Berechne Betriebsrente Krankenversicherung mit Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Berechne Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit eigenen Beitragssätzen und getrennten Beitragsbemessungsgrenzen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommen, Beitragssätze und Beitragsgrenzen
Prüfe besonders Monatliches beitragspflichtiges Einkommen und Allgemeiner Krankenversicherungssatz. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Gesamtbeitrag ein.
Kinderlose zahlen den Zuschlag allein. Kinderabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind wirken ebenfalls nur im Arbeitnehmeranteil.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Monatlicher Gesamtbeitrag
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Berechnungsbasis
Krankenversicherung
612,50 €
Pflegeversicherung
147,00 €
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Rentenversicherung
651,00 €
Arbeitslosenversicherung
91,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV
3.500,00 €
Bemessungsgrundlage RV/AV
3.500,00 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Jahresbeitrag
18.018,00 €
Einordnung
Die Berechnung nutzt die hinterlegten Sozialversicherungswerte für 2026 als Startwerte. Kassenindividueller Zusatzbeitrag, Kinderstatus, Bundesland, Versicherungsstatus und Sonderfälle können abweichen.
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Vergleiche im Betriebsrente-Krankenversicherung-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Gesamtbeitrag sauber einschätzen möchtest.
Betriebsrente-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Krankenversicherung
612,50 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Pflegeversicherung
147,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Betriebsrente-Krankenversicherung-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Betriebsrente-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Betriebsrente Krankenversicherung und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Betriebsrente-Krankenversicherung-Rechner
Warum fallen auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an?
Betriebsrenten gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig als Versorgungsbezüge. Pflichtversicherte Rentner zahlen deshalb neben Beiträgen aus der gesetzlichen Rente auch Beiträge aus solchen Bezügen, soweit die gesetzlichen Grenzen und Freibeträge greifen.
Gilt der Betriebsrentenfreibetrag auch für die Pflegeversicherung?
Der Freibetrag entlastet die Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten. Für die Pflegeversicherung gilt diese Entlastung nicht in gleicher Weise. Deshalb kann der beitragspflichtige Betrag in Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich aussehen.
Welcher Freibetrag gilt 2026 für Betriebsrenten in der Krankenversicherung?
Für 2026 weist der GKV-Spitzenverband einen Freibetrag von 197,75 € monatlich für Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten aus. Der Wert ist jahresabhängig. Für andere Jahre muss deshalb der jeweils gültige Wert verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?
Bei einer Freigrenze kann die volle Einnahme beitragspflichtig werden, sobald die Grenze überschritten ist. Ein Freibetrag wird dagegen vom relevanten Betrag abgezogen. Bei Betriebsrenten ist diese Unterscheidung wichtig, weil Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich behandelt werden können.
Wie wird eine Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung behandelt?
Kapitalleistungen können für die Beitragsberechnung auf einen längeren Zeitraum verteilt werden, häufig auf 120 Monate. Dadurch entsteht ein rechnerlicher Monatsbetrag. Ob das in deinem Fall gilt, hängt von Art der Leistung und Versicherungsstatus ab.
Welche Rolle spielt die Beitragsbemessungsgrenze?
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Für 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € monatlich. Liegen mehrere Einnahmen vor, ist die Reihenfolge der Berücksichtigung wichtig.
Zahlen freiwillig gesetzlich Versicherte genauso wie Pflichtversicherte?
Nein, freiwillig Versicherte können anders behandelt werden, weil bei ihnen grundsätzlich weitere Einnahmen in die Beitragsbemessung einfließen können. Der Betriebsrentenfreibetrag wirkt nicht in jedem Versicherungsstatus gleich. Deshalb ist der Status eine zentrale Eingabe.
Warum weicht der Krankenkassenbescheid vom Rechnerwert ab?
Krankenkassen berücksichtigen Versicherungsstatus, weitere Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag, Kinderlosenzuschlag, Kapitalleistungen und Meldewerte der Zahlstelle. Fehlt einer dieser Punkte in der Eingabe, kann das Ergebnis abweichen.
Muss ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse berücksichtigen?
Ja. Neben dem allgemeinen Beitragssatz kann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag anfallen. Da dieser je nach Krankenkasse unterschiedlich ist und sich ändern kann, sollte der aktuelle Satz aus der Krankenkasse oder dem Bescheid übernommen werden.
Welche Angaben brauche ich für eine genaue Beitragsrechnung?
Du brauchst monatliche Betriebsrente oder Kapitalleistung, Versicherungsstatus, gesetzliche Rente, weitere beitragspflichtige Einnahmen, Krankenkassenzusatzbeitrag, Pflegeversicherungssatz, Kinderstatus und das Berechnungsjahr. Erst diese Kombination erklärt den tatsächlichen Abzug.