2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern
1,8 %; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450,00 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450,00 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: 2,9 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Pflegeheim-Kosten-Rechner
Wie setzen sich die Kosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?
Die Gesamtkosten bestehen aus: 1) Pflegekosten (abhängig vom Pflegegrad), 2) Unterkunft und Verpflegung (ca. 600-1.000 €/Monat), 3) Investitionskosten für Gebäude/Ausstattung (ca. 300-600 €/Monat), 4) Ausbildungsumlage. Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten.
Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil?
Der Eigenanteil im Pflegeheim unterscheidet sich stark nach Bundesland, Einrichtung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Dazu kommt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflegekosten, der durch den Leistungszuschlag der Pflegekasse sinken kann. Nutze für eine belastbare Rechnung den aktuellen Heimvertrag oder die aktuelle Kostenauskunft der Einrichtung.
Was zahlt die Pflegekasse für Pflegeheimkosten?
Die Pflegekasse zahlt in der vollstationären Pflege pauschale Leistungen: Pflegegrad 1: 131 €, Pflegegrad 2: 805 €, Pflegegrad 3: 1.319 €, Pflegegrad 4: 1.855 € und Pflegegrad 5: 2.096 € monatlich. In den Pflegegraden 2 bis 5 kommt zusätzlich ein Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil hinzu.
Was ist der Leistungszuschlag bei Heimpflege?
Der Leistungszuschlag reduziert den pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege. Aktuell gelten 15 % im ersten Aufenthaltsjahr, 30 % im zweiten Jahr, 50 % im dritten Jahr und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht reduziert.
Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?
Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kannst du Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Vermögen über 10.000 € (Alleinstehende) muss eingesetzt werden.
Welches Vermögen wird bei Sozialhilfe angerechnet?
Das Schonvermögen beträgt 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Paare. Nicht angerechnet werden: angemessenes Haus/Wohnung (wenn Ehepartner dort wohnt), Sterbegeld-Versicherung bis 5.000 €, Notgroschen, angemessenes Auto. Bargeld und Konten darüber müssen eingesetzt werden.
Können Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden?
Seit 2020 nur noch, wenn das Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Schwiegerkinder und Enkel sind nicht unterhaltspflichtig. Das Einkommen des Ehepartners wird nur berücksichtigt, wenn es das Familieneinkommen erhöht, nicht direkt.
Was kostet ein Einzelzimmer im Pflegeheim?
Ein Einzelzimmer kostet typischerweise 200-500 € mehr pro Monat als ein Doppelzimmer. In vielen Einrichtungen sind heute nur noch Einzelzimmer Standard. Die Kosten für Unterkunft variieren stark nach Region, Ausstattung und Anbieter.
Wie unterscheiden sich die Kosten nach Bundesland?
Die Eigenanteile variieren stark: Am günstigsten sind Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (ca. 1.800-2.200 €). Am teuersten sind Baden-Württemberg, Bayern und NRW (oft über 2.800 €). Der Unterschied kann bis zu 1.000 € monatlich betragen.
Gibt es Alternativen zum Pflegeheim?
Alternativen: Ambulante Pflege zu Hause (Pflegegeld + Sachleistungen), Tagespflege, betreutes Wohnen, Senioren-WG, 24-Stunden-Betreuung (oft mit osteuropäischen Kräften ca. 2.000-3.000 €/Monat). Die Kosten sind oft niedriger als im Heim, aber nicht immer möglich.
Welche Entgeltbestandteile gehören in den Pflegeheim-Kosten-Rechner?
Relevant sind Grundlohn, regelmäßige Zulagen, Einmalzahlungen, Arbeitszeitmodell und Abrechnungszeitraum. Sachbezüge oder steuerfreie Zuschüsse sollten nur einfließen, wenn sie im konkreten Rechner vorgesehen sind.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte im Pflegeheim-Kosten-Rechner?
Monatswerte werden unsauber, wenn Wochenstunden, Teilzeitquote, Sonderzahlungen oder Fehlzeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Die Eingaben sollten deshalb aus derselben Abrechnung oder demselben Vertrag kommen.