Berechne das Architektenhonorar nach HOAI 2021 basierend auf anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen
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HOAI-Honorar
Berechnetes Architektenhonorar
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Honorarzonen
• Zone I: Einfache Bauten (Garagen, Lagerhallen)
• Zone II: Geringe Anforderungen (einfache Wohnbauten)
• Zone III: Durchschnittlich (Wohnhäuser, Büros)
• Zone IV: Überdurchschnittlich (Schulen, Krankenhäuser)
• Zone V: Sehr hoch (Museen, Konzertsäle)
Hinweis zur HOAI 2021
Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln nur noch Orientierungswerte. Die Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Richtlinie für die Honorarvereinbarung.
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Anrechenbare Kosten-Baukosten als Berechnungsgrundlage
Z
Honorarzone-Schwierigkeitsgrad I-V
LPi
Leistungsphasen-Prozentanteil der beauftragten Phasen
HOAI 2021 Honorartafel (Auszug)
Orientierungswerte für Gebäude und Innenräume
Anrechenbare Kosten
Zone I
Zone III
Zone V
100.000 EUR
10.166-12.206
15.262-18.909
23.157-27.806
300.000 EUR
24.676-29.627
37.043-45.897
56.209-67.494
500.000 EUR
37.246-44.728
55.923-69.278
84.849-101.867
1.000.000 EUR
63.988-76.836
96.072-119.014
145.747-175.007
5.000.000 EUR
224.771-269.876
337.449-418.009
511.876-614.739
Seit 2021 sind die Werte Orientierungswerte (nicht mehr verbindlich)
Leistungsphasen nach HOAI
LP
Bezeichnung
Anteil
1
Grundlagenermittlung
2 %
2
Vorplanung
7 %
3
Entwurfsplanung
15 %
4
Genehmigungsplanung
3 %
5
Ausführungsplanung
25 %
6
Vorbereitung der Vergabe
10 %
7
Mitwirkung bei der Vergabe
4 %
8
Objektüberwachung
32 %
9
Objektbetreuung
2 %
Prozentanteile am Gesamthonorar (LP 1-9 = 100 %)
Häufig gestellte Fragen zum HOAI-Honorarrechner
Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Vergütung von Planungsleistungen in Deutschland. Seit der Novelle 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte und nicht mehr verbindlich, dienen aber als Grundlage für Honorarvereinbarungen.
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Baukosten, die als Berechnungsgrundlage für das Honorar dienen. Sie umfassen in der Regel die Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk, Technische Anlagen) nach DIN 276.
Was sind die Honorarzonen I bis V?
Die Honorarzonen beschreiben den Schwierigkeitsgrad: Zone I (sehr geringe Anforderungen, z. B. Garagen), Zone II (gering, einfache Wohnbauten), Zone III (durchschnittlich, normale Wohnhäuser), Zone IV (überdurchschnittlich, Schulen), Zone V (sehr hoch, Museen, Konzertsäle).
Das Architektenhonorar beträgt je nach Honorarzone und Leistungsumfang zwischen 10-20 % der Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 EUR Baukosten in Zone III liegt das Honorar für alle LP bei ca. 35.000-55.000 EUR netto.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Seit dem 1. Januar 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich (EuGH-Urteil). Die Honorartafeln dienen als Orientierungswerte. Das Honorar ist frei verhandelbar, die HOAI-Sätze gelten aber als branchenüblicher Maßstab.
Was kostet eine Baugenehmigung beim Architekten?
Die Genehmigungsplanung (LP 4) macht 3 % des Gesamthonorars aus. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 EUR Baukosten entspricht das ca. 1.200-1.800 EUR netto. Zusätzlich fallen Gebühren der Baubehörde an.
Kann ich einzelne Leistungsphasen beauftragen?
Ja, Bauherren können einzelne oder zusammenhängende Leistungsphasen beauftragen. Häufig werden LP 1-4 (Planung bis Genehmigung) oder LP 1-8 (ohne Objektbetreuung) beauftragt. Die Prozentsätze der LP bleiben gleich.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
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