald ein Abschlag im Modell angewendet wird.
Kann ich den Rentenabschlag vollständig ausgleichen?
Ein vollständiger Ausgleich ist grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Deutsche Rentenversicherung den entsprechenden Höchstbetrag in der besonderen Auskunft nennt. Der Rechner zeigt, wie ein voller Ausgleich rechnerisch wirken würde. Ob genau dieser Betrag zulässig ist, hängt vom Versicherungsverlauf und vom Zahlungsjahr ab.
Warum fragt der Rechner nach dem Alter?
Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge sind typischerweise erst ab 50 Jahren konkret planbar, weil dann eine besondere Rentenauskunft beantragt werden kann. Ein jüngeres Alter macht die Rechenlogik nicht falsch, aber die praktische Einzahlbarkeit ist dann noch nicht belastbar geklärt. Deshalb gibt der Rechner in diesem Fall einen deutlichen Prüfhinweis.
Was bedeutet die Ausgleichsquote?
Die Ausgleichsquote steuert, ob du den modellierten Abschlag vollständig oder nur anteilig ausgleichen möchtest. Bei 50 % halbiert der Rechner die geplante Einzahlung und zeigt auch nur die Hälfte der monatlichen Rentenminderung als ausgeglichen. So lassen sich Teilzahlungen besser mit Budget, Steuerwirkung und Liquidität vergleichen.
Wie unterscheidet sich dieser Rechner vom Rentenpunkte-Kaufrechner?
Der Rentenpunkte-Kaufrechner betrachtet zusätzliche Entgeltpunkte allgemein. Dieser Rechner startet beim konkreten Rentenabschlag aus vorgezogenem Rentenbeginn und nutzt die Formel für geminderte persönliche Entgeltpunkte. Dadurch ist er näher am Zweck des Abschlagsausgleichs, ersetzt aber ebenfalls nicht die individuelle Auskunft der Rentenversicherung.
Warum kann mein Budget niedriger sein als der Ausgleichsbetrag?
Der volle Ausgleichsbetrag kann deutlich über einem frei verfügbaren Budget liegen, weil ein dauerhafter Monatsabschlag über die gesamte Rentenzeit kompensiert werden soll. Der Rechner zeigt deshalb zusätzlich, welchen Anteil dein Budget rechnerisch abdecken würde und wie viel Monatsabschlag damit ungefähr ausgeglichen wäre.
Ist die Steuerentlastung sicher?
Nein. Die Steuerentlastung ist eine Modellrechnung mit deinem eingegebenen Grenzsteuersatz. Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich wirken, aber der tatsächliche Effekt hängt von Sonderausgaben, weiteren Vorsorgebeiträgen, Kirchensteuer, Vorauszahlungen, Veranlagung und deinem Steuerbescheid ab. Für die Entscheidung zählt der individuelle Nettoeffekt.
Welche Unterlagen brauche ich vor einer echten Zahlung?
Wichtig sind eine aktuelle Rentenauskunft, der Versicherungsverlauf, der geplante Rentenbeginn, Angaben zur vorgezogenen Altersrente und die besondere Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung. Für die Steuerseite brauchst du außerdem Einkommensdaten, bereits gezahlte Vorsorgeaufwendungen und eine realistische Liquiditätsplanung.
Warum kann die echte Rentenauskunft vom Rechner abweichen?
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Ausgleich aus deinem individuellen Versicherungskonto, der konkreten Altersrente, dem Zahlungsjahr und den dann geltenden Rechengrößen. Der Rechner vereinfacht diese Daten auf wenige Eingaben. Schon ein anderer Rentenwert, eine andere Altersgrenze oder ein aktualisierter Versicherungsverlauf kann den Betrag verändern.
Was bildet der Rechner bewusst nicht ab?
Nicht vollständig abgebildet sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente, Wartezeiten, Sonderfälle der knappschaftlichen Rentenversicherung, genaue Steuerhöchstbeträge, Kranken- und Pflegeversicherungsabzüge im Rentenbezug, spätere Rentenanpassungen, Ratenzahlungen und die Frage, ob eine alternative Anlage besser zu deiner Planung passt.