Berechne die Fünftelregelung für deine Betriebsrente aus der Kapitalzahlung und dem Einkommen. Inklusive steuerpflichtigem Anteil und Steuerentlastung.
Kapitalzahlung und Fünftelregelung
Vergleiche normale Besteuerung und Fünftelregelung für eine Betriebsrenten-Einmalzahlung. Mit Zuflussjahr, übrigen Einkünften und Prüfrisiko.
Steuervergleich und Prüfrisiko
Normale Steuer, Fünftelregelung, Entlastung und Auszahlungswirkung
Gib Kapitalzahlung, Einkommen und Vertragsmerkmale ein.
Ähnliche Rechner
Weitere Rechner aus der Kategorie "Lohn, Arbeit & Soziales"
Wie prüft der Rechner die Fünftelregelung bei Betriebsrente?
ƒSteuervergleich nach § 34 EStG
S5=Slaufend+5⋅(T(Y+R+K/5)−T(Y+R))
Variablen
Y
übriges Einkommen-Zu versteuerndes Einkommen ohne die Betriebsrenten-Kapitalleistung.
R
laufende Betriebsrente-Steuerpflichtiger Anteil laufender Betriebsrente im selben Steuerjahr.
K
Kapitalleistung-Steuerpflichtiger Anteil der Kapitalzahlung nach anteiligen Abzügen.
T
Einkommensteuertarif-Tarifrechnung für das Steuerjahr 2026 mit Grund- oder Splittingtabelle.
Betriebsrente mit und ohne Fünftelregelung
Die Modellfälle nutzen den Einkommensteuertarif 2026. Sie zeigen die Steuerwirkung, nicht die sichere Anerkennung durch das Finanzamt.
Fall
Kapitalzahlung
Ohne Fünftelung
Mit Fünftelung
Modellvorteil
Standardfall mit dokumentierter Kapitalzahlung
50.000,00 €
18.156,43 €
15.260,00 €
2.896,43 €
Niedrigeres übriges Einkommen
40.000,00 €
11.264,00 €
9.365,00 €
1.899,00 €
Hohes Einkommen mit laufender Betriebsrente
90.000,00 €
43.747,30 €
45.038,85 €
0,00 €
Laufende Rente ohne starken Prüfansatz
50.000,00 €
18.156,43 €
15.260,00 €
2.896,43 €
Der Vorteil entsteht nur im Steuervergleich. Ob § 34 EStG angewendet wird, hängt von Vertrag, Zufluss und Zusammenballung ab.
Häufig gestellte Fragen zum Betriebsrente-Fünftelregelung
Was berechnet der Betriebsrente-Fünftelregelung-Rechner?
Der Rechner vergleicht eine Betriebsrenten-Kapitalzahlung mit normaler Besteuerung und mit rechnerischer Fünftelregelung. Er berücksichtigt das übrige zu versteuernde Einkommen, den steuerpflichtigen Anteil, laufende Betriebsrente im selben Jahr, Abzüge, bereits einbehaltene Steuer und drei Prüfkriterien zur Anerkennung.
Gilt die Fünftelregelung automatisch für Betriebsrenten?
Nein. Eine Betriebsrente ist nicht automatisch begünstigt, nur weil sie als größerer Betrag ausgezahlt wird. Entscheidend sind die steuerliche Einordnung, der mehrjährige Anspruch, der Zufluss in einem Steuerjahr und die Zusammenballung. Deshalb zeigt der Rechner neben der Steuerersparnis auch eine Prüfeinordnung.
Warum fragt der Rechner nach einer Kapitalzahlung?
Die Fünftelregelung wird bei Betriebsrenten vor allem relevant, wenn eine Kapitalleistung oder eine gebündelte Auszahlung geprüft wird. Eine normale laufende Monatsrente verteilt die Einkünfte ohnehin über Zeiträume und hat meist keinen vergleichbaren Progressionseffekt. Der Kapitalbetrag ist deshalb der zentrale Rechenwert.
