Berechne das Architektenhonorar nach HOAI 2021 basierend auf anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen
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HOAI-Honorar
Berechnetes Architektenhonorar
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Honorarzonen
• Zone I: Einfache Bauten (Garagen, Lagerhallen)
• Zone II: Geringe Anforderungen (einfache Wohnbauten)
• Zone III: Durchschnittlich (Wohnhäuser, Büros)
• Zone IV: Überdurchschnittlich (Schulen, Krankenhäuser)
• Zone V: Sehr hoch (Museen, Konzertsäle)
Hinweis zur HOAI 2021
Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln nur noch Orientierungswerte. Die Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Richtlinie für die Honorarvereinbarung.
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Anrechenbare Kosten-Baukosten als Berechnungsgrundlage
Z
Honorarzone-Schwierigkeitsgrad I-V
LPi
Leistungsphasen-Prozentanteil der beauftragten Phasen
HOAI 2021 Honorartafel (Auszug)
Orientierungswerte für Gebäude und Innenräume
Anrechenbare Kosten
Zone I
Zone III
Zone V
100.000 EUR
10.790-12.644
15.005-18.713
21.074-22.928
300.000 EUR
28.750-33.692
39.981-49.864
56.153-61.095
500.000 EUR
45.232-53.006
62.900-78.449
88.343-96.118
1.000.000 EUR
83.182-97.479
115.675-144.268
162.464-176.761
5.000.000 EUR
343.879-402.984
478.207-596.416
671.640-730.744
Seit 2021 sind die Werte Orientierungswerte (nicht mehr verbindlich). Quelle: HOAI 2021, Anlage 1 (§ 35), hoai.de
Leistungsphasen nach HOAI
LP
Bezeichnung
Anteil
1
Grundlagenermittlung
2 %
2
Vorplanung
7 %
3
Entwurfsplanung
15 %
4
Genehmigungsplanung
3 %
5
Ausführungsplanung
25 %
6
Vorbereitung der Vergabe
10 %
7
Mitwirkung bei der Vergabe
4 %
8
Objektüberwachung
32 %
9
Objektbetreuung
2 %
Prozentanteile am Gesamthonorar (LP 1-9 = 100 %)
Häufig gestellte Fragen zum HOAI-Honorarrechner
Was regelt die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Vergütung von Planungsleistungen in Deutschland. Seit der Novelle 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte und nicht mehr verbindlich, dienen aber als Grundlage für Honorarvereinbarungen.
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Baukosten, die als Berechnungsgrundlage für das Honorar dienen. Dazu gehören in der Regel die Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk, Technische Anlagen) nach DIN 276.
Was sind die Honorarzonen I bis V?
Die Honorarzonen beschreiben den Schwierigkeitsgrad: Zone I (sehr geringe Anforderungen, z. B. Garagen), Zone II (gering, einfache Wohnbauten), Zone III (durchschnittlich, normale Wohnhäuser), Zone IV (überdurchschnittlich, Schulen), Zone V (sehr hoch, Museen, Konzertsäle).
Das Architektenhonorar beträgt je nach Honorarzone und Leistungsumfang zwischen 10-20 % der Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 € Baukosten in Zone III liegt das Honorar für alle LP bei ca. 35.000-55.000 € netto.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Seit dem 1. Januar 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich (EuGH-Urteil). Die Honorartafeln dienen als Orientierungswerte. Das Honorar ist frei verhandelbar, die HOAI-Sätze gelten aber als branchenüblicher Maßstab.
Was kostet eine Baugenehmigung beim Architekten?
Die Genehmigungsplanung (LP 4) macht 3 % des Gesamthonorars aus. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 € Baukosten entspricht das ca. 1.200-1.800 € netto. Zusätzlich fallen Gebühren der Baubehörde an.
Kann ich einzelne Leistungsphasen beauftragen?
Ja, Bauherren können einzelne oder zusammenhängende Leistungsphasen beauftragen. Häufig werden LP 1-4 (Planung bis Genehmigung) oder LP 1-8 (ohne Objektbetreuung) beauftragt. Die Prozentsätze der LP bleiben gleich.
Welche Eingaben braucht der HOAI-Honorarrechner?
Du brauchst die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, die beauftragten Leistungsphasen und den Honorarsatz innerhalb der Orientierungsspanne. Zusätzlich können Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer relevant sein.
Warum ersetzt der HOAI-Rechner kein Honorarangebot?
Die HOAI liefert Orientierungswerte, aber das konkrete Honorar hängt vom Vertrag, Leistungsumfang, Projektkomplexität und möglichen Zusatzleistungen ab. Ein Rechner kann die Plausibilität prüfen, ersetzt aber keine individuelle Honorarvereinbarung.