Betriebszugehörigkeit-Dauer der Beschäftigung in Jahren und Monaten
Dheute
Heute-Stichtag für die Berechnung
DEintritt
Start-Erster Arbeitstag im Unternehmen
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Kündigungstermin
Probezeit (max. 6 Monate)
2 Wochen
Jederzeit
0-2 Jahre
4 Wochen
15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren
1 Monat
Monatsende
Ab 5 Jahren
2 Monate
Monatsende
Ab 8 Jahren
3 Monate
Monatsende
Ab 10 Jahren
4 Monate
Monatsende
Ab 12 Jahren
5 Monate
Monatsende
Ab 15 Jahren
6 Monate
Monatsende
Ab 20 Jahren
7 Monate
Monatsende
Die verlängerten Fristen gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber, nicht für Arbeitnehmer.
Übliche Dienstjubiläen und Zuwendungen
Dienstjubiläum
Bezeichnung
Typische Zuwendung
10 Jahre
Bronzenes Jubiläum
500-1.000 € / Urkunde
25 Jahre
Silbernes Jubiläum
1.000-3.000 € / Sonderurlaub
40 Jahre
Rubinjubiläum
2.000-5.000 € / Feier
50 Jahre
Goldenes Jubiläum
Selten (sehr lange Dienstzeit)
Jubiläumszuwendungen sind freiwillige Leistungen oder tarifvertraglich geregelt. Steuerfrei bis zur Freigrenze.
Häufig gestellte Fragen zum Betriebszugehörigkeits-Rechner
Was zählt zur Betriebszugehörigkeit?
Zur Betriebszugehörigkeit zählt die ununterbrochene Zeit im Unternehmen ab dem ersten Arbeitstag. Auch Ausbildungszeiten im selben Betrieb, Elternzeit und Mutterschutz zählen mit. Unterbrechungen durch Kündigung und Wiedereinstellung unterbrechen die Zugehörigkeit.
Wie berechne ich die Betriebszugehörigkeit genau?
Berechnung: Aktuelles Datum minus Eintrittsdatum. Dabei gilt jeder angefangene Monat. Bei Unterbrechungen durch Elternzeit oder Krankheit läuft die Betriebszugehörigkeit weiter. Nur bei einer tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet sie.
Welche Kündigungsfristen gelten nach BGB § 622?
Gesetzliche Kündigungsfristen nach BGB § 622: Probezeit: 2 Wochen. Bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende. Ab 5 Jahren: 2 Monate. Ab 8 Jahren: 3 Monate. Ab 10 Jahren: 4 Monate. Ab 12 Jahren: 5 Monate. Ab 15 Jahren: 6 Monate. Ab 20 Jahren: 7 Monate.
Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?
Ja, die Probezeit zählt vollständig zur Betriebszugehörigkeit. Sie ist Teil des Arbeitsverhältnisses und wird bei Kündigungsfristen, Abfindungen und Jubiläen mitgezählt. Die kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit hat damit nichts zu tun.
Was ist bei einem Betriebsübergang?
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB bleibt die Betriebszugehörigkeit erhalten. Der neue Arbeitgeber übernimmt alle Rechte und Pflichten. Die Zugehörigkeit beim alten Arbeitgeber wird vollständig angerechnet – wichtig für Kündigungsfristen und Sozialauswahl.
Wofür ist die Betriebszugehörigkeit wichtig?
Die Betriebszugehörigkeit beeinflusst: Kündigungsfristen (§ 622 BGB), Abfindungshöhe (Regelabfindung: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr), Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsanspruch (manchmal gestaffelt), betriebliche Altersvorsorge.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit bei 4.000 € brutto = 20.000 € Abfindung. In der Praxis wird oft mehr verhandelt – je nach Verhandlungsposition bis zu 1 Monatsgehalt pro Jahr.
Welche Jubiläen werden üblicherweise gefeiert?
Übliche Dienstjubiläen: 10 Jahre, 25 Jahre (silbernes Jubiläum), 40 Jahre (rubin), 50 Jahre (goldenes Jubiläum). Jubiläumszuwendungen sind freiwillig, aber oft im Tarifvertrag geregelt. Typisch: Sonderzahlung und/oder zusätzliche Urlaubstage.
Unterbricht Elternzeit die Betriebszugehörigkeit?
Nein, Elternzeit unterbricht die Betriebszugehörigkeit nicht. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich. Die Elternzeit wird vollständig zur Betriebszugehörigkeit gezählt. Gleiches gilt für Mutterschutz, Wehrdienst und unbezahlten Sonderurlaub (wenn arbeitsvertraglich geregelt).
Was passiert bei befristeten Verträgen?
Bei befristeten Verträgen mit direkter Anschlussbeschäftigung im selben Unternehmen werden alle Zeiträume zusammengezählt. Selbst bei kurzen Unterbrechungen (z. B. 1-2 Wochen) entscheiden Gerichte oft zugunsten des Arbeitnehmers. Wichtig für Kündigungsschutz: Nach 2 Jahren greift das KSchG.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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