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Häufig gestellte Fragen zum TVöD-Krankengeldzuschuss-Rechner
Was ist der TVöD Krankengeldzuschuss?
Der TVöD Krankengeldzuschuss ist eine zusätzliche Leistung für öffentliche Bedienstete, die das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 90 % des Nettoentgelts aufstockt. Er wird gezahlt, wenn Beschäftigte nach der Entgeltfortzahlung (6 Wochen) weiterhin arbeitsunfähig sind und nur noch Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Wer hat Anspruch auf den Krankengeldzuschuss nach TVöD?
Anspruch haben alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die nach dem TVöD beschäftigt sind und mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig waren. Dazu gehören Mitarbeiter von Kommunen, Ländern und anderen öffentlichen Einrichtungen. Beamte haben keinen Anspruch, da sie andere Regelungen haben.
Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss nach TVöD?
Der Zuschuss beträgt die Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Krankengeld, maximal jedoch so viel, dass zusammen mit dem Krankengeld 90 % des Nettoentgelts erreicht werden. In der Regel entspricht das Krankengeld etwa 70 % des Bruttoentgelts, sodass der Zuschuss die Lücke zu den 90 % des Nettoentgelts schließt.
Wie lange wird der Krankengeldzuschuss gezahlt?
Der Krankengeldzuschuss wird für maximal 39 Wochen (273 Kalendertage) innerhalb von drei Jahren gezahlt. Diese Regelung orientiert sich an der maximalen Krankengelddauer der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahlung erfolgt nur für die Tage, an denen tatsächlich Arbeitsunfähigkeit besteht.
Muss der Krankengeldzuschuss beantragt werden?
Ja, der Krankengeldzuschuss muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag sollte zeitnah nach Beginn der Krankengeldphase gestellt werden. Nötig sind Nachweise über die Krankengeldzahlung der Krankenkasse und eine Bescheinigung über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit.
Wie wird der Krankengeldzuschuss berechnet?
Berechnung: Nettoentgelt (letztes volles Arbeitsmonat) × 0,9 - Krankengeld = Krankengeldzuschuss. Beispiel: Netto 2.500 € × 0,9 = 2.250 € Zielwert. Krankengeld 1.800 €. Zuschuss = 2.250 € - 1.800 € = 450 € monatlich. Der Zuschuss wird nur für tatsächliche Krankheitstage gezahlt, anteilig berechnet. Bei Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend dem Beschäftigungsumfang berechnet.
Was passiert nach den 39 Wochen Krankengeldzuschuss?
Nach 39 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeldzuschuss, das Krankengeld der Krankenkasse läuft aber noch weiter (insgesamt 78 Wochen). Dein Einkommen sinkt dann von ca. 90 % auf ca. 70 % des Nettos. Prüfe: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente (bei dauerhafter Erkrankung), Rückkehr zur Arbeit mit Wiedereingliederung. Nach 78 Wochen Krankengeld folgt ggf. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung.
Gilt der Krankengeldzuschuss auch für Auszubildende im öffentlichen Dienst?
Ja, auch Auszubildende im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende). Die Wartezeit von einem Jahr muss erfüllt sein. Die Berechnung erfolgt analog: 90 % des Nettoentgelts minus Krankengeld. Bei Auszubildenden ist das Netto niedriger, entsprechend geringer ist der Zuschuss. Die maximale Bezugsdauer beträgt ebenfalls 39 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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