Prüfe deinen möglichen Lastenzuschuss mit der amtlichen Wohngeldformel und klar ausgewiesenem Vorprüfungs-Scope
Lastenzuschuss-Vorprüfung
Amtliche Wohngeldformel 2026 für selbstgenutztes Eigentum. Gib das zu berücksichtigende Monatseinkommen und die berücksichtigungsfähige monatliche Belastung ohne Heizkosten ein.
Vorprüfungs-Ergebnis
Gib Einkommen, Belastung und Mietstufe ein, um die Lastenzuschuss-Vorprüfung zu sehen.
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Vereinfachte Orientierungswerte für eine erste Vorprüfung bei selbstgenutztem Eigentum
Haushaltsgröße
Mietstufe I
Mietstufe III
Mietstufe V
Mietstufe VII
1 Person
1.372 €
1.441 €
1.510 €
1.579 €
2 Personen
1.854 €
1.954 €
2.054 €
2.154 €
3 Personen
2.222 €
2.352 €
2.482 €
2.612 €
4 Personen
2.856 €
3.026 €
3.196 €
3.366 €
5 Personen
3.258 €
3.458 €
3.658 €
3.858 €
Jede weitere
+360 €
+386 €
+412 €
+438 €
Amtlich zählt das zu berücksichtigende Einkommen in der Wohngeldformel. Die Tabelle dient nur der ersten Orientierung.
Lastenzuschuss Orientierungswerte zur Belastung
Vereinfachte Eigenanteile für die Vorprüfung, nicht die amtliche Formel selbst
Monatl. Einkommen
1-Pers.-HH
2-Pers.-HH
4-Pers.-HH
bis 500 €
15 %
18 %
20 %
500-750 €
18 %
21 %
23 %
750-1.000 €
21 %
24 %
26 %
1.000-1.250 €
24 %
27 %
29 %
1.250-1.500 €
27 %
30 %
32 %
über 1.500 €
30 %
33 %
35 %
Die tatsächliche Vorprüfung im Rechner erfolgt über die amtliche Wohngeldformel mit Höchstbeträgen sowie Heiz- und Klimakomponente.
Häufig gestellte Fragen zum Lastenzuschuss-Rechner
Was ist der Lastenzuschuss und wer hat Anspruch darauf?
Der Lastenzuschuss ist eine staatliche Leistung für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit geringem Einkommen. Er entspricht dem Wohngeld für Mieter, richtet sich aber an Haushalte, die deine Immobilie selbst bewohnen. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von Häusern, Eigentumswohnungen oder landwirtschaftlichen Anwesen mit entsprechend niedrigem Einkommen. Die Belastung durch Zins- und Tilgungszahlungen sowie Nebenkosten muss in einem ungünstigen Verhältnis zum Haushaltseinkommen stehen.
Welche Belastungen werden beim Lastenzuschuss berücksichtigt?
Bei der Berechnung des Lastenzuschusses werden verschiedene Belastungen berücksichtigt: Zins- und Tilgungsleistungen für Baudarlehen, Erbbauzinsen, Grundsteuer, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten (pauschal oder nachgewiesen), Heizkosten und Warmwasserkosten, Gebäudeversicherungen. Die Gesamtbelastung wird mit der zumutbaren Eigenbelastung verglichen, die von Haushaltsgröße und Einkommen abhängt.
Wie hoch kann der Lastenzuschuss sein?
Die Höhe des Lastenzuschusses hängt von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, anrechenbares Gesamteinkommen, Höhe der monatlichen Belastung, und lokale Mietstufe (I-VII). Die maximale Förderung kann mehrere hundert Euro monatlich betragen. Typische Beträge liegen zwischen 100 und 400 Euro pro Monat. In teuren Städten (hohe Mietstufe) fällt der Zuschuss tendenziell höher aus.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Lastenzuschuss?
Wohngeld und Lastenzuschuss sind zwei Formen derselben Sozialleistung: Mietzuschuss erhalten Mieter zur Unterstützung bei der Miete, Lastenzuschuss erhalten Eigentümer für ihr selbstgenutztes Wohneigentum. Die Berechnungsgrundlagen sind ähnlich, allerdings werden beim Lastenzuschuss die Finanzierungskosten statt der Miete angesetzt. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Welches Einkommen wird beim Lastenzuschuss angerechnet?
Angerechnet werden alle Einkommen der Haushaltsmitglieder: Arbeitseinkommen (brutto abzüglich Werbungskostenpauschale und SV-Beiträge), Renten und Pensionen, Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Kapitaleinkünfte. Von bestimmten Einkommen werden Freibeträge abgezogen: für Erwerbstätige, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Kinder. Nicht angerechnet werden z. B. Pflegegeld, BAföG-Zuschüsse oder Elterngeld bis 300 Euro.
Wie beantrage ich den Lastenzuschuss?
Der Lastenzuschuss wird bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt (Stadtverwaltung, Gemeinde oder Landratsamt). Benötigte Unterlagen: Ausgefüllter Antrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag, Darlehensverträge und Tilgungspläne, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über Vermögen. Die Bearbeitung dauert meist 4-8 Wochen. Bei Bewilligung wird der Zuschuss monatlich überwiesen.
Wie lange wird der Lastenzuschuss gezahlt?
Der Lastenzuschuss wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse (Einkommen, Haushaltsgröße, Belastungen) muss dies der Behörde mitgeteilt werden und kann zu einer Neuberechnung führen. Rückwirkend kann der Lastenzuschuss ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Was sind die Mietstufen und wie beeinflussen sie den Lastenzuschuss?
Deutschland ist in 7 Mietstufen (I-VII) eingeteilt, die das lokale Mietpreisniveau widerspiegeln. Stufe I hat das niedrigste, Stufe VII das höchste Niveau. In Städten mit hoher Mietstufe werden höhere Belastungen akzeptiert, bevor die Eigenleistungsgrenze erreicht wird. München, Frankfurt und Stuttgart haben Mietstufe VII, ländliche Gebiete oft Stufe I oder II. Die Mietstufe beeinflusst direkt die Höhe des möglichen Lastenzuschusses.
Kann ich Lastenzuschuss erhalten, wenn ich die Immobilie vermiete?
Nein, der Lastenzuschuss ist ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien vorgesehen. Wer Teile der Immobilie vermietet, erhält nur anteiligen Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Teil. Bei vollständiger Vermietung besteht kein Anspruch - Vermieter können aber ggf. Wohngeld für deine eigene Mietwohnung beantragen. Auch Zweitwohnungen sind nicht förderfähig.
Was änderte sich mit der Wohngeldreform 2023?
Die Wohngeldreform 2023 brachte deutliche Verbesserungen auch für den Lastenzuschuss: Erhöhung der Leistungen um durchschnittlich 30 %, Ausweitung des Berechtigtenkreises auf mehr Haushalte, permanente Heizkostenkomponente von 1,20 €/qm, Klimakomponente von 0,40 €/qm, höhere Einkommensgrenzen. Dadurch haben nun etwa dreimal so viele Haushalte Anspruch auf Wohngeld und Lastenzuschuss wie zuvor.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
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