Was bedeutet Zusammenballung in diesem Zusammenhang?
Zusammenballung bedeutet, dass Einkünfte in einem Jahr gebündelt zufließen und dadurch ungewöhnlich hoch auf den Einkommensteuertarif treffen. Genau dann kann die Fünftelregelung die Progressionswirkung rechnerisch glätten. Bei Raten, Wahlmodellen oder gemischten Zahlungen sollte die Zusammenballung besonders sauber belegt werden.
Warum ist das übrige zu versteuernde Einkommen so wichtig?
Die Entlastung entsteht nicht isoliert aus der Betriebsrente, sondern aus dem Zusammenspiel mit deinem übrigen Einkommen. Bei mittleren Einkommen kann der Progressionseffekt sichtbar sein. Bei sehr niedrigem Einkommen oder bei bereits sehr hohen Einkünften kann die rechnerische Entlastung deutlich kleiner ausfallen oder ganz verschwinden.
Was bedeutet steuerpflichtiger Anteil der Betriebsrente?
Je nach Durchführungsweg und Beitragsphase kann nicht jeder Euro der Auszahlung gleich steuerpflichtig sein. Steuerfreie oder geförderte Beiträge führen später häufig zu einem höheren steuerpflichtigen Leistungsanteil. Bereits versteuerte Eigenanteile können anders wirken. Ohne Leistungsmitteilung bleibt dieser Wert nur eine Näherung.
Warum berücksichtigt der Rechner KV/PV-Beiträge nur als Abzug?
Die Fünftelregelung betrifft die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten folgen eigenen Regeln und können die Nettoauszahlung trotzdem stark verändern. Der Rechner setzt KV/PV deshalb als steuerliche Abzugsposition an, aber nicht als Teil der Fünftelregelung selbst.
Was hat sich seit 2025 beim Lohnsteuerabzug geändert?
Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr wie früher im normalen Lohnsteuerabzug vorweg angewendet. Praktisch bedeutet das, dass die Abrechnung des Versorgungsträgers den endgültigen Steuervorteil nicht sicher zeigt. Die Prüfung gehört in die Einkommensteuererklärung und in die Kontrolle des Steuerbescheids.
Warum kann der Rechner eine Entlastung zeigen, obwohl die Prüfung schwach ist?
Der mathematische Tarifvergleich und die rechtliche Anerkennung sind zwei verschiedene Ebenen. Auch bei schwacher Vertragslage kann der Rechner zeigen, wie groß der Vorteil wäre, wenn die Fünftelregelung anerkannt würde. Genau deshalb werden Steuervergleich und Prüfeinordnung getrennt ausgegeben.
Welche Unterlagen brauche ich für eine belastbare Prüfung?
Wichtig sind Leistungsmitteilung, Steuerbescheinigung, Versorgungsordnung, Betriebsrentenvertrag, Angaben zur Beitragsphase und der letzte Steuerbescheid. Der Bruttobetrag der Kapitalzahlung ist wichtiger als der Auszahlungsbetrag auf dem Konto, weil Steuerabzug und Sozialbeiträge dort schon fehlen können.
Sollte ich die Betriebsrente in ein anderes Jahr verschieben?
Das kann sinnvoll sein, wenn dein übriges Einkommen im geplanten Zuflussjahr ungewöhnlich hoch ist. Der Rechner zeigt, wie stark der Vorteil vom Einkommen abhängt. Eine Verschiebung muss aber vertraglich möglich sein und sollte vor der Auszahlung mit Steuerberatung, Liquidität und Krankenversicherung zusammen geprüft werden.
Warum kann das Finanzamt anders rechnen als dieser Rechner?
Das Finanzamt kennt den vollständigen Steuerfall. Weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kirchensteuer, der genaue Vertragsinhalt und die Einordnung als außerordentliche Einkunft können das Ergebnis verändern. Der Rechner ist deshalb ein Prüfinstrument, kein Steuerbescheid.