Wie berechnet der Pflege-Kosten-Rechner die Deckungslücke?
ƒMonatliche Deckungslücke
D=K−P−E−W−M
Variablen
D
Deckungslücke-Monatlicher Restbetrag nach allen eingetragenen Leistungen und Eigenmitteln.
K
Gesamtkosten-Pflegebedingte Kosten plus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und private Zusatzkosten.
P
Pflegekassenleistung-Pflegegeld, Pflegesachleistung, vollstationäre Leistung oder manuell eingetragener Bescheidwert.
E
Entlastungsbetrag-Zweckgebundener Monatsbetrag, wenn er für passende Leistungen genutzt wird.
W
Weitere Leistungen-Private Pflegezusatzversicherung, Beihilfe, Zuschüsse oder andere Kostenträger.
M
Eigenmittel-Betrag, der monatlich aus Einkommen, Rücklagen oder Familienunterstützung eingeplant ist.
Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026
Der Rechner nutzt diese Werte automatisch, wenn kein manueller Bescheidwert eingetragen wird.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistung
Vollstationär
Pflegegrad 1
0,00 €
0,00 €
131,00 €
Pflegegrad 2
347,00 €
796,00 €
805,00 €
Pflegegrad 3
599,00 €
1.497,00 €
1.319,00 €
Pflegegrad 4
800,00 €
1.859,00 €
1.855,00 €
Pflegegrad 5
990,00 €
2.299,00 €
2.096,00 €
Quelle ist der BMG Online-Ratgeber Pflege. Datenstand im Projekt: BMG, Stand Januar und März 2026.
Leistungszuschlag im Pflegeheim
Der Zuschlag mindert nur den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen im Heim.
Dauer im Heim
Zuschlag
Rechnerwirkung
0-12 Monate
15 %
wird auf den Rest nach vollstationärer Pflegekassenleistung angewendet
ab 13 Monaten
30 %
reduziert den pflegebedingten Eigenanteil stärker
ab 25 Monaten
50 %
greift nach zwei Jahren Heimbewohnerzeit im Modell
ab 37 Monaten
75 %
höchste Zuschlagsstufe für lange Heimaufenthalte
Quelle sind BMG Pflege im Heim und § 43c SGB XI. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben eigene Kostenpositionen.
Beispielrechnungen nach Pflegeform
Die Beispiele zeigen, warum Pflegeform, Kostenart und Eigenmittel getrennt abgefragt werden.
Fall
Monatskosten
Leistungen
Restlücke
Pflegeheim mit 14 Monaten Heimdauer
4.050,00 €
1.823,30 €
426,70 €
Ambulanter Pflegedienst mit Entlastungsbetrag
1.900,00 €
1.731,00 €
169,00 €
Häusliche Pflege mit Pflegegeld
1.000,00 €
730,00 €
20,00 €
Die Beispiele sind Rechenmodelle. Reale Bescheide, private Tarife und regionale Heimkosten können deutlich abweichen.
Häufig gestellte Fragen zum Pflege-Kosten-Rechner
Was berechnet der Pflege-Kosten-Rechner?
Der Rechner schätzt die monatliche und jährliche Finanzierungslücke rund um Pflegekosten. Er trennt pflegebedingte Kosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, private Zusatzkosten, Pflegekassenleistung, Entlastungsbetrag, weitere Leistungen und Eigenmittel. Dadurch wird sichtbar, welcher Betrag nach den wichtigsten Kostenträgern offen bleibt.
Welche Pflegekassenleistungen nutzt der Rechner automatisch?
Der Rechner nutzt die zentral gepflegten Werte für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und vollstationäre Pflege aus dem Rechtsstand 2026. Für Pflegegrad 3 sind das zum Beispiel 599,00 € Pflegegeld, 1.497,00 € Pflegesachleistung und 1.319,00 € vollstationäre Leistung pro Monat.
Warum werden Pflegeheimkosten in mehrere Felder getrennt?
Im Pflegeheim ist nicht jeder Kostenblock gleich zu behandeln. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI mindert den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen, aber nicht Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder private Wahlleistungen. Darum fragt der Rechner diese Positionen getrennt ab und vermeidet eine zu optimistische Gesamtrechnung.
Wie funktioniert der Leistungszuschlag im Pflegeheim?
Bei vollstationärer Pflege berechnet der Rechner zuerst die reguläre Pflegekassenleistung nach Pflegegrad. Auf den verbleibenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen setzt er den Zuschlag an. Die Stufen steigen mit der Dauer im Heim von 15 % im ersten Jahr auf 75 % ab dem vierten Jahr. Pflegegrad 1 bekommt diesen Zuschlag im Modell nicht.
Wann sollte die Pflegekassenleistung manuell eingetragen werden?
Die manuelle Eingabe ist sinnvoll, wenn ein Bescheid, eine Kombinationsleistung, Beihilfe, ein besonderer Tarif oder eine abweichende Abrechnung vorliegt. Dann sollte der eingetragene Betrag denselben Monat und dieselbe Pflegeform betreffen wie die Kosten auf der linken Seite. Sonst wirkt die Deckungslücke rechnerisch sauber, ist fachlich aber verschoben.
Warum ist der Entlastungsbetrag optional?
Der Entlastungsbetrag von 131,00 € monatlich ist zweckgebunden und wird nicht als freies Pflegegeld ausgezahlt. Er passt nur in die Rechnung, wenn passende Leistungen tatsächlich genutzt und abgerechnet werden. Deshalb lässt der Rechner den Betrag bewusst aktivieren oder deaktivieren, statt ihn immer automatisch zu verrechnen.
Wie geht der Rechner mit Pflegegeld zu Hause um?
Bei häuslicher Pflege mit Pflegegeld setzt der Rechner den monatlichen Pflegegeldbetrag des gewählten Pflegegrads als Leistung an. Das ist eine vereinfachte Finanzierungsrechnung für private Kosten, Familienunterstützung und Pflegearrangements. Wenn stattdessen ein Pflegedienst oder eine Kombinationsleistung abrechnet, passt die Pflegesachleistung oder eine manuelle Eingabe besser.
Was bedeutet der Eigenmittelbeitrag im Ergebnis?
Der Eigenmittelbeitrag ist der Betrag, der monatlich aus Einkommen, Rücklagen oder Familienunterstützung realistisch für Pflegekosten eingeplant ist. Der Rechner nutzt ihn erst nach Pflegekasse, Entlastungsbetrag und weiteren Leistungen. So wird getrennt sichtbar, wie hoch der echte Kostenblock ist und welche Restlücke nach dem geplanten Eigenanteil bleibt.
Ersetzt der Rechner eine Hilfe-zur-Pflege-Prüfung?
Nein. Der Rechner zeigt eine Kostenlücke, aber er prüft keine sozialhilferechtlichen Details wie Schonvermögen, Unterhaltsfragen, konkrete Bedarfe, Haushaltskonstellation oder Bewilligungsmonate. Für eine Vorprüfung der Sozialhilfe ist der Hilfe-zur-Pflege-Rechner genauer, weil er Einkommen, Eigenbedarf und Vermögenshinweis stärker in den Mittelpunkt stellt.
Welche Quellen stehen hinter den Pflegewerten?
Die Pflegewerte stammen aus dem BMG Online-Ratgeber Pflege, den BMG-Seiten zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Pflege im Heim sowie aus § 43c SGB XI für den Leistungszuschlag. Der Datenstand im Projekt ist BMG, Stand Januar und März 2026. Bei einer Gesetzesänderung müssen Datenmodul, Tabellen, FAQ und Tests gemeinsam aktualisiert werden.