Berechne deine Midijob-Abgaben aus Arbeitnehmer-SV, Arbeitgeberanteil und Zusatzbeitrag. Inklusive Pflegezuschlag und der Auszahlung vor Steuer im Monat.
Midijob-Abgaben 2026
Berechne Arbeitnehmerabgaben, Arbeitgeberanteil und Auszahlung vor Steuer für einen Midijob im Übergangsbereich.
Midijob-Abgaben
Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, Entlastung und Auszahlung vor Steuer
Gib ein regelmäßiges Monatsbrutto im Übergangsbereich ein.
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Arbeitsentgelt-Regelmäßiges Monatsbrutto im Übergangsbereich.
SVAN
Arbeitnehmerabgaben-Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers.
SVAG
Arbeitgeberanteil-Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
F
Faktor F-Jährlicher Faktor für die reduzierte Midijob-Bemessung.
Midijob-Abgaben 2026, Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Beispiele zeigen, wie stark Arbeitnehmerabgaben, Arbeitgeberanteil und Auszahlung im Übergangsbereich auseinanderlaufen.
Brutto
AN-Abgaben
AG-Anteil
Gesamt-SV
Vor Steuer
AN-Quote
700,00 €
29,37 €
186,49 €
215,86 €
670,63 €
4,2 %
1.000,00 €
120,21 €
241,05 €
361,26 €
879,79 €
12,02 %
1.500,00 €
271,61 €
332,03 €
603,64 €
1.228,39 €
18,11 %
2.000,00 €
423,00 €
423,00 €
846,00 €
1.577,00 €
21,15 %
Die Beispiele nutzen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und den Pflegeversicherungsstatus 1 Kind oder nur ältere Kinder. Lohnsteuer ist nicht enthalten.
Pflegeversicherung im Vergleich
Kinderlosenzuschlag und Abschläge für mehrere Kinder unter 25 Jahren wirken im Midijob direkt auf die Arbeitnehmerabgaben. Das Beispiel nutzt 1.500,00 € Monatsbrutto.
Status
PV Arbeitnehmer
PV Arbeitgeber
AN-SV gesamt
Vor Steuer
Einordnung
1 Kind oder nur ältere Kinder
23,12 €
28,26 €
271,61 €
1.228,39 €
Kein Kinderlosenzuschlag und kein Mehrkind-Abschlag.
Kinderlos
31,68 €
28,26 €
280,17 €
1.219,83 €
Kinderlosenzuschlag wird vom Arbeitnehmer getragen.
2 Kinder unter 25
19,55 €
28,26 €
268,04 €
1.231,96 €
Abschlag ab dem zweiten Kind mindert den Arbeitnehmeranteil.
5 oder mehr Kinder unter 25
8,85 €
28,26 €
257,34 €
1.242,66 €
Abschlag ab dem zweiten Kind mindert den Arbeitnehmeranteil.
Der Zuschlag wird aus der reduzierten Gesamtbemessung berechnet. Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren werden ebenfalls aus der reduzierten Gesamtbemessung berechnet.
Übergangsbereich 2026, Werte für die Abgabenprüfung
Diese Grenzen bestimmen, ob der Rechner Midijob-Abgaben oder reguläre Sozialversicherung erwarten würde.
Wert
Betrag
Wirkung
Beginn Übergangsbereich
603,01 €
Ab hier beginnt die reduzierte Arbeitnehmer-Bemessung.
Obergrenze Übergangsbereich
2.000,00 €
Ab einem höheren regelmäßigen Entgelt gibt es keine Midijob-Entlastung.
Faktor F
0,6619
Steuert die reduzierte Gesamtbemessung für die Abgaben.
Die Werte folgen den veröffentlichten Regeln für den Übergangsbereich. Der Rechner ersetzt keine Entgeltabrechnung.
Häufig gestellte Fragen zum Midijob-Abgaben-Rechner
Was berechnet der Midijob-Abgaben-Rechner?
Der Rechner trennt die Sozialversicherungsabgaben im Midijob nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil. Er zeigt außerdem die Auszahlung vor Steuer, die Gesamtbelastung und die Entlastung gegenüber einem regulären Arbeitnehmerbeitrag.
Warum ist die Auszahlung nicht das vollständige Netto?
Die Midijob-Regel betrifft die Sozialversicherung. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Freibeträge, Steuerklasse und weitere Jobs werden nicht aus den Midijob-Formeln abgeleitet. Deshalb bleibt die Anzeige bewusst bei der Auszahlung nach Sozialversicherung und vor Steuer.
Welche Abgaben sind enthalten?
Enthalten sind Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist ein Eingabewert, weil er kassenabhängig ist und die Krankenversicherungsabgabe direkt verändert.
Warum zahlt der Arbeitgeber nicht einfach die Hälfte?
Im Übergangsbereich wird die Beitragslast nicht normal paritätisch verteilt. Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend an, während der Arbeitgeberanteil aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich Arbeitnehmeranteil entsteht.
Was bedeutet Faktor F?
Der Faktor F ist der jährliche Wert, der die reduzierte Midijob-Bemessung steuert. Für 2026 nutzt der Rechner den Faktor 0,6619. Dadurch entsteht der gleitende Übergang von sehr niedrigen Arbeitnehmerabgaben zu regulären Beiträgen.
Warum fragt der Rechner nach dem Pflegeversicherungsstatus?
Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag in der Pflegeversicherung. Dieser Zuschlag wird aus der reduzierten Gesamtbemessung berechnet und vom Arbeitnehmer getragen. Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren erhalten einen Abschlag im Arbeitnehmeranteil, höchstens bis zum fünften Kind. Dieser Abschlag wird im Midijob ebenfalls aus der reduzierten Gesamtbemessung berechnet. Deshalb kann derselbe Bruttolohn je nach Pflegeversicherungsstatus zu unterschiedlichen Arbeitnehmerabgaben führen.
Was passiert an der unteren Grenze?
Der Übergangsbereich beginnt 2026 bei 603,01 €. Knapp darüber sind die Arbeitnehmerabgaben stark reduziert. Schon kleine Änderungen beim regelmäßigen Entgelt können die Einordnung nahe dieser Grenze verändern.
Was passiert an der oberen Grenze?
Bei 2.000,00 € erreicht die Arbeitnehmer-Bemessung wieder das volle Arbeitsentgelt. Oberhalb davon werden die Abgaben wie bei einem regulären sozialversicherungspflichtigen Job berechnet.
Zählen Sonderzahlungen zu den Midijob-Abgaben?
Vorhersehbare Sonderzahlungen können zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören. Wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sicher vereinbart ist, sollte der voraussichtliche Jahreswert auf den Monat umgelegt werden, bevor die Abgaben geprüft werden.
Was ist bei mehreren Beschäftigungen wichtig?
Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen können zusammengerechnet werden. Dann entscheidet das regelmäßige Gesamtarbeitsentgelt über den Übergangsbereich. Für solche Fälle ist ein eigener Hauptjob-und-Midijob-Rechner besser geeignet.
Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?
Nein. Der Rechner ist ein Plausibilitätscheck für regelmäßige Monatswerte im Übergangsbereich. Eine echte Lohnabrechnung berücksichtigt Teilmonate, Einmalzahlungen, Kassenwechsel, Statusfragen, ELStAM und weitere Sonderfälle